Elterngeld und Steuerklasse

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  1. Avatar von Thom2021
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    Standard Elterngeld und Steuerklasse

    Hallo zusammen,

    wir haben kürzlich geheiratet und erwarten Ende Juni unser erstes Kind. Daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen, wo ich mir nicht so ganz sicher bin. Vielleicht kann hier jemand helfen

    Steuerklasse: Wir wurden automatisch in 4-4 eingeteilt. Bringt ein Wechsel in 3-5 bzw. 5-3 wirklich etwas, oder ist das mehr ein Liquiditätsvorteil und nach der Einkommenssteuererklärung hat man exakt gleich viel Netto erhalten? (Bezüglich Elterngeld ist mir der Vorteil bekannt, hierzu haben wir leider zu spät geheiratet…)

    Während Elterngeldbezug: Bei uns wird „klassisch“ die Mutter 12 Monate Basiselterngeld erhalten, der Vater 2 Monate. Macht es hier Sinn die Steuerklassen anzupassen auf 5-3 oder wäre das auch in diesem Falle „nur“ ein Liquiditätsvorteil, wie oben beschrieben?

    Bonuszahlungen vom AG während Elterngeldbezug: Wenn die Mutter während den 12 Monaten Basiselterngeld-Bezug noch Bonuszahlungen vom AG erhält (bspw. Weihnachtsgeld oder eine Prämie). Wirkt sich das negativ, sprich mit Abzügen, auf das Elterngeld aus oder läuft das unabhängig davon als Sonderzahlung?

    Danke!

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Elterngeld und Steuerklasse

    Es ist die Frage des Einkommens vor der Geburt zählen in der Regel die Netto Einkommen vor der Geburt. Fällt bei euch ja praktisch flach. Zudem abhängig wäre es vom Einkommen wenn man aber auch hier bei den 1800€ Elterngeld liegt ist es für denjenigen egal ob er steuerlich die 5 hätte mehr bekommt er nicht... den der dann die 3 hätte und unter den 1800€ Elterngeld liegt würde es einen Vorteil bringen.

    für euch würde als 3 für den Hauptverdiener Sinn machen und für den anderen.

    Sonderzahlungen fallen nicht ins Gewicht, wenn sie nicht als normales Gehalt deklariert werden. Elterngeld muss dann bei beiden bei der Steuererklärung angegeben werden.

    Bei einer Scheidung sieht das aber wieder anders aus, da wird ein wechselmodel schwer durchzusetzen sein wenn der Vater nicht hälftig Elternzeit und auch die Betreuung übernimmt. Zudem sollte die Betreuung dann die ganze Zeit 50:50 sein also nach der Elternzeit beide wieder gleich viel Stunden arbeiten. Sonst wird der der mehr arbeitet zusätzlich noch mit der klassischen Rollenverteilung bestraft und muss dem anderen noch den Schaden ausgleichen weil einer ja Karriere gemacht hat und der andere dann nicht weil Einer Betreuen durfte.

    das sollte man immer im Hinterkopf behalten welche Folgen es haben kann....

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Elterngeld und Steuerklasse

    Einen wirklichen Einfluss hat die Steuerklassenwahl für Lohnersatzleistungen, die nach dem Nettogehalt gezahlt werden (ALG1/Krankengeld/Elterngeld/...)
    Rein steuerlich wird in der Regel das Gehalt beider addiert und dann gemeinsam versteuert (mag natürlich auch Fälle geben, bei denen eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist).

    Wenn hier der Hauptverdiener mehr Netto erhält, muss man sich natürlich darauf einstellen beim Jahressteuerausgleich eher nachzahlen zu müssen.

    Auch das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt - hier kann es auch eher zu Nachzahlungen kommen.

    Beim Elterngeld kann man auch darauf achten, wieviele Monate man kein Gehalt bezieht - diese Zeiten können u.U. bei Rentenzeiten nicht gezählt werden.
    Beispiel: 2 Monate 1.7.-31.8. - 2 volle Monate keine Rentenzahlung/-zeiten - bei 15.7.-14.09 ist nur um August kein Rentenbeitrag gezahlt worden - also nur 1 Monat Verlust - noch besser, wenn man es so machen könnte: 15.07.-14.08. und 15.9. - 14.10. ;-)

  4. Avatar von Thom2021
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    Standard AW: Elterngeld und Steuerklasse

    Danke für eure Antworten.

    D.h. wenn ich es richtig verstanden habe, hat ein Steuerklassenwechsel rein für das was nach der Steuererklärung netto bleibt, keine Auswirkung?

    Das selbe gilt für den Zeitraum des Elterngeldbezugs, Richtig?

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Elterngeld und Steuerklasse

    Wir können hier natürlich nur unsere private Meinung mitteilen - für sichere Aussagen am besten einen Steuerberater/Kindergeldstelle etc. konsultieren.

    Elterngeld ist bei mir auch schon wieder 12 Jahre her ... möglicherweise hat sich inzwischen wieder etwas geändert?
    (Bei uns hatte es damals keine Auswirkungen, da meine Frau nur einen 450€-Job hatte und deshalb nur das Minimum bekommen hat - das konnte man mit einem Steuerklassenwechsel dann nicht steigern.)

    Und wie schon beschrieben, kann es Auswirkungen haben, falls einer von euch in der Zwischenzeit dann Krankengeld oder Arbeitslosengeld1 beziehen würde.
    (Kann man vermutlich nie 100% ausschließen.)

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