Gesparte fast gleich in den kauf für einer 2 Zimmer WhG ?
Hallo,
würde mir gerne eine 2 Zimmer Whg als Kapitalanlage
Whg: 242.000
TG: 18.000
Makler;Notar;Grundb. ca. 20.000
Gesamt: ca. 280.000
Gespart habe ich ca. 240.000
D.h. ich müsste mir ca. 40.000 von der Bank leihen.
Was würdet ihr mehr dazu raten ?
Welche Versteckte kosten kommen da auf mich noch zu?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Was sollte man beim kauf beachten, ich hab ja noch nie eine Whg gekauft.
Der kauf eine Whg ist ja schon gewallig was anderes, als wenn ich mir ein Auto kaufe.
AW: Gesparte fast gleich in den kauf für einer 2 Zimmer WhG ?
Wobei man beachten sollte, dass man mehr als 3 Jahre die Mieteinnahmen komplett in die Kaufnebenkosten steckt - wenn man dann noch nichtumlagefähige Nebenkosten/Sonderumlagen/Renovierung/Instandhaltungsrücklagen/Zinskosten einrechnet kann das bedeutend mehr werden - und Immobilienpreise müssen nicht zwangsweise dauerhaft steigen.
(Falls es eine bundesweite Mietobergrenze (Mietendeckel) oder eine Wirtschaftskrise geben sollte, wird möglicherweise der Wunsch in Immobilien zu investieren deutlich gedämpft - und natürlich Lage,Lage,Lage) Aber natürlich hat man in der Vergangenheit damit wenig falsch gemacht.
AW: Gesparte fast gleich in den kauf für einer 2 Zimmer WhG ?
rubberduck,
tomy bezog sich sehr eindeutig auf die Finanzierung, du ziehst dort einen Satz heraus und interpretierst diesen in einem vollkommen anderen Sinn. Aber geschenkt, passiert. Grundsätzlich geht es darum, dass wenn jemand offen sagt, dass er um Rat sucht, weil er wenig vom Immobilienkauf weiß, dann muss man diesem das "nicht um die Ohren hauen". Wenn dich so ein Verhalten stört, dann beteilige dich nicht an diesem Thread, dazu zwingt dich niemand.
utopus,
grundsätzlich natürlich richtig. Der Gefahr einer Immobilienblase ist absolut (zumindest in manchen Regionen) vorhanden. Nur in diesem speziellen Fall halte ich den Hinweis für wenig hilfreich. Letztlich geht es ja nicht um eine reine Kapitalanlage, sondern mit dem Wunsch diese später selbst zu beziehen, durchaus ebenfalls um eine Altersvorsorge. Je nach Marktlage kann man den Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung etwas früher oder später wählen.
Mit einer selbstgenutzten und schuldenfreien Immobilie kann man auch heute mM nichts falsch machen. Man ist unabhängig von den Mietentwicklungen und kann mit der selbstgenutzen Immobilie eigentlich jede Art von Marktschwankungen aussitzen, auch wenn es eine längere negative Entwicklung geben sollte. Selbst wenn man in der Zukunft einen Verkaufswunsch hat, gibt es keinen Verkaufsdruck irgendeiner Art und man kann einfach die Marktphase abwarten bis man den Verkaufspreis bekommt, für den man verkaufen will.
AW: Gesparte fast gleich in den kauf für einer 2 Zimmer WhG ?
Hallo Amsterdam,
mein Rat:"Lass es!"
Die Risiken sind dem Ertragsanteil in nichts wert!
Die User BenniG und StGe1973 schreiben genau das richtige!
Was wäre die Alternative? Denn eigentlich haben Sie ihr finanzielles Problem doch gelöst! Also warum wollen sie sich die Bankrotthaftung Immobilienvermietung sich selber an den Hals binden?
Bedenken Sie Sie werden trotz massiver EK