Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

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  1. Avatar von Rene83
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    Standard Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    Guten Tag liebe Gemeinde,

    Folgende Ausgangssituation,

    Meine Frau und ich wollen gerne eine Immobilie erwerben Kaufpreis 249000€ Nebenkosten 21000€,Makler entfällt. Modernisierungskosten fallen keine an.

    Haushaltsnetto:Gesamt 3700€
    Mann:2350€ unbefristet
    Frau: 1350€. unbefristet (Probezeit)

    Er Unterhaltspflichtig 341,50€/Monat
    Des weiteren ein Autokredit 16000€ der mit 220€ im Monat abbezahlt wird seid Dezember 19.

    Kein Eigenkapital vorhanden. Er Schufa Basisscore 92% keine negativ Einträge Score Anfang des Jahres von 97 auf 92 gesunken Dank abgelehnter Kreditkarte von Barclays.

    Sie 3 Negativeinträge aus erster Ehe gesamt ca 1500€ nicht erledigt. Schufa score unter ferner liefen.

    Besteht dort überhaupt eine Chance auf Finanzierung aufgrund der schlechten Schufa. Ansonsten müsste das bei dem Haushaltseinkommen darstellbar sein oder nicht?

    Ich bitte um Hilfe.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    Hallo Rene83,

    wenn ein Zinssatz von um die 7 % für 5 Jahre akzeptiert wird, ist eine Darstellbarkeit einer Finanzierung inkl. Ablösung Negativeinträge und Kreditverbindlichkeiten grundsätzlich möglich.

  3. Avatar von Rene83
    Rene83 ist offline
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    Besteht keine Möglichkeit wie Mann die Schufa der Frau bei der Finanzierung außen vor lassen kann evtl durch Bürge etc.?

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    Einen Bürgen gibt es heute in dem Sinne nicht mehr, nur noch einen Mitdarlehensnehmer.

    Nein, die Schufa ist "hin" und das wird sie nach Erledigung leider auch noch 3 Jahre bleiben.

  5. Avatar von Rene83
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    OK, danke für die schnelle Antwort. Zwar nicht das was man gerne liest. Aber 7% Zinsen ca. auch wenn es nur 5 Jahre sind, wären bei dieser Summe schon eine echte Hausnummer, wo auch eine starke Einschränkung in allen anderen Bereichen erfolgen müsste. Dann lieber noch warten.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    Hallo Rene83,

    wollen sie die Lügen hören oder die Wahrheit?

    Die Wahrheit ist etwas anders, denn ihr beträgt nicht 3.700, sondern viel weniger.

    Ihr Gehalt ihrer ehefrAU beträgt 1.350 € und ist vorläufig befristet und nicht pfändbar nach § 850 c ZPO!
    Sie 3 Negativeinträge aus erster Ehe gesamt ca 1500€ nicht erledigt. Schufa score unter ferner liefen.
    Ja warum ist dies nicht erledigt? Hier wäre das abzahlen vorrangig gewesen.

    Das wäre das erste was abzuzahlen ist! Es spielt keine Rolle wer die Schulden gemacht hat, Sie hat mit ihrer 1. Ehe querunterschieben. Das ihr der Ex die Schulden gemacht hat spielt keine Rolle, aber ihre Ehefrau und um deren Schufa ging/geht es.

    Und Sie ? Sie sagen sie haben ein Einkommen von 2.350 € was nicht stimmt! Denn die 200 € Tilgung für das Auto und die Unterhaltszahlung von monatlichen 341,50 € diese ergibt Fix Kosten von 541,50 €, dies ist vorab vom EK abzuziehen also verbleiben ihnen 1.808,50 € zu leben, aber nicht zu Häuserkauf!

    Und schließen sie die Baustellen wie Schufa und Auto und machen kein neue auf, Häuserkauf.

    Und seinen sie froh über die Ablehnung einer Kreditkarte, hätten Sie die Bekommen während Sie endgültig finanziell fertig! Warum? Weil Sie die bisherigen Probleme ihrer Ehefrau nicht gelöst haben! Denn seit Dez.2019 zahlen Sie ein Auto ab, wäre es da nicht möglich gewesen, mit 100 € monatlich, Sie hätten damit jetzt die Schulden bezahlt!

