Widerruf Darlehen

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  1. Avatar von JeanyB
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    Standard Widerruf Darlehen

    Hallo zusammen,

    ich bin mit großem Interesse auf diese Seite gestoßen.
    Ich hätte da mal eine Frage, meine Expartnerin erklärt den Widerruf eines Immobilienkredites der DSL Bank. Sie möchte damit aus unserem gemeinsamen Immobilienkredit aussteigen. Ich hingegen, möchte das Darlehen nicht widerrufen!
    Daher meine Frage: Kann sie das ganz alleine? Die klagt mittlerweile gegen die Bank, alles ohne mein Einverständnis! Wenn sie je mit dem Widerruf durchkommen sollte, was bedeutet das für mich? Wird das Darlehen dann automatisch rückangewickelt? Bzw. kann ich dem Widersprechen? Bzw. muss ich zustimmen?

    Vielen Dank für eine Info!

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Hallo JeanyB,

    Alles ist richtig was sie schreiben! Was Sie machen können ist die DSL Bank anschreiben mit der Bitte den 2.Darlehnsnehmer aus der Haftung zu entlassen!

    Da sie seit Monaten scheinbar selbst die Zins und Tilgung bezahlen.

    Ich kenne nicht die Zahlungsbedingungen und Zahllast, aber so einfach kommt man nicht aus den Darlehn und Grundbuch heraus.

    Da sie wohl Ihre Zahlungen eingestellt hat hoffe ich doch das sie die Zahlungen übernommen haben! Sonst wird das Darlehn notleidend!

    Sie sollten ihr Ex. bitten damit aufzuhören, sie kann nur finanziell verlieren!

    Und es könnte sein das Sie zur Vertragseinhaltung verurteilt wird! Dann kommt sie überhaupt nicht mehr raus.

    Ihr Fall scheint recht interessant zu sein, erst das zweite mal in 22 Jahren das einer Darlehnsnehmer wegen Trennung aussteigen will!

    bruno68

  3. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Hallo Bruno,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Der Fall ist mehr als verzwickt.
    Die DSL Bank lehnt eine Schuldhaftentlassung ab, dazu ist die DSL Bank wohl nicht verpflichtet.
    Im Grundbuch stehe ich alleine, sie nicht.

    Das Darlehen Tilgung und Zinsen bediene ich auch komplett alleine.

    Sie will einfach aus dem Vertrag raus und klagt nun auf Widerspruch.

    Für mein Rechtsempfinden geht das aber so nicht?!
    Aber wenn das gar nicht zulässig wäre, wie kann sie dann eine Klage anstreben? Zumal ich als zweiter Darlehensnehmer davon gar nichts mitbekommen aber! (Nichts offizielles, nur durch Zufall)

    Ich habe gelesen, der BGH erlaubt nur Widerspruch gemeinsam mit allen DN.

    Danke für weitere Infos!

  4. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Ich stelle vielleicht noch den Widerruf ein, vielleicht hilft das weiter

    ...das klappt mir irgendwie nicht?!

  5. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    JeanyB,

    jeder DN kann den Vertrag wiederufen. Wenn deine Ex-Partnerin den Vertrag unterschrieben hat, kann diese auch den Vertrag widerrufen. Du kannst dem weder widersprechen noch zustimmen, die hat dieses Recht allein.

    Grundätzlich kommt es daruaf an, wie der Widerruf vor Gericht ausgehen wird. Wenn er durchgeht, dann wird der Darlehensvertrag widderufen und rückabgewickelt. Du solltest dann natürlich eine entsprtechende Anschlussfinanzierung "bei der Hand haben"... Wenn er nicht durchgeht, dann läuft Darlehen "normal" weiter.

    Einzige andere Möglichkeit ist eine außergerichtliche Einigung zwischen Kläger und Bank. Ist halt davon abhängig, wie die Bank ihre "Chancen" einschätzt....

