BHW Baufinanzierung

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  1. Avatar von mike0411
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    Standard BHW Baufinanzierung

    Hallo Ihr lieben,

    wir benötigen dringend Rat.
    Wir wollen zum zweiten Mal neu bauen und haben nun ein Finanzierungsangebot der BHW bekommen. Irgendwie haben wir aber den Eindruck, dass damit etwas nicht stimmt und hätten gerne weitere Meinungen dazu.
    Stutzig macht uns:
    - Die Zinsbindung der FH endet vor der geplanten Zuteilung des Bauspardarlehens.
    - Tilgungsbeitrag des Bauspardarlehens(mündlich hieß es, dass man es verändern könnte)
    - Rate nach Zinsbindungsende

    Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 790.000€. Wir bringen 110.000€ Eigenkapital an. Also Finanzierungsbedarf 680.000€ für Grundstück, Haus, BNK,KNK,Außenanlagen.

    Wir haben die Finanzierungsaufstellung angehangen.

    Über eure Meinungen freuen wir uns sehr....
    Danke schonmal.
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  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Hallo mike0411,

    ich kann euch nur empfehlen, Vergleichsangebote einzuholen. Sowohl die Finanzierungsform (endfällig gegen Bausparen bei Eigennutzung) als auch die Bank/Kasse als solches ist mehr als zu hinterfragen.

  3. Avatar von mike0411
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Könnten Sie darauf weiter eingehen? Wie begründen Sie Ihre Aussage?

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Lieber Mike,

    das - endfällig gegen Bausparen bei Eigennutzung und auch explizit die BHW - haben wir hier in diversen threads schon thematisiert.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Des Weiteren gibt es einen aktuellen Nachbarthread mit der gleichen Fragestellung, auf den ich ggf. im Laufe des Tages eingehen werde.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    1) Effektiv 1,94%
    2) 20 Jahre nur Zinszahlungen!!
    3) Mtl. Belastung nach 20 Jahren, nach Zuteilung 2.867 Euro!!!!

    Das Angebot, sorry, ist eine Frechheit

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    In welchem Postleitzahlengebiet, wegen Einbezug regionaler Banken, wird gebaut?

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Sorry, Tilgungsbeitrag ab Zuteilung 4.080 Euro.

    Für mich ist das fast schon abzocken, Kunden blenden. Da wirbt man - unabhängig, dass es nicht gesund ist, 20 Jahre dafür nur Zinsen zu zahlen - nach Zuteilung mit einem Zins von 1,25 %, verschweigt aber scheinbar den unrealistisch zahlbaren Tilgungsbeitrag von 4.080 Euro und mit eben diesem ist das ganze Konstrukt hinfällig, denn der vermeintliche Vorteil von 1,25 % auf 433.000 Euro Bauspardarlehen nach 20 Jahren ist gar nicht erreichbar, sprich die Zuteilung kann so nie angenommen werden, entsprechend wird der 2. vermeintliche Vorteil, 100 % Zinssicherheit, überhaupt nicht erzielbar sein.

    Das ist ein Katastrophenanbebot, eine Frechheit, wo das war erreicht werden soll und wo ggf. Vorteile stecken könnten, überhaupt nicht erreichbar macht.

    Da zahlt man Zins, Zinsen und Zinsen, keine direkte Tilgung und immer die gleichen, um dann irgendwann, ggf. erst nach 20 Jahren das teure Konzept zu ändern und von nichts aber auch gar nichts zu profitieren.

  9. Avatar von mike0411
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Wir bauen in 14656

  10. Avatar von mike0411
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Sorry, Tilgungsbeitrag ab Zuteilung 4.080 Euro.

    Für mich ist das fast schon abzocken, Kunden blenden. Da wirbt man - unabhängig, dass es nicht gesund ist, 20 Jahre dafür nur Zinsen zu zahlen - nach Zuteilung mit einem Zins von 1,25 %, verschweigt aber scheinbar den unrealistisch zahlbaren Tilgungsbeitrag von 4.080 Euro und mit eben diesem ist das ganze Konstrukt hinfällig, denn der vermeintliche Vorteil von 1,25 % auf 433.000 Euro Bauspardarlehen nach 20 Jahren ist gar nicht erreichbar, sprich die Zuteilung kann so nie angenommen werden, entsprechend wird der 2. vermeintliche Vorteil, 100 % Zinssicherheit, überhaupt nicht erzielbar sein.

    Das ist ein Katastrophenanbebot, eine Frechheit, wo das war erreicht werden soll und wo ggf. Vorteile stecken könnten, überhaupt nicht erreichbar macht.

    Da zahlt man Zins, Zinsen und Zinsen, keine direkte Tilgung und immer die gleichen, um dann irgendwann, ggf. erst nach 20 Jahren das teure Konzept zu ändern und von nichts aber auch gar nichts zu profitieren.
    Besten Dank. Also trügt unser Gefühl nicht. Ich habe heute mit dem Berater darüber gesprochen. Er meinte das wäre alles nur hypothetisch und wäre alles flexibel änderbar.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Stimmt, entweder mehr einzahlen in den BSV, nicht die volle Summe zuteilen nach 20 Jahren (nicht mal die Häfte wäre machbar zu dem Zins von 1,25 %) oder.....

    Flexibel mag es sein, aber nicht bezahl-, und händelbar. Das Angebot muss ihre Bedürfnisse abdecken und ihren finanziellen Spielraum berücksichtigen, alles andere ist verarschen, sorry.

    Ich sage es ihnen ganz ehrlich und ganz deutlich, mit diesem Berater würde ich überhaupt kein Wort mehr sprechen. Das sage ich nicht als Werbung für mich, sondern weil diese Art und Weise eine riesen Sauerei ist, wo der Kunde geblendet wird!

  12. Avatar von hal
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Ich rate DRINGENST von jeglichen Geschäften mit der BHW ab.
    Ich bin selber bei denen seit Dekaden Kunde mit einem Bausparvertrag. Seit über einem halben Jahr ist es mir jedoch nicht mal mehr möglich, überhaupt Kontakt mit der BHW aufzunehmen, um Sachfragen klären zu können. Ich erhielt wiederholt nur den Verweis auf eine angeblich von mir fehlende Legitimation der Person, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Ein von mir darauf durchgeführtes branchenübliches Legitimationsverfahren wurde nicht akzeptiert, wie mir lange Zeit danach danach mitgeteilt wurde. Dafür wurde mir mit Sperrung der Konten gedroht ...
    Hinzu kommt, dass ich als Inhaber eines vergleichsweise hochverzinslichen Altbausparvertrags bereits WIEDERHOLT rechtlich falsche Informationen/Aufforderungen erhielt, nämlich die Aufforderung, mich zwischen den Alternativen der sofortigen Auszahlung des Bausparguthabens oder der Inanspruchnahme des Bausparkredits (zu exorbitant über Marktverhältnissen liegenden Zinsen) entscheiden zu MUESSEN. (Die für den Bausparer sinnvollste Variante, den Vertrag einfach weiterlaufen zu lassen, wurde überhaupt nicht als mögliche Option erwähnt).
    Dieses Gehabe der BHW kann ich so nicht mehr weiter akzeptieren. Ich habe nun vor, konkrete konsequente Schritte zu ziehen und die Sachverhalte einer Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute zu melden oder zumindest mal den Ombudsmann für Bausparen einzuschalten. Allerdings hilft mir das auch nicht unmittelbar in meiner konkreten Situation weiter. Es müssten derartige Beschwerden mal in gehäufter Form eingehen, damit dann auch mal eine mediale Berichterstattung über dieses Institut erfolgt, und die dann vielleicht endlich mal ihr Geschäftsgebaren verändern. Es gibt hier in diesem Forum doch sicher noch etliche andere, die ähnliche Probleme haben. Aber die Deutsche Bank als Mutter von BHW braucht ja keine Staatshilfe; damit sie dann vergleichsweise gute Zahlen präsentieren kann, müssen halt die Kunden dran glauben ...

    Davon abgesehen, dass auch bei anderen Instituten in der Regel Finanzierungen über Hinzunahme von Bausparverträgen für den Kreditnehmer unvorteilhaft sind gegenüber klassischen Annuitätendarlehen, wäre ich stark verwundert, wenn die BHW auch nur ein ansatzweise faires Angebot vorlegen würde, was ja im Falle des Threaderstellers auch ganz offensichtlich nicht der Fall ist.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Ich kann als erfahrener Finanzierungsmakler nichts positives von der BHW berichten und als 10 jähriges Mitglied des Forums sind mir unzählige threads hier bekannt, wo viel negatives thematisiert werden musste.

    Als Vermittler kann ich auch nichts positives berichten, schleppende, umständliche Bearbeitung der Anträge, Papierflut und saumäßige Kommunikation!

    Schlimm aber auch einige ihrer Vermittler und da zähle ich auch die Postbank zu. Statt die hauseigene DSL Bank mit ihrer tollen Produktpalette, Bedingungen und Herauslagekriterien anzubieten, werden teure endfällige Darlehen verkauft, wo mit einem Anschlusszins von 1,25 % der Mischzins schön gerechnet wird, weil die Tilgungsrate nach Zuteilung gar nicht bezahlbar ist und somit mit falschen Tatsachen nicht selten das Vertrauen der Verbraucher erschlichen wird, in dem diese bereit sind, ein unnötig teures endfälliges Darlehen zu zeichnen, wo der Verbraucher erst im Nachhinein bei Zuteilung merkt, was für ein Mist er gezeichnet hat!

  14. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: BHW Baufinanzierung

    Hallo mike0411,

    mein tipp wäre wie Noelmaxim ein 2 und 3. Angebot einzuholen! Ich halte dieses Angebot für zukünftig Insolvenzfähig! Wer kann denn 4.080 € monatlich aufwenden, gut wenn das 1 kg Brot eine Mrd. € kostet lacht man darüber! Wenn das 1 kg Brot aber in 20 Jahren nur 20 € kostet und sie dann 4.080 € dann verschluckt man sich an den Kredit.

    Zum anderen was soll das mit den Todesfallversicherung? Was soll der überlebende Ehepartner mit 90.000 € bei 620.000 € Schulden, das deckt ja nicht mal die möglichen Insolvenzkosten ab!

    Weil Sie keine Garantie haben:

    1) in 20 Jahren abzubezahlen!
    2) in 20 Jahren noch zu leben

    Hier währen 400.000 € besser. Wegen den 400.000 €? Bis da sind nur einfache G- Fragen nötig. Die Restschuld wäre dann 220.000 € und diese würde der Ehepartner in der Regel bezahlen können!

    Zum anderen die Guthabenssumme von knapp 247.000 €? Wäre hier es nicht besser die 447.000 Restschuldsumme um weitere 147.000 € aus den Guthaben zu tilgen?
    Rechnen sie mal aus 147.000 € mal eff Zinssatz von 1,96 % sind jährlich 2.881,2 € mal 20 Jahre sind 57.624 € / 2 = 28.812 € Mehrkosten Zinsen.

    Des weiteren ist die Frage der Einlagesicherung? Kommt diese in Frage? Denn bei gewerblichen gibt es keine! Schöne Grüsse der Städte die bei der Greenskill Bank ihre Millionen versenkt haben.

    Die Einlagensicherung schreibt per Gesetz folgendes vor :
    § 8 Deckungssumme
    (1) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro (Deckungssumme).
    (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Deckungssumme den Gegenwert von bis zu 500 000 Euro, wenn und soweit

    1. die Gesamtforderung des Einlegers gegen das CRR-Kreditinstitut den in Absatz 1 genannten Betrag übersteigt durch die Gutschrift folgender nicht regelmäßig ausgezahlter Beträge:
    a) Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren,
    Demnach wären für die Privat Nutzung des Hauses eine Deckung von bis 100.000 € sicher und bis 500.000 € möglich.
    Wenn aber gewerblich das Haus vermietet wird, ist diese Summe nur bis 100.000 € sicher, die restlichen Summe von max. 147.000 € können sie dann mit den Ofenrohr zuschauen wie diese in einer Konkursmasse versinkt!

    Abschlussgebühren bei Vorschlag 6.800 € bei ca. 50 % Guthaben völlig abwegig! Bei einer Ablösesumme von 447.000 rechne ich mit 1 % AG kommt dieser Betrag nicht hin

    Mit Fug und Recht haben Sie erkannt das es ein Zinsloch gibt! aus den AGB ergibt sich dieses Loch zu ihren finanziellen Lasten!
    4 (5) Bei einer Erhöhung wird eine Abschlussgebühr von 1,0 % des Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto belastet.

    § 15 Kündigung des Bausparvertrages
    (1)
    a) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens sechs Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

    b) Zur Sicherung von möglichst gleichmäßigen und kurzen Sparzeiten bis zur Zuteilung der Bausparverträge gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Bausparkassengesetzes kann die Bauspar-kasse die Rückzahlung der Bausparguthaben der von Bausparern gekündigten Verträge nach Maßgabe der folgenden Regelungen auf spätere Zuteilungstermine verschieben. Reichen nach Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu einem Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 2a) 25 Prozent der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der gesamten Bausparguthaben der gekündigten Bausparverträge aus, erfolgt die Rückzahlung in der Reihenfolge der eingegangenen Kündigungen, sofern die Fristen nach Abs. 1 nicht eingehalten werden. Die Rückzahlung der restlichen Guthaben wird in diesem Fall auf die jeweils nächste Zuteilungsperiode verschoben. Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob am jeweils nächsten Bewertungsstichtag ausreichende für die Zuteilung verfügbare Mittel vorhanden sind, die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Ist unter Berücksichtigung der Reihen-folge der eingegangenen Kündigungen zu einem Bewertungsstichtag eine Rückzahlung in einem Betrag 12 Monate nach dem Zeitpunkt nicht möglich, zu dem der Bausparer gemäß Abs. 1a Satz 2 die Auszahlung hätte frühestens verlangen können, so zahlt die Bausparkasse die betreffenden Bausparguthaben anteilmäßig in Teilbeträgen zurück. Dabei sind verbleibende Restguthaben von weniger als 50 EUR jeweils in einem Betrag zurückzuzahlen.

    (2) Die Bausparkasse kann den Bausparvertrag in den folgenden Fällen kündigen:

    a) Hat der Bausparer mehr als sechs Regelsparbeiträge (unter Anrechnung von Sonderzahlungen) nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als zwei Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

    b) Hat das Bausparguthaben die Bausparsumme erreicht, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

    c) Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöhung maßgeblich.

    Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die Bausparkasse wird dem Bausparer hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln.
    Unter den § 15 Abs. 2 Nr. 3, diesen Punkt werden Sie nicht erfüllen können! Deshalb die Lücke bei 20 Jahren Darlehn und Bausparvertrag!

    Sie können davon ausgehend, das sie aktuell 29.000 € Zinsen zu viel zahlen werden. Denn Bausparvertrag falsch, zu hoch abschließen allenfalls wäre ein 450.000 € und damit wäre der BSV 1.700 € teurer, als benötigt.

    Und Da Sie den BSV nicht innerhalb von 15 Jahren zuteilungreif bekommen werden sie in Jahre 2036 gekündigt!

    Hier wiederspricht sich die Finanzierung mit Darlehn und Bausparen, die Laufzeit des Darlehn muss auf 15 Jahre angepasst werden und das Bausparen muss innerhalb 13 bis 14 Jahren zu Zuteilung gelangen, weil sonst die Zinsen aus dem JAHR 2036 zukünftig bezahlen müssen, die heute 2021 noch unbekannt sind!

    Diese Finanzierung kostet ihnen ca. 30.000 €, nach ihren genannten Daten im Anhang zu viel! Und ist zu ihren Lasten fehlerhaft.

    bruno68

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