    Elt. hätten sie Zivilrechtlich gegen den Ex einen Schadenersatzanspruch, wenn dieser die Schulden gemacht hat!
    Schmerzensgeld wegen fehlerhafter SCHUFA-Meldung
    Vom sogenannten SCHUFA-Eintrag hat fast jeder schon einmal gehört. Was nur Wenige wissen: Die meisten der als SCHUFA-Einträge bezeichneten Einträge sind positiv. Sogenannte Negativeinträge sind die Ausnahme, denn ein überwiegender Teil aller Einträge ist positiv. Welche Auswirkungen ein Negativeintrag haben kann, soll in diesem Beitrag anhand einer gerichtlichen Entscheidung erläutert werden.
    Das LG Lüneburg hat mit Urteil vom 14.7.2020 (Az. 9 O 145/19) eine Bank dazu verurteilt, eine SCHUFA-Meldung zu widerrufen und dem betroffenen Bankkunden ein Schmerzensgeld i.H.v. 1.000 Euro zu bezahlen.
    Was war passiert?
    Der klagende Bankkunde unterhielt bei der beklagten Bank ein Girokonto. Für dieses Konto galten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Gemäß Ziff. 19 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Bank das Recht, die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Diese Regelung entspricht den üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Banken. Auf dem Konto wurde dem Bankkunden Anfang 2017 einen Dispositionskredit über 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. Am 10.7.2018 überschritt der Bankkunde den ihm eingeräumten Dispositionskredit i.H.v. 20 Euro, so dass der Sollsaldo 1.020 Euro betrug. Die beklagte Bank teilte ihrem Kunden am selben Tag durch maschinell unterschriebenes Schreiben mit, dass der Dispositionskredit nicht mehr zur Verfügung gestellt werden könne. Innerhalb weniger Tage glich der Bankkunde die überzogenen 20 Euro aus. In der Folgezeit wurden von Seiten der Bank keine weiteren Verfügungen mehr über das Konto zugelassen und es kam zu mehreren Lastschrift-Rückgaben, über die der Bankkunde informiert wurde. Die beklagte Bank kündigte schließlich die Kontoverbindung mit Schreiben vom 10.9.2018 aus wichtigem Grund und stützte sich dabei auf den Kündigungsgrund aus Ziff. 19 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank setzte dem Kunden eine Frist zur Ausgleichung des Saldos. Dieser Saldo wurde innerhalb der gesetzten Frist ausgeglichen. In der Folgezeit wurde das Konto vollständig abgewickelt und gelöscht. Gleichwohl meldete die beklagte Bank am 18.9.2018 die Fälligstellung des Kredits an die SCHUFA. Nach Abwicklung des Kontos übermittelte die Bank dann eine Erledigtmeldung an die SCHUFA. Der klagende Bankkunde vertrat die Auffassung, die Einmeldung zum 10.9.2018 sei rechtswidrig und forderte den Widerruf dieser, sowie die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes von mindestens 10.000 Euro.
    Die Entscheidung des Gerichts
    Das LG stand dem klagenden Bankkunden einen Anspruch auf Widerruf der von der Bank veranlassten Datenübermittlung an die SCHUFA gemäß §§ 1004 Abs. 1, 826 BGB analog i.V.m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu und hielt die Übermittlung personenbezogener Daten an die SCHUFA für rechtswidrig. Eine nicht mit den Bestimmungen der DSGVO konforme Übermittlung personenbezogener Daten sei als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren. Die Einmeldung vom 10.9.2018 war nach Auffassung des LG unter mehreren Gesichtspunkten rechtswidrig. Rechtlich richte sich die Befugnis, Daten von Schuldnern an Auskunfteien zu übermitteln, nach Art. 6 Absatz 1 S. 1 f) und Abs. 4 DSGVO. Erforderlich für die Übermittlung dieser Daten sei demnach die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses. Zusätzlich sei eine Abwägung vorzunehmen, ob die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person die Interessen des Datenver-wenders im Einzelfall überwiegen. Die Voraussetzungen des berechtigten Interesses und der Abwägungskriterien für die widerstreitenden Interessen des Betroffenen werden durch § 31 Abs. 2 BDSG in gesetzlich und praktisch handhabbare Weise konkretisiert. Hierbei muss das übermittelnde Kreditinstitut darlegen und beweisen, dass die Übermittlung von Daten zulässig ist. Diese Interessenabwägung fiel nicht zu Gunsten der Bank aus; das LG meinte, die Bank habe kein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung an die SCHUFA. Zum einen sei der vorgeblich rückständige Betrag, der in der Einmeldung zum Ereignisdatum 10.9.2018 genannt war, unzutreffend. Zum anderen betrug der Sollsaldo am 10.9.2018 lediglich 1,89 Euro. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass der Kläger die Überziehung des Dispositions-kredits sofort nach dem Erhalt des Schreibens vom 10.7.2018 ausgeglichen habe. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung des Dispokredits sei nach § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BDSG außerdem, dass der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sei, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliege und der Schuldner zuvor über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist. Dies alles hatte die Bank hier nicht berücksichtigt. Außerdem drohte durch eine Meldung bei der SCHUFA mittelbar eine potenzielle Stigmatisierung, dass der Gemeldete zahlungsunfähig bzw. nicht kreditwürdig sei, was durch einen Eintrag bei der SCHUFA entstehen könne. Das Interesse des Bankkunden, wonach seine Daten nicht an die SCHUFA gemeldet werden und gegebenenfalls durch unbekannte Dritte eingesehen werden können, war besonders schützenswert. Das LG sprach dem Bankkunden jedoch nicht nur einen Anspruch auf Widerruf der Datenübermittlung zu, sondern auch noch einen Schmerzensgeldanspruch. Nach Art. 82 DSGVO seien auch immaterielle Schäden auszugleichen. Durch die Weitergabe seiner Daten sei dem Kläger ein solcher immaterieller Schaden entstanden, so dass ihm ein Schmerzensgeld zuzusprechen sei.
    Fazit
    Es braucht keine große Fantasie, um sich vorstellen zu können, dass die Entscheidung des LG Lüneburg für einige Aufmerksamkeit gesorgt hat. Schon die Einmeldung eines falschen Betrages an die SCHUFA machte diese rechtswidrig und führte dazu, dass der Bankkunde einen Anspruch auf Widerruf dieser Meldung und dazu noch einen Schmerzensgeldanspruch haben kann. Entscheidend ist auch nicht, ob der Fehler in der Meldung gravierend ist oder möglicherweise nur einige wenige Euro beträgt. Falsch ist falsch. Die Marktstellung der SCHUFA ist enorm. Nach eigenen Angaben verfügt die SCHUFA über Daten zu 67,9 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen. 10.000 Unternehmen beziehen Daten von der SCHUFA. Verlässliche und korrekte Daten sind daher von entscheidender Bedeutung für dieses System. SCHUFA-Einträge führen dazu, dass Verbraucher keinen Kredit mehr bekommen und noch nicht einmal einen Handyvertrag abschließen können. Ein SCHUFA-Eintrag greift somit ganz erheblich in das tägliche Leben ein und kann zu erheblichen Nachteilen führen. Es bleibt abzuwarten, ob Banken und andere Unternehmen, die der SCHUFA Meldung machen, aufgrund des Urteils des LG Lüneburg zukünftig vorsichtiger sein werden, droht doch eine Schmerzensgeldzahlung.
    Autor: Alexander Heinrich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Das mit den zerschossenen Schufa's und die Unwilligkeit des Lösen der Probleme der Ehefrau, seit Dez.2019 ein "no go" ist. Insbesondere bei den weiteren großen Darlehnssummen darstellt dürfte, jetzt klar werden.

    Tilgen und sparen sie weiter, sonst wird es später auch nichts damit. Wie schon Noelmaxim schrieb vielleicht mit 7 % Zinsen p.a., das Geld haben Sie aber nicht!

    bruno68

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    Zitat Zitat von Rene83
    OK, danke für die schnelle Antwort. Zwar nicht das was man gerne liest. Aber 7% Zinsen ca. auch wenn es nur 5 Jahre sind, wären bei dieser Summe schon eine echte Hausnummer, wo auch eine starke Einschränkung in allen anderen Bereichen erfolgen müsste. Dann lieber noch warten.

    Vor allem erst mal die Schufa Gläubiger befriedigen und die Eintragungen zur Erledigung bringen.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehefrau schlechte Schufa.

    Da ist er, der Teufel

    Ich habe ein Danke ob seiner Feststellung getätigt und meine Aussage aus dem Beitrag #7 steht auch wie ne Eins

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