Guten Tag,
ich habe mal einen kleinen hypotetischen Fall:
Die Hausratversicherung kündigt nach Schadensregulierung dem Versicherungsnehmer ohne Vorwarnung oder Angebot einer Leistungseinschränkung/Auflagen bei der Inanspruchnahme. Womöglich wegen zu häufiger Inanspruchnahme, da vier Schadensfälle je um die 1000 Euro in 5 Jahren.
Nun ist ja allgemein bekannt, dass solch eine Konstellation für den Versicherungsnehmer ungünstig ist, da ein Abschluss bei einem anderen Unternehmen schwierig werden dürfte.
Aber selbst wenn man die Versicherung dazu bringt die Kündigung zurück zu nehmen, damit man selbst kündigen kann: Würde die Versicherung nicht einen Eintrag im HIS hinterlassen haben, wegen vieler Schäden? Denn die Schäden der letzten 5 Jahre würden doch bei einem Neuabschluss sowieso auch abgefragt werden. Wie sieht es bei letzterem mit Falschangaben aus (falls soetwas nicht im HIS steht)? Verfällt sowas, wie bei der BU, bspw. nach 5 Jahren? Wenn nun eine andere Person eine Hausratversicherung abschließen würde und man als Lebenspartner über diese abgedeckt wäre, müsste man ja auch die Vorschäden angeben. Aber woher weiß die Versicherung denn, wer wessen Lebenspartner ist bzw. wann man zusammen gekommen / zusammengezogen ist?