A hat eine Baufinanzierung erhalten. für Bauvertrag gab eine Finanzierungsbestätigung.
Bauvertrag wurde gekündigt und A hatte die Finanzierungsbestätigung als Original an Bank gegeben.
Bank akzptierrt noch nicht dieses Darlehen für die Nutzung weitere Hsndwerker freigeben. welche Gesetze kann A verweisen, um die Bank darüber zu verpflichten?
Keiner versteht deine Frage.
und was man nicht versteht kann man schlecht beantworten.
du erwartest Hilfe und dann so ein Auftreten? Dann kannst du lange warten bis dir jemand was beantwortet.
so wie geschildert überhaupt keiner! Der gesamt Darlehnsvertrag ist von Schuldner zum Platzen gebracht wurden.
Es würde mich nicht wundern wenn dies nicht ein Fall für die Staatsanwaltschaft wird, da hier ein besonders schwerer Betrug, wegen Urkundenfälschung vorliegt.
Der Darlehnsvertrag wurde mit den Bausparvertrag von beiden Schuldner unterschrieben.
Meint der Schuldner man könne den Bausparvertrag separat, nach den Darlehnsabschluss kündigen, so wird automatisch der Gesamtdarlehnsvertrag gekündigt !
Das ergibt sich schon aus den Gesetz heraus.
Der A hat glaube ich andere Probleme jetzt, er wird kein weiteres Darlehn mehr bekommen die Schufa wird wohl unterirdisch sein
Die Bank hat das Recht dem Kunden zu kündigen, wegen vertragswidriges Verhalten und der Anspruch auf Schadensersatz steht der Bank zu.
Sollte der Gläubiger die Hausbank sein, so ist diese berechtigt sämtliche Konten fristlos zu kündigen und sämtlich Vermögenswerte einzufrieren!
Ist mit Bauvertrag ein Bausparvertrag gemeint oder der Vertrag mit einem Bauunternehmen? Ich hatte es als letzteres verstanden, aber was für Rechnungen gibt es denn dann zu zahlen? Wird jetzt gar nicht gebaut oder in Eigenvergabe oder wie das heißt? Gibt es überhaupt bereits ein Darlehen? Eine Finanzierungsbestätigung ist ja noch kein abgeschlossenes Darlehen sondern erstmal relativ unverbindlich (was jetzt gerade eventuell das Problem ist?)
Ich hatte das jetzt so verstanden: Es wurde erstmal angefangen und jetzt festgestellt, dass die Bank doch nicht finanziert? Nur anhand der Finanzierungsbestätigung kann man die Bank glaube ich nicht verpflichten und wenn bereits Zahlungen anstehen, müsste man sich sehr sehr schnell um eine andere Finanzierung bemühen (ich verstehe nur nicht wie das "Bauvertrag gekündigt" da jetzt in den Zusammenhang passt)
1) A hatte eine Baufinanzierung, dass er teilweise erhielt.
2) A hatte eine Bauvertrag mit einem Bauunternehmen, der auch gekündigt wurde.
3) A hatte nur als Kündigungsbestätigung eine Einschreiben Unterschrift von dem Bauunternehmen.
4) Gemäß Absatz xx konnte A diesen Bauvertrag ohne Grund vor Bau Begin kündigen. Der Vertrag mit Bank war nicht abhängig von diesen Bauvertrag,
5) A hatte eine Finanzierungsbestätigung von Bank erhalten und an Bauunternehmen gegeben.
6) Nachdem Vertragskündigung, A hatte die Original Version der Finanzierungsbestätigung , die Bank an A gegeben hatte, an Bank zurück gegeben.
7) Aber die Bank besteht noch auf Erhalten eine Bestätigung von der Bauunternehmen über Kündigung.
8) Bauunternehmen antwortet keine Nachrichten und einen rechtlichen Verfahren daeurt mehr als 1 Jahr. Deshalb ist keine Option für A hier.
9) Diese Finanzierungsbestätigung war nur laut der verträgliche Stufen gültig. und A hatte auch offiziel per ein Schreiben bestätigte, dass keinen Ansprüche gegen Bank zulässig ist.
10) A ist offiziell Ansprechpartner mit Bank.
11) A hatte gemäß BGB §766 und §780 Bank informierte, dass wenn keine Originale Finanzierungsbestätigung bei dem Bauunternehmen ist, ist automatisch keine Ansprüche here gegen Bank stattfinden kann.
12) Bank denkt, dass Finanzierungsbestätigung ist unterscheidlich von einen Bürgschaft und unterscheidliche Gesetze hier relevant ist...
ist das richtig? Falls dem so ist, kann jemand mit eine Kopie der Finanzierungsbestätigung weitere unrechtliche Ansprüche machen? Falls dem so ist, laut welche BGB Gesetze?
Bisher leider Bank akzeptierte nicht das Rest Darlehen noch für die Nutzung frei zu machen ...
A möchtet wissen, wenn Bank Original Finanzierungsbestätigung hat und A ist die Ansprechpartner für Bank, und A hatte auch offiziell die Bank von der Finanzierungsbestätigung entlassen, ist das rechtlich, was Bank hier macht (Sperrung dieses Darlehen)?
1) ist der Bauunternehmen pleite ? Wenn ja, muss wohl das Amtsgericht oder der Insolvenzverwalter die Bescheinigung ausstellen!
2) A haftet für die Pleite des Bauunternehmers gegenüber der Bank!
Und ich muss slowrookie recht geben:"Ohne Anwalt wird das nichts!"