Reduktion des Kaufpreises bei Übernahme einer Grundschuld und Grunderwerbsteuer
Hallo zusammen,
gegeben sei folgende Konstellation:
Der Verkäufer hat eine eingetragene Grundschuld und lässt diese nach Zustimmung durch den Gläubiger auf den Käufer übertragen.
Der Kaufpreis reduziert sich entsprechend der Höhe der Grundschuld und es wird ein niedrigerer Kaufpreis notariell beurkundet.
Richtet sich in diesem Fall die zu entrichtende Grunderwerbsteuer nach dem im o.g. Beispiel reduzierten Kaufpreis oder auch hier nach Summe aus übernommener Grundschuld+Kaufpreis?
Denn: durch Vermeidung der Löschung der bestehenden Grundschuld, Umschreibung und Reduktion der Höhe der neu einzutragenden Grundschuld für den Käufer, kann ja auch hier schon ein Sparpotential vorhanden sein.
Wünschenswert wäre dies natürlich auch für die %-tual höhere Grunderwerbsteuer auch...
AW: Reduktion des Kaufpreises bei Übernahme einer Grundschuld und Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird auf die gesamte Gegenleistung fällig. Die entsprechenden Dienststellen in den Finanzämtern haben da entsprechende Vordrucke um den Valutastand anzufragen. Es zählt also nicht die eingetragene Grundschuld, sondern der aktuelle Restbetrag.