Maklerprovision zw. Käufer/Verkäufer geteilt ...oder faktisch doch eher verdoppelt?
Hallo zusammen,
jetzt ist ja im Dezember 2020 dieses Gesetz in Kraft getreten, welches scheinbar besagt, dass die Maklerprovision nun auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss, wobei meines Wissens der Verkäufer mindestens das selbe zahlen muss wie der Käufer (also i. d. R. wahrscheinlich 50:50).
Die üblichen Sätze für die Maklerprovision waren VOR Dezember 2020 bereits meist 2, 3, oder 4 Prozent plus MwSt. ...also effektiv 2,38%, 3,57% oder 4,76%
Diese Sätze sind heutzutage, soweit ich das beobachte immer noch die selben. Würde ich jetzt die o. g. "gesetzliche Regelung" anwenden, könnte man meinen, dass man z. B. als Käufer bei 3,57% nur noch 1,785% zu zahlen hätte.
In der Praxis (unser eigener Hauskauf ist noch nicht soweit durch, dass ich es aus endgültiger/eigner Erfahrung weiß) sieht es mir aber eher so aus, als würde jetzt Käufer UND Verkäufer JEWEILS 3,57% bezahlen. Somit entlastet das Gesetz ja eigentlich keine Käufer (was wohl der Sinn davon sein sollte), sondern beschert lediglich dem Makler die doppelte Provision.
AW: Maklerprovision zw. Käufer/Verkäufer geteilt ...oder faktisch doch eher verdopp
Alles ist eine Frage von Angebot und Nachfrage.
Weiterhin kann der Käufer sein Geld nur einmal ausgeben - oder der Verkäufer will eine feste Summe haben.
Wenn der Makler mehr verdient, warum auch immer - und der Käufer nicht mehr ausgeben will, dann muss der Verkäufer mit dem Preis runter gehen. Wenn er aber bei seinem Preisvorstellungen bleibt, muss der Käufer mehr zahlen oder der Deal platzt.
AW: Maklerprovision zw. Käufer/Verkäufer geteilt ...oder faktisch doch eher verdopp
Zitat von Thomas82
Die üblichen Sätze für die Maklerprovision waren VOR Dezember 2020 bereits meist 2, 3, oder 4 Prozent plus MwSt. ...also effektiv 2,38%, 3,57% oder 4,76%
Keine Ahnung, wo Du 2-3 Prozent siehst... Die Summe (also das was der Makler kriegt) hat sich nicht geändert.
Von Verdopplung kann mithin nicht die Rede sein.... Da hast Du was falsch verstanden.
Wenn vorher schon geteilt wurde, dann hat man natürlich keinen Vorteil dadurch.
Ich habe kürzlich (in Hessen) eine ETW gekauft und da wurde 50:50 geteilt.
Das vor der Änderung anders. Da blieb alles am Käufer hängen.
AW: Maklerprovision zw. Käufer/Verkäufer geteilt ...oder faktisch doch eher verdopp
Hallo, also der Makler kann bei Häusern und Wohnungen jetzt nur noch so viel Provision vom Käufer verlangen, wie er auch vom Verkäufer erhält. Damit ist es nicht mehr möglich, für Verkäufer kostenfrei zu arbeiten (z.B. um einen schnellen Auftrag zu erhalten). Wenn Du also einen Maklervertrag mit 3,57% unterschrieben hast, darf der Makler nun auch vom Käufer max. diese 3,57% verlangen. Vor der gesetzlichen Regelung hätte er evtl. für Dich ohne Provision gearbeitet und vom Käufer 5-6% + MwSt. verlangt.
Es gab aber auch schon früher Bundesländer, in denen z.B. eine 50/50 Aufteilung üblich war (z.B. Bayern usw.). Was ich so verfolge, sind die Makler häufiger bereit auf 2%+MwSt. runter zu gehen, um so von beiden Seiten wenigstens auf 4% zu kommen. Insgesamt glaube ich aber, dass es immer mehr Eigentümer geben wird die versuchen werden ohne Makler verkaufen. Ganz so schwierig ist das nämlich in der heutigen Zeit nicht - und wenn man die Höhe der Provision mal in € ausdrückt kann das je nach Kaufpreis auch schnell mal 5-stellig werden.
Mit dem neuen Gesetz wird der Käufer dann entlastet, wenn vorher mit einer sogenannten Außenprovision (also nur der Käufer zahlt) gearbeitet wurde. Bei hoher Grunderwerbsteuer z.B. in Berlin und den Notar und Grunbuchkosten lagen vorher die Gesamtkosten schnell bei 10-12% aus dem Kaufpreis - die bei einer Finanzierung auch noch als Eigenkapital vorhanden sein mussten.
AW: Maklerprovision zw. Käufer/Verkäufer geteilt ...oder faktisch doch eher verdopp
Zitat von Sellicando
Ganz so schwierig ist das nämlich in der heutigen Zeit nicht - und wenn man die Höhe der Provision mal in € ausdrückt kann das je nach Kaufpreis auch schnell mal 5-stellig werden.
Es besteht ja Pflicht den Verkauf über einen Notar abzuwickeln. Insofern kann auch ohne Makler nichts schief laufen.
Ich glaube es ist vielfach Unkenntnis der Abläufe die den Gang zum Makler erklären.
Und die Bank wird schon sagen, was sie an Unterlagen für die BauFi haben will.
Die Frage ist halt, wenn jemand keine Lust hat zig Bewerber zu sortieren und die Hütte anzupreisen wie sauer Bier.
Zum Teil reine Bequemlichkeit. Und früher zahlte für diese Faulheit dann oft der Käufer.
Skuril finde ich immer Situationen wo die Eigentümer noch in der Bude wohnen und sich dann bei der Besichtigung ins Wohnzimmer verziehen, während der Makler durchs Haus schreitet.
Also bei zwei Häusern, die wir uns angesehen haben ohne Makler, ist der Preis um 30000 K gestiegen mit Makler. Die wissen schon wie sie ihre Schäfchen ins trockene bringen.