Hausgeld -> Nachträgliche Zahlung der Invest-Rücklage?
Ich habe seit kurzem meine erste Eigentumswohnung. Wirtschaftsplan und Abrechnungen waren mir beim Kauf grundsätzlich bekannt.
Bei der Aufnahme der Kommunikation mit der Verwaltung fand sich aber eine Merkwürdigkeit, die mir entgangen war.
Die ist nun nicht unmittelbar wichtig, ich komme mir aber gerade etwas doof vor. Zumal die Verwaltung hier auch etwas burschikos antwortete.
Der bisherige Eigentümer hat bei Zahlung des Hausgelds den Anteil für die Invest-Rücklage nicht monatlich im Voraus entrichtet, sondern am Ende des Wirtschaftsjahres.
Also nachträglich. Das offenbar schon seit Jahren. Die Abrechnungen lassen vermuten, dass das alle Parteien der WEG so handhaben.
Es wird also mithin eine Rücklage gebildet. Nur die Zahlungen trudeln nachträglich ein.
Meine Frage: Ist das eine übliche Variante? Oder ist das eine interne Abrede? In der Teilungserklärung steht dazu (im Detail) nix.
In den letzten beiden Protokollen der Eigentümerversammlung auch nicht.
AW: Hausgeld -> Nachträgliche Zahlung der Invest-Rücklage?
Hallo Rubberduck,
dann frag doch einfach mal die Verwaltung zum Beschluss über die Zahlung der Instandhaltungsrücklage - kann ja sein, dass dieser schon Jahre zurück liegt.
Als ich meine Wohnung gekauft habe, wurde im Jahr zuvor zweimal eine Sonderumlage in Höhe von je 3.000 € (mein Anteil 1.153 €) beschlossen.
Da dies nicht im Kaufvertrag als beschlossene zukünftige Belastung aufgeführt wurde, habe ich vom Verkäufer nachträglich diesen Anteil gefordert.
Habe mich schlussendlich mit dem Verkäufer darauf geeinigt, dass er die Hälfte davon übernimmt.
Aber wenn sich die rentabilität der Wohnung an dem Unterschied zwischen monatlicher bzw. jährlicher Zahlung der Instandhaltungsrücklage scheidet, dann hättest du die Wohnung besser nicht kaufen sollen.
AW: Hausgeld -> Nachträgliche Zahlung der Invest-Rücklage?
Viel einfacher. Ich bin in jugendlichem Leichtsinn davon ausgegangen, dass das monatlich im Voraus gezahlt wird.
Der Verwalter schrieb dann 2-3 SEHR kurze Sätze dazu. Nach dem Motto: Wie das wissen Sie nicht?
Irgendeine Rolle spielt das nicht.
Der Kaufvertrag ist so formuliert, dass Überraschungen ausgeschlossen sein sollten.
Von größeren Rückständen war auch von Seiten der Verwaltung nicht die Rede.
Die Protokolle der letzten beiden Versammlungen habe ich. Da wurde nix beschlossen.
BTW: Ich habe die Frage identisch im Vermieter-Forum gestellt.
AW: Hausgeld -> Nachträgliche Zahlung der Invest-Rücklage?
Zitat von BenniG
Und im Wirtschaftsplan ist es als monatliche Zahlung angegeben?
So wie ich diese verstehe, ja.
Aber aus der Auflistung der einzelnen Überweisungen geht ganz klar hervor, dass das nicht passiert.
Außerdem hat mir das die Verwaltung in einer Email bestätigt. Die finden aber nix dabei.