Müssen private Bauherren für ihre private Bauhelfer neben Anmeldung bei VBG (Berufgenossenschaft d. Bauwirtschaft)
auch Bauhelfer-Unfallversicherung abschliessen ?
Wie wichtig ist es ?
Sind das nicht doppelt versichert ?
Was sind die Unterschiede zwischen beiden Versicherungen ?
und was kam raus als du direkt Brünö69 gefragt hast? Er hat viele Antworten, du hast viele Fragen. Wäre doch sicher eine Win / Win / Win situation für alle. Du kannst ihm direkt per PM viele Fragen stellen, er wird dir unendliche Antworten geben und für alle anderen auch
zu erklären warum man eine "gesonderte" Unfallversicherung abschließen sollte!
Zu einen ist der Bauherr grundsätzlichen für alles haftbar. Siehe § 826 BGB dies gilt natürlich auch für das Grundstück, ich habe mehrfach selbst im Freundeskreis erlebt. Einer der Maurer stürzte vom Gerüst, weniger als 1 m, seit dem im Rollstuhl. Verdienst im Rollstuhl Hartz IV Differenz 600 € monatlich weniger für die 30 Jahre, sind 360 mal 600 € Verdienstausfall 216.000 € netto!
Dabei fehlt das Schwarzgeld und Bonus, ist zwar ungewiss aber möglich, gerade im Handwerkerbereich nicht unüblich. Was ist mit seiner eigene Arbeitskraft, die er zusätzlich ohne Kosten einsetzen könnte? Vorbei!
Allein der Verlust, die reine Lohnverlust ist wegen des Nettobetrages von 2016. 000 € einen Bruttobetrag von 420.000 € bedeutet! Das die Gesetzliche Rente auch niemals den normalen Rentenhöhe entsprechen wird, darf nicht vergessen werden!
Daher gehört schon eine Unfall- V zu den beratungsintensiven Produkten, denn es gibt zu viele schlechte Versicherungen und dann eine fehlerhafte Unterrichtung.Damit wird eine Steuerpflicht auf die Unfall Versicherungssumme ausgelöst dies gilt es zu vermeiden! Weil sonst die Hälfte der Summe weg ist! Und dann reicht es nicht mehr!