Darf Geld aus Überbrückungskredit/Zwischenfinanzierung anderweitig verwendet werden?
Hallo zusammen,
meine (nächste) Frage lautet folgendermaßen: Ist es "erlaubt", Geld aus einer kurzfristigen Zwischenfinanzierung anderweitig zu verwenden (Einrichtung etc.) als zum eigentlichen Kauf einer Immobilie?
Folgendes Beispiel:
Zum Kauf eines Hauses wird ein "normaler" Immobilienkredit und eine Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen.
Zur zeitnahen Rückzahlung der Zwischenfinanzierung wird nach dem Kauf des Hauses eine bestehende Eigentumswohnung verkauft.
Die Kaufnebenkosten sollen aus frei verfügbarem Eigenkapital gedeckt werden. Mehr Geld wäre dann aber auch nicht mehr da (abgesehen vom Wert der ETW).
Da man so ein Haus aber ja nicht leer stehen lassen, sondern auch einrichten und renovieren möchte, folgender Gedankengang (Werte sind beispielhaft):
Aus der Zwischenfinanzierung sollen 50.000,- für z. B. Einrichtung, Möbel etc. verwendet werden.
Sollte die Wohnung beim Verkauf mehr abwerfen, als zur Rückzahlung der Zwischenfinanzierung nötig ist, wäre das eben noch ein zusätzlicher "Bonus" (später ggf. zur Sondertilgung einsetzbar).
Haut das so hin? ...oder muss Kredit plus Zwischenfinanzierung genau den Kaufpreis ergeben?
In dem Fall müsste man dann ja (mangels Geld) mit dem Renovieren warten, bis die Wohnung tatsächlich verkauft wäre.
Eine andere Option, die aber im Prinzip auch nur auf dem "hin- und her schieben von Geld" beruht wäre natürlich, die Nebenkosten mit der Zwischenfinanzierung zu decken und das vorhandene Eigenkapital als Startschuss für Renovierung/Einrichtung zu verwenden. Aber grundsätzlich heißt es ja oft, dass Nebenkosten aus Eigenkapital gedeckt werden sollten.
AW: Darf Geld aus Überbrückungskredit/Zwischenfinanzierung anderweitig verwendet werd
Hallo Thomas82,
habe Sie jemals ihre Darlehnsanfrage bzw. Darlehnsvertrag durch gelesen und auch verstanden?
Grundsätzlich wird nur das Haus beliehen! Was bedeutet: keine Küche, keine Lampen, kein Teppich, evtl. auch keine Tapeten!
Meinen sie wirklich, Sie kennen den Geschmack des zukünftigen unbekannten Käufers?
Meinen Sie wirklich eine Käufer will gebrachte Sachen haben? Der will lieber 10.000 € sparen, um etwa etwas später das gleiche nur für 5.000 € kaufen.
Was soll anders laufen als beim Autoverkauf ? Der Neuwagen, der im 1.Jahr 30 % Wertverlust erleidet! Das gleiche wird mit den Einrichtungsgegenständen passieren!
Hinzu kommt das solche Extras wie gesagt nicht mitfinanziert werden, das bedeutet eine Aufzählung im Darlehnsvorvertrag ist demnach Darlehnsschädlich!
Spätestens wenn der Darlehnsgutachter durch das Objekt geht, wird er feststellen was aus den Darlehnsvertrag als Darlehnssumme, wegen diesen Sachen abgezogen werden muss.
Sie werden keine Gewinn machen wenn der Darlehnsgutachter dieses Objekt 240.000 €, beim Verkauf ohne die Extras bekommen könnten! Und mit den Extras auch nur 240.000 € erhalten!
Desweiteren müssen sie einen Nachweis erbringen, wofür das Geld verwendet wurden ist, das bedeutet das sie in den meisten Fällen die Rechnung vorlegen müssen. Und der Zahlungsauftrag direkt an den Gläubiger geht! Eine sogenannte verkürzte Rechnung!
Die früher angewandte Methode , das der Bauherr die Handwerker direkt am Wochenende bezahlte sind schon lange vorbei! Ohne ein Nachweis einer Rechnung und das nicht vorhanden sein, von Bar- oder Girageld, dürfte doch klar sein das der Gläubiger gesetzlich gezwungen ist, wegen Vorenthaltung von Steuern und Sozialbeträgen, dies ist dann ein Verdachtsfall des GWG und muss den Zollbehörden mitgeteilt werden!
Denen dürften sie dann erklären wo das Geld ist, oder alternativ den Gläubiger wegen Zweckentfremdung von steuerlich begünstigen Darlehn! In beiden Fällen dürfte es sehr unangenehm werden!