  6. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Hallo StGe1973,

    Danke für deine Rückmeldung.

    Ich hätte dazu noch eine Frage: Ich glaube, meiner Expartnerin geht es primär nur darum, aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Besteht daher eigentlich auch die Möglichkeit, dass der Vertrag selbst wenn er Widerruf durchgeht, der Vertrag nicht rückabgewickelt wird und normal weiterläuft? Also dann nur mit mir als DN?

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    So einfach ist das nicht StGe1973,

    gut ist diese Person nur in der Darlehnsanfrage und Darlehnsvertrag steht und nicht im Grundbuch.

    Man darf nicht vergessen die Ex, hat hier als Bürge quergeschrieben! Und nicht als Suppenkasper den Regentanz aufgeführt hat!

    Nach meiner Einschätzung wäre: Dass JeanyB, als Zeugin vorgeladen wird und trotz ihrer Zustimmung zur Entlassung aus den Darlehnsvertrag, nur aus "Rache" der Bank nicht entlassen wird!

    Merke:"Rein immer, raus nimmer!"

    Ich kann nur JeanyB empfehlen, ein Brief zuschreiben mit der Bitte dass die Ex aus den Darlehnsvertrag schnellstmöglich entlassen wird!

    Grund wäre hier

    - das Sie sich getrennt haben,
    - das Sie nur die Einzeleigentümerin im Grundbuch sind,
    - das sie seit dem die volle Raten ausschließlich bezahlt haben!
    ...

    Um einen weiteren Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, bitte Ich Sie noch mal um die Haftungs- und Bürge- Entlassung der Ex aus den Darlehnsvertrag mit der Nr.: xxxx.

    Allerdings könnte die Antwort sein:"Das Einkommen von JeanyB nicht ausreicht!".

    Ja, dann sollte man eine andere Finanzierung in der Hinterhand haben.

    bruno68

  8. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Nein, es gibt nur 2 Möglichkeiten:

    Entweder Gericht urteilt, dass Widerruf zulässig war, da Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat = Vertrag gilt als widerrufen und existiert somit nicht mehr...

    Oder Gericht sieht Widerrufsfrist als abgelaufen an, Widerruf nicht mehr möglich = Darlehensvertrag läuft weiter...

    Was du machen kannst ist folgendes:

    1. Mit der Bank sprechen, ob diese dich allein als Darlehensnehmer akzeptieren würde (abhängig von deiner Kreditwürdigkeit), wenn Klage fallen gelassen wird.

    2. Mit deiner Ex-Partnerin sprechen und ihr mitteilen, dass sie aus dem Vertrag entlassen wird, wenn sie die Klage fallen läßt.

    3. Problem (wenn das alle Partein akzeptieren): Bisher bezahlte Anwalts- und/oder Gerichtskosten trägt deine Ex-Freundin bzw. du, wenn du es anbietest.

    Allerdings sehe ich es als fraglich an, ob es deiner Ex-Freundin wirklich nur darum geht. Wenn der Anwalt deiner Ex die Chancen sehr gut einschätzt, dann geht es auch idR um viel Geld...

    Aber gut, du kannst es so versuchen und wenn Bank und Ex-Partnerin so mitmachen, dann ist die Klage erledigt und somit der Darlehensvertrag weiter gültig...

    Bruno,

    wirklich hast schon sehr abstruse Vorstellungen. Eine Bank "rächt" sich nicht. Eine Bank entscheidet immer nach Wirtschaftlichkeit. Je nachdem wie die Bank die Chancen des Widerrufs einschätzt, so wird diese auch agieren. Wenn die Chancen sehr gut sind, dann wird die Bank zu vielem bereit sein, um die Klage abzuwehren bzw. dass diese zurück gezogen wird. Wennd ie Bank die Chancen als sehr gering einschätzt, wird diese zu (fast) gar nichts bereit sein.

