Kriterien für die Besteuerung von Altersvorsorgeverträgen
Hallo, ich beabsichtige, in näherer Zukunft einen Vertrag zugunsten meiner Altersvorsorge abzuschließen. Allerdings weiß ich noch nicht genau, für welche Art von Vorsorgemodell ich mich entscheiden werde. Das hängt unter anderem auch davon ab, wie diese Modelle in steuerlicher Hinsicht funktionieren. Fallen überhaupt Steuern an, und wenn ja, muss ich diese für die Beiträge in die Versicherung zahlen oder später für den Ertrag?
AW: Kriterien für die Besteuerung von Altersvorsorgeverträgen
Hallo Holger,
die einfache Frage vorweg. Beiträge zu Versicherungen unterliegen keiner Steuerpflicht, du kannst Sie evtl. steuerlich geltend machen (z.B. bei betrieblicher Altersvorsorge oder Riester). Bei der Auszahlung gibt es verschiedene Varianten. Eine rein private AV ohne staatliche Förderung ist später steuerlich besser gestellt. D.h. wenn Du dir den angesparten Betrag einmalig auszahlen lässt kommt es auf die Laufzeit und Dein Alter zu dem Zeitpunkt an. Wenn der Vertrag min. 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 60 Geburtstag liegt muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden. Wenn also insgesamt 20000,00€ eingezahlt wurden und 30.000,00€ zur Auszahlung kommen, müssen also nur 5.000,00€ bei der Steuer angegeben werden. Fällt eine der Voraussetzungen weg muss der gesamte Ertrag versteuert werden (da läuft es dann wie bei anderen Sparverträgen, bei denen aber egal mit welcher Laufzeit). Bei einer Auszahlung als lebenslange Rente muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. D.h. Du erhälst ab 65 eine monatliche Rente von 500,00€, davon musst du 18%, also 90€, bei der Steuer angeben. Anders verhält es sich bei im Vorfeld geförderten Varianten (beio der BAV bist du z.B. von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit) hier muss der Komplette Betrag, bzw. die komplette Rente, versteuert werden. Hört sich im ersten Moment weniger gut an, allerdings gehe ich für mich persönlich davon aus, dass ich als Rentner einen niedrigeren Steuersatz habe als derzeit. Die Sozialversicherungsabgaben sparst Du dir auf jeden Fall.
Die Zahlen bzgl. Ablaufleistung und Rente sind selbstverständlich nur zur Veranschaulichung gewählt, für genaue Zahlen muss man die Laufzeit den Beitrag usw. berücksichtigen. Diese Zahlen dienen nur zur Veranschaulichung der steuerlichen Behandlung.
AW: Kriterien für die Besteuerung von Altersvorsorgeverträgen
Zitat von Holger
Hallo, ich beabsichtige, in näherer Zukunft einen Vertrag zugunsten meiner Altersvorsorge abzuschließen. Allerdings weiß ich noch nicht genau, für welche Art von Vorsorgemodell ich mich entscheiden werde. Das hängt unter anderem auch davon ab, wie diese Modelle in steuerlicher Hinsicht funktionieren. Fallen überhaupt Steuern an, und wenn ja, muss ich diese für die Beiträge in die Versicherung zahlen oder später für den Ertrag?
Gruss,
Holger
Für meine Riester-Rente muss ich später wohl ganz normal Einkommenssteuer bezahlen, wenn ich sie ausgezahlt bekomme. Ich bin aber nicht sicher, ob es bei allen Anlageformen so funktioniert.