Hallo
ich habe zwar versucht, mich in Foren schlau zu machen...komme aber nicht voran.
Meine Daten
Alter: 55 (in die Rente gehe ich mit 67), also noch 11,5 Jahre.
Seit April Fest angestellt.
--> Angebot für betriebliche Altersvorsorge
Canada life oder Nürnberger
Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung von 2090 Euro pro Jahr zur Direktversicherung nach Paragraph 3 Nr. 63 ESTG
Viel gelesen habe ich über Verlust durch Arbeitgeberwechsel, Rückkauf, vorläufige Kündigung etc....und bin total verwirrt. Der Berater (Versicherungsmakler) redet viel, ich versuche alles mitzuschreiben...aber mir fehlt schlichtweg die Sachkenntnis. Da ich aber weiß, dass der Versicherungsmakler und die Versicherung ja auch daran verdient, kann ich halt nicht nachvollziehen, ob es sich nun für mich oder für den Makler/Versicherung lohnt.
Nun habe ich folgende Fragen.
Ist es sinnvoll, monatlich jetzt nur 100 Euro in die Versichung einzuzahlen, um die arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorung mitzunehmen?
ist es sinnvoll, monatlich ca. 560 Euro einzubezahlen? Was ist wirklich garantiert als Auszahlung. Wo finde ich bei Berechnungen die absolut garantierte Auszahlung.
Ist es sinnvoll, das Angebot der Bav überhaupt anzunehmen?
Wenn man über einer BBG verdient und in der GKV ist, lohnt sich eine bAV meist nicht, da später doppelte GKV Beiträge fällig sind. Wahrscheinlich ein Nullsummenspiel.
Entscheidend für die Rendite ist das Anlageprodukt. Das dürfte nach alter Sitte aber "Black Box" sein, oder?
Also da steht noch so etwas wie:
Wie werden die Beiträge investiert?Die Anlage der Beiträge erfolgt in das Automatische Portfolio Management.Das Automatischen Portfolio Management investiert in zwei verschiedene Fondsportfolios, das renditeorientierte APM A und das sicherheitsorientierte APM B. Die Portfolios werden von Canada Life zusammengestellt. Die Zusammensetzung der beiden Portfolios können Sie den „Besonderen Informationen zu Ihrem GENERATION business“entnehmen
lassen Sie mal alles weg! Erstens Sie "gehen" in knapp 12 Jahren in Rente das macht runde 24.000 €, wie werden diese bezahlt? Ist das ein Zuschuss des AG oder eine Endgeldumwandlung?
Das ist eine der wichtigsten Fragen! Es es eine Endgeldumwandlung, also der Entzug von monatlichen Einkommen!
Dann stellt sich die Frage weitere Fragen, so stellt sich die Frage nach den Zuschuss von 15 %? ist dies in den 2.090 € p.a. enthalten ? Das wären nur 260,60 € p.a. oder kommt diese extra? Dann wären es 313,50 €.
Also entweder nur 2.090 € p. a. oder 2.403,50 €?
Daraus ergeben sich wiederum neue Fragen: Ist ihr Vertrag ein Einzel- oder Gruppenvertrag? Das hat folgende Gründe: Zivilrechtliche Ansprüche
Es ist eine Einzelvertrag so steht ihr Name auf der Polizze und Sie sind die versicherte Person!
Beim Gruppenvertrag steht der AG mit seinen Namen auf der Polizze und Sie sind die versicherte Person!
Der unterschied ist :
Beim Einzelvertrag,
- das der Vermittler wegen der Vermittlung "mithaftet" beim Ausfall
Beim Gruppenvertrag tritt der Vermittler als Erfüllungsgehilfe nach "§ 278 BGB auf, und nicht als eigenständiger Vermittler nach KWG oder GewO!
§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.
Hier ist der Querverweis auf § 276 Abs. 3 BGB dort heißt es:
§ 276 Verantwortlichkeit des Schuldners
(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.
(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
Und wer ist ist Schuldner einer bAv bei einer Gruppenversicherung ? Richtiger weise der Vertragsinhaber, also der AG!!! Wenn dieser pleite ist? Können Sie mit den Ofenrohr zuschauen, wie bAv in der Insolvenzmasse des Ex AG verschwindet!
Ich glaube sie sollten selbst einen Vermittler dafür suchen, der sie persönlich mit ihnen eine geeignete bAv aussucht! und das wird so ca. 20 std. dauern!
Bei der Entgeltumwandlung spart erst einmal der Arbeitgeber - nämlich den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen - unterhalb der BBG also ca. 20%
Der Arbeitnehmer hat bei der Entgeltumwandlung auch entsprechende Folgen des geringeren Bruttoentgelts - geringeres Krankengeld/Insolvenzgeld/Elterngeld/Arbeitslosengeld_1/Altersrente - soweit man diese in Anspruch nehmen sollte.
Beispiel Rente: 12 Jahre x 12 Monate x 100€ -> 14400€ weniger rentenpflichtiges Bruttoeinkommen (18,6% davon 2678€ -> AG 1339€/AN1339€) weniger eingezahlt - ca. 0,3 Rentenpunkt -> ca. 11€ weniger Rente pro Monat - bei 20 Jahren Lebenserwartung wären das 2640€ Rente weniger.
Welche garantierten Rentenleistungen sollen denn hier erworben werden? Wie hoch sind die Kosten der Versicherung insgesamt? (Abschluß/laufend/etc.)
Welchen Anteil zahlt der Arbeitgeber? Muss man selber auch etwas zahlen oder gibt es auch eine Variante "nur Arbeitgeber"?
(Bei mir muss ich 0,5% von meinem Brutto einzahlen und der AG legt 1% von meinem Brutto oben drauf - das finde ich gut!)
Herzlichen Dank an euch alle. Woher weiß man das alles? Wie soll ein Arbeitnehmer, der mit dieser Thematik ansich nichts zu tun hat, das alles verstehen?
Boah....hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert ist.
Ich gehe davon aus, daß es insgesamt 2090 Euro im Jahr sind.
Die Firma wird die nächsten 12 Jahren bestimmt überleben :-)
Gruppenvertrag oder Einzelvertrag....das steht nirgends in den Rechenbeispielen des Versicherungsmaklers. Die Berechnungen sehen richtig toll aus, aber ganz ober steht, daß keine Gewährleistung auf Vollständigkeit gegeben wird. Hmmm.....????
Ein berechnetes Beispiel von ihm: Ich zahle jeden Monat 560 Euro in die Bav ein. Dann habe ich in meinem Rentenbeginn eine garantierte Rente von 116 Euro pro Monat. Mögliche Rente steht auch dabei...das wären ca. 350 Euro im Monat. Möglich ist ja alles. Und die garantierte Rente von 116 Euro im Monat kommt mir bei diesem monatlichen Beitrag als sehr wenig vor. Oder sehe ich das falsch.
In dem Schreiben sind alle möglichen Werte angegeben, und alle ohne Garantie und ohne Abzug irgendwelcher Vertragskosten (welche und wie hoch steht nicht dabei)
Da sind Anlagen in ETFs doch um einiges einfacher....
Da sollte ich mir mal einen Vertrag zuschicken lassen, wo alle die interessanten Informationen drinstehen.
Ich dachte, man kann das irgendwie mit Rechenbeispielen durchgehen und verstehen. Doch von den versteckten Kosten etc. kenne ich weder Höhe noch Zeitpunkt. Was ich aber verstehe, daß man anfänglich mehr draufzahlt als rauskommt. Und da stellt sich mir die Frage, ob ich bei weniger als 12 Jahren dann mehr draufzahle.
Es wird auch von Treueboni bei langfristigen Einzahlungen gesprochen. Wann ist denn nun "langfristig"?
Meine Idee war: So wenig wie möglich selbst einbezahlen (Mindestbetrag), um die Arbeitgeberanteile mitzunehmen. Wenn ich selbst wenig einzahle, dann habe ich doch auch weniger Verluste in Bezug auf gesetztliche Rente usw.l
Die 2090 Euro gehen dann also auch vom Bruttogehalt ab? Sehe ich das richtig? Ist das dann gar kein "Geschenk" vom Arbeitgeber? Im Prinzip spare ich dann nur die Sozialabgaben (die mir an anderer Stelle wieder fehlen)?
Und habe ich nur die Wahl zwischen den zwei angebotenen Versicherungen? Wenn ich ablehne, dann verschwindet der Arbeitgeberanteil für mich? Oder kann ich das an ein anderes Konto überweisen lassen:-)
Das ist doch irgendwie alles so undurchsichtig. Geht es nur mir so? Danke an euch Profis für die Antworten.
Bei der WSumme von 24.000 € und den gesetzlichen vor Vorgeschriebenen max. 2,5 % sind dies 600,00 € Abschlusscourtage bei einer Haftungszeit von 60 Monaten, wird der Vertrag storniert muss ich anteilig zurückbezahlen!
Wird er Vertrag rückabwickelt innerhalb von 60 Monaten ist der Verdienst 0 €!
Es gibt zwar noch eine ZAP oder ZAC 1,5 % diese wären 360 €, allerdings ist da die Haftung in den Teil enthalten
bis 60. Monate zu 100 %, also 360 €
ab den 61. Monate bist zum 72. also 360
ab den 73. Monate bist zum 84. also 240
ab den 85. Monate bist zum 96. also 120
nach 97. Monate zu 0 % und 0 € nach Vertragsabschluss. Eine Beschäftigung in den Bereich ist nicht zwingend erforderlich.
Es wäre mal gut zu wissen wenn andere Berufe die Haftung auch mal eine Haftung für ihrer Arbeitsleistung über nehmen würden so 1,5 % vom Jahresbruttoeinkommen.
Schon nach 5 Jahre nach den ausscheiden aus der Firma bei 40.000 € Jahresgehalt, einmalig 600 € als Insolvenzzuschuss zu bezahlen.
Die Insolvenz nach einen Monat dürfte dann 1.600 € netto fällig werden, trotz aller Kosten! Natürlich mit Mahnbescheid zur Sicherung der Ansprüche über die Verjährungsgrenze von 3 Jahren!
Nur mal eine Anmerkung zu all den Schwätzern in Fernsehen, inkl. teilweise den Verbraucherschutz, die gar eine Beratung ohne Zulassung offiziell machen.
Nur gut das denen wie den ADAC, die Gemeinnützlichlkeit um die Ohren fliegen wird!
Denn ihr Vertrieb ist a ) Auf Gewinn ausgelegt und nicht auf Zuschuss!
Bei diesem miesen Einkommen, mal ernsthaft glauben sie wirklich das man für 30 € die Stunde eine ordentlich bAv Unterrichtung erhalten kann?
Im übrigen ist die 4 % nicht wilkürlich sondern der max. Satz den der Gesetzgeber als Betriebsausgabe für Versicherungen festgesetzt hat! Und dies über 60 Monate mit den ersten 60 Beiträgen verrechnet wird!
Ein berechnetes Beispiel von ihm: Ich zahle jeden Monat 560 Euro in die Bav ein. Dann habe ich in meinem Rentenbeginn eine garantierte Rente von 116 Euro pro Monat. Mögliche Rente steht auch dabei...das wären ca. 350 Euro im Monat. Möglich ist ja alles. Und die garantierte Rente von 116 Euro im Monat kommt mir bei diesem monatlichen Beitrag als sehr wenig vor. Oder sehe ich das falsch.
Man zahlt also bis zur Rente 12x12x560€ = 80640€ - wie alt muss ich werden, damit ich bei 116€ meine Geld wieder raushabe? 80640€/116€ = ca. 58 Jahre Rentenbezug + 67 Jahre Rentenalter: 125 Jahre
Die andere Frage wäre natürlich was ich in 70 Jahren (12 Jahre Ansparzeit + 58 Jahre Rentenzeit) noch für 116€ bekomme ... Inflation/Währungswechsel/Gesetzesänderungen ... bei 2% pro Jahr habe ich nach 70 Jahren noch eine Kaufkraft die heute 29€ entsprechen würde.
125 Jahre.....uff, das schaffe ich wahrscheinlich nicht :-)
WEnn ich nicht so alt werde....erbt dann mein Nachkomme die restliche Rente?
Es ist halt schwierig, wenn von der einen Seite von "Garantie" und dann auf der anderen Seite von "Möglich" gesprochen wird.
Ich bin auch davon ausgegangen, dass sich durch den Arbeitgeberanteil eine Bav auf jeden Fall lohnt....dann ist das wohl doch nicht so.
Es ist eine Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber leistet zum Ausgleich gesparter Sozialversicherungsbeiträge einen Zuschuss von 15%
Die Kosten der Versicherung sind mir nur teilweise bisher bekannt.
Und ob es die Variante...nur Arbeitgeber gibt...das habe ich auch noch nicht erfahren.
Aber: Kann ich den von der Firma den Arbeitgeberanteil nur über den Abschluss einer Bav bekommen? Oder kann ich dieses Geld dann auch so nehmen und es selbst anlegen?
Ich gehe davon aus, dass die allermeisten bAvs sich nicht lohnen, äh für den Rentenbezieher.
Die Anbieter haben Interesse an der Sicherung ihrer Provisionen und die Provisionen der Vermittler. Davon leben beide. Für geschickte Geldanlagen ist die Branche wirklich nicht bekannt. Produkte rein auf Erfolgsbasis gibt es nicht.
Mit den 15% AG Zuschlag fördert der Staat die Versicherungen.
Die gesetzliche Rente ist da wahrscheinlich renditestärker und inflationsgesicherter.
Meine Rechnung war natürlich die "Worst-Case"-Variante - der Versicherer wird natürlich anders rechnen - das wäre dann vermutlich eher so:
560€ brutte bedeutet z.B. nur 260€ netto weniger (da man sich ja Sozialabgaben/Steuern "spart") - dann gibt es noch 84€ AG-Zuschuß - also "nur" noch 176€ netto-Eigenanteil.
Wenn ich nun 12x12x176€ = ca. 25t€ mit der möglichen 350€-Rente durchrechne (die eigentlich aber wieder brutto ist) habe ich auf dem Papier das Geld nach ca. 6 Jahren mit 73 Jahren wieder raus ... aber hier ist natürlich nicht die verringerte Rente (bei 560€ über 12 Jahre kommen da ca. 2 Rentenpunkte zusammen -> 65€ weniger gesetzliche Rente) und die Versteuerung auch nicht - die Wahrheit liegt also irgendwo zwischen 73 und 125 Jahren - im Fernsehen haben sie von durchschnittlich 94 Jahren bei privaten deutschen Rentenversicherungen gesprochen - stirbt man früher, hat man nicht einmal seine EInzahlungen wieder raus ... ich persönlich würde deshalb (außer ich will/kann/muss andere Risiken abdecken) eher auf eine selber durchgeführte ETF-Variante (die man auch vererrben kann) ausweichen.
[B]Wenn ich nicht so alt werde....erbt dann mein Nachkomme die restliche Rente?[B]?
Grundsätzlich nein,
weil durch die Langlebigkeit die Frauen bis/über 90 Jahre alt werden! Das nennt man Untersterblichkeitsrisiko, das bedeutet das Frauen bedeuten länger als Männer leben. Und das viele Frauen die durchschnittliche Lebenserwartung übersteigen. Die Lebenserwartung der Frau ist um ca. 10 Jahre größer als bei Männern-
Auf der anderen Seite gibt es die sogenannte Übersterblichkeitsrisiko, damit wird ausgedrückt das vorzeitige Ableben, also vor der statistischen Sterbealter.
Ist die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern auf 85 Jahren festgelegt und der Rentenbeginn mit 67 Jahren ergibt dies eine Rentenzeit von 18 Jahren!
Demnach wird das Guthaben durch die 18 Jahren geteilt! Bei einen Guthaben von 90.000 € ergibt, dies 5.000 € Jahresrente.
Außerdem muss das Guthaben von der Fondsanlage in ein Anleihefonds größtenteils umgeschichtet werden, damit Börsenzusammenbrüche wie 2020 das Vermögen nicht vorzeitig vernichtet wird. Das gegenwärtig keine Zinsen für Anleihen zu erzielen sind, steht wohl aus Frage!
Daher müssen die Renten wenn diese eine 50 %/ 50 % (Fonds- und Anleihe) Versicherung haben, muss für die Garantie abgesenkt und durch eine jährlich nicht garantierte Überschussbeteiligung aufgestockt werden.
Demnach entscheidet die Langlebigkeit der Kunden über die Rente der überlebender Empfänger, die Übersterblichkeit wegen Corona wird wohl in den nächsten Jahre zu einer hohen Bonusrente führen, die heute noch nicht in den Versicherungsprogrammen vorhanden ist!
Aber: Kann ich den von der Firma den Arbeitgeberanteil nur über den Abschluss einer Bav bekommen? Oder kann ich dieses Geld dann auch so nehmen und es selbst anlegen?
Nein, die Garantien sind die zwingende Vorgabe und das Alter der Auszahlung 63/65/67. Siehe auch § 20 EStG
Die Kosten der Versicherung sind mir nur teilweise bisher bekannt.
Nicht die Kosten sind entscheiden, sondern die Rentabilität der Fonds innerhalb der
Fondsbebunden -Versicherung!
Also wenn ich als Vermittler jährlich 2.000 € Courtage, wegen ihnen erhalte erhalte. Und der Courtagesatz von 1,0 % jährlich, verbleiben 99 % von Vermögen bei ihnen.
Wenn ich wegen ihnen 2.000 € jährlich bekomme, dann dürfte die NAV (Nettoanlangenvermögen) zum Stichtag 200.000 € betragen!
Demnach sollten es den Kunden gelegen sein, das die Bestandscourtage so hoch wie möglich für den Vermittler ist. Denn diese in Prozenten abgerechet! Folgerichtig wer nichts bezahlen will hat auch dementsprechend auch kein Anlagevermögen!
Also für mich liegt es im vollen Interesse, das ich den Kunden gut berate denn dadurch kann ich mein Einkommen steigern, und den Kunden sein Vermögen steuerfrei vermehren.