  9. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Ich habe wirklich alles versucht, meine Expartnerin aus dem Kredit zu entlassen. Wirklich alles, die Bank stellt sich einfach quer. Sie haben es auch mit meinem Einkommen begründet, was jedoch lächerlich ist, da ich mehr als gut verdiene. Da ging einfach nichts mit der Bank.
    Da ich aber wie vermutet auch mit meiner Ecpartnerin keinen Kontakt habe, hat sie mich nichtmal über den Widerruf informiert.
    Dass das jetzt so einfach durchgehen kann, ohne mein Einverständnis, erschließt sich mir nicht.
    Ich habe dann ja auch die Konsequenz zu tragen. Zumal ich auch der Meinung bin, sie müsste 50% des Darlehens dann ebenfalls rückzahlen, was sie sicher nicht machen wird. Dann müsste ja ich, ohne meinen Willen, die gesamte Darlehenssumme tilgen?!
    Ich bin zumindest was die Anschlussfinanzierung betrifft auf der sicheren Seite. Diese habe ich bereits von einer anderen Bank bestätigt.

  10. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Das habe ich im übrigen noch im Netz dazu gefunden:

    Darlehenswiderruf/OLG Karlsruhe: wirksam nur bei Widerrufserklärung aller Darlehensnehmer!
    19.04.2016
    2 Minuten Lesezeit
    (5)
    Das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.12.2015, 17 U 145/1) hat in einer – nach hiesigem Dafürhalten – überaus bedeutsamen Entscheidung den singulär ausgeübten Widerruf durch einen von zwei – zwischenzeitlich geschiedenen – Darlehensnehmern für unzulässig erklärt und die Klage daher als unbegründet abgewiesen.

    Da alle Darlehensnehmer Vertragspartner der darlehensgebenden Bank sind, bedarf es auch der gemeinsamen Ausübung des Widerrufsrechts, so das Gericht in einer durchaus streitbaren Entscheidung.

    Enthält sich einer der Darlehensnehmer – was bei zerrütteten Eheverhältnissen immer wieder vorkommt –, den Widerruf selbst auszuüben, geht die Widerrufserklärung des anderen Darlehensnehmers ins Leere.

    Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf vergleichbare Gestaltungsrechte, wie beispielsweise der Kündigung, der Minderung sowie dem Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht. Auch dort könne die Ausübung nur wirksam durch alle betroffenen Vertragspartner aufseiten des/der Erklärungswilligen erfolgen. Dogmatisch sei dies auch dem Umstand geschuldet, dass alle Darlehensnehmer als Gesamtschuldner haften würden. Auch die Vorschrift des § 351 BGB lasse einen dahingehenden gesetzgeberischen Willen erkennen.

    Die Entscheidung ist von äußerster Brisanz. So zeigt sie doch auf, dass unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass der Widerruf durch alle Darlehensnehmer – im Zweifel höchstpersönlich – erklärt werden sollte.

    Zugleich zeigt die Entscheidung nach hiesigem Dafürhalten ein weiteres Einfallstor für die erfolgreiche Ausübung des Darlehenswiderrufsrechts auf: Wenn schon die Erklärung des Widerrufs der – auf Abschluss der Verbraucherdarlehensverträge gerichteten – Willenserklärungen durch alle Darlehensnehmer erforderlich ist, so kann eine vielfach in den Widerrufsbelehrungen der Banken und Sparkassen vorzufindende Belehrung, wonach die Ausübung des Widerrufsrechts jedem Darlehensnehmer (allein) zustehe, keinen rechtlichen Bestand haben. Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, NJW 2009, 3572). Eine so geartete Formulierung suggeriert den Darlehensnehmern nämlich gerade, dass die Ausübung des Widerrufsrechts durch einen Darlehensnehmer genüge. Dies ist nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts aber gerade nicht der Fall.

  11. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    JeanyB,

    der BGH hat das letztlichinstanzlich anders gesehen:

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt...ebungsvertrag/

    Es mag für dich sinnvoll erscheinen, wenn deine Ex 50% zurück bezahlen müsste. Aber ihr haftet beide gesamtschuldnerisch, für Raten wie auch Tilgung. Ist einfach so...

    Wenn die Bank nicht will, dann kannst du nichts tun....

    Wenn die Anschlussfinanzierung steht, dann bleibt dir nur auf das Urteil des Gerichts zu warten.

  12. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Ok, das Urteil kannte ich nicht. Danke dafür.

    Ja klar hafte ich gesamtschuldnerisch, das verstehe ich auch. Trotzdem müsste doch die Bank an uns beide treten und nicht nur mich zur Zahlung heranziehen. Sie besitzt auch Vermögen und ist nicht mittellos. Ich hafte doch erst, wenn bei ihr „nichts zu holen“ ist, oder sehe ich das falsch?

  13. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Du haftest nicht, wenn bei ihr nichts zu holen ist, ist haftet beide gleichberechtigt d.h. die Bank kann beliebig auf euch beide zugreifen.

    Letztlich bedeutet das:

    Angenommen Widerruf ist erfolgreich, dann wird die Restdarlehenssumme berechnet z.B. 300.000 Euro. Diese Summe wird die Bank von dir und deiner Ex fordern, aber ihr werdet das wahrscheinlich nicht "aus der Portokasse" bezahlen können.

    Wenn ihr beide sagt: Ok, diese Summe habe ich nicht, dann wird die Bank auf die Immobilie zugreifen und diese verwerten. Den Restbetrag (Erlös Zwangsversteigerung ./. Darlehensumme) schuldet ihr der Bank oder bekommt ihr von der Bank. Die Bank wird diesen wieder von euch beden fordern bis Restsumme (egal von wem) bezahlt ist.

    Einzige andere Möglichkeit ist eine Anschlussfinanzierung zu haben die damit eben die z.B. 300.000 Euro zu bezahlen.

    Aber bevor du dich nun "verrückt" machst, gehe doch mal zu einem Anwalt deiner Wahl,der sich mit dem Widerruf von Darlehensverträgen auskennt. Diesem legen mal deine Widerrufsbelehrung vor und frage mal, ob er diesen Widerruf wirklich als "erfolgsversprechend" einschätzt...

    Wenn er "nein" sagt, dann machst du dir über Dinge Gedanken, die wahrscheinlich sowieso nicht eintreten werden.... der Darlehensvertrag läuft dann sowieso "normal" weiter.

  14. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Sicher mache ich mir viele Gedanken, es geht aber schließlich auch um mein Haus :/
    Es bringt leider nichts mehr einen Anwalt aufzusuchen, die Verhandlung dazu war bereits und das Urteil wird am Mittwoch verkündet.
    Ich Selbst kann nicht einschätzen, ob der Widerruf durchgeht - hier im Forum lese ich zwar viel, aber nichts, wenn eine Klage keinen Erfolg hat?! Viele Anwälte scheinen sich um dieses Thema zu „reißen“, kann aber nicht einschätzen, ob es viel Erfolg hat...

  15. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Richtig StGe1973,

    Bruno,
    wirklich hast schon sehr abstruse Vorstellungen. Eine Bank "rächt" sich nicht. Eine Bank entscheidet immer nach Wirtschaftlichkeit. Je nachdem wie die Bank die Chancen des Widerrufs einschätzt, so wird diese auch agieren. Wenn die Chancen sehr gut sind, dann wird die Bank zu vielem bereit sein, um die Klage abzuwehren bzw. dass diese zurück gezogen wird. Wenn die Bank die Chancen als sehr gering einschätzt, wird diese zu (fast) gar nichts bereit sein.
    Mit den "Rächen" meinte ich etwas anderes nämlich den Kostenersatz für den Anwalt und Gerichtskosten! denn der Verlierer bezahlt beide Anwälte und das Gericht!

    Für die Bank DSL wäre es sicherlich einfacher, billiger und Kundenfreundlicher gewesen, den 2 Antragssteller sofort aus den Darlehnsvertrag zu entlassen!

    Das ist wieder einmal das Ars.. loch mentalität, einer Deutschen Bank! Kosten verursachen, die den Schuldner in die Abwicklung schicken kann!

    Die Ex hat geklagt gegen wem wird wohl, die DSL den Kostenersatz verlangen? Gegen beide wohl, weil beide als Darlehnsnehmer eingetragen sind!
    Ich habe immer schon gesagt, das Darlehnszinsen nicht immer die beste Lösung sind! Die Kosten kommen immer wenn von Vertrag abgewichen wird

    Man sollte sich schon um den Streitwert kümmern, denn der bestimmt die Kosten! war das Verfahren vom Amtsgericht oder Landgericht? einmal bis 10.000, ab 10.000 €!

    Ich gebe dir Recht, dass mit den neuen Darlehn, aber bitte ohne einen 2. Darlehnsnehmer.

    Bruno68

  16. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Dass die DSL Bank nun nicht die kundenfreundlichste ist, ist mir mittlerweile auch bewußt. Aber ich kann daran nun nichts mehr ändern, es ist wie es ist.

    Der Streitwert liegt oberhalb 10.000€, daher wohl eher Landgericht. Die Verhandlung fand in Karlsruhe statt.
    Ich werde niemals mehr ein Darlehen mit einer 2. Person unterschreiben, das ist mir völlig klar.

    Wenn es jemand interessiert, der Vertrag mit der DSL Bank wurde in 2013 unterschrieben.
    Viele Urteile die ich gegen die DSL Bank gefunden habe, betrafen jedoch einen Vertragabschluss bei Verträgen bis 2010. Im Anschluss
    habe ich dazu nicht wirklich mehr viel gefunden. Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob eben die Urteile, wo der Widerruf nicht durchgeht, eben auch
    schwerer im Netz zu finden sind.

  17. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Das mit den Urteilen muss nichts bedeuten.

    Wenn der Richter andeutet, dass der Widerruf erfolgreich sein könnte, dann verhindern Banken auch Urteile. Sprich vor dem Urteil einigen diese sich außergerichtlich, um ein Urteil zu vermeiden.

    Du sagst doch, dass du eine Anschlussfinanzierung bereits hast. Dann kannst du doch vollkommen entspannt auf das Urteil warten. Wenn Klage erfolgreich und rechtskräftig, dann hast du die Anschlussfinanzierung. Wenn Klage abgewiesen wird, dann läuft sowieso alles normal weiter...

  18. Avatar von JeanyB
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Leider ist es nicht so einfach.

    Das Darlehen wird nur über Zinsen bedient und es wurde dazu ein Bausparvertrag abgetreten. Der Bausparvertrag war ein bestehender Vertrag meiner Expartnerin, der auf Sie läuft. Wenn das Darlehen widerrufen wird, fällt meiner Meinung nach auch die Abtretung des BV weg. Die Bank kann sich für mein Verständnis ja nicht einfach die Summe des BVs bedienen. Rein rechtlich steht mir vom BV ja auch die Hälfte zu - jedoch gibt das bestimmt den nächsten Ärger mit meiner Expartnerin. Darauf habe ich keine Lust mehr, die Auseinandersetzung mit ihr zieht sich schon mehrere Jahre hin.

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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Zur Ergänzung, ich habe auch 50% der Rate für den BV gezahlt.

  20. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Da wird dir nur ein Anwalt helfen können. Hier im Forum wirst du für komplexe Rechtsfälle wie deinen mit Kredit 2 Personen, BV nur eine Person, die nun auf Widerruf klagt usw. keinen verbindlichen Antworten erwarten können.

    Dafür gibt es dann Rechtsanwälte...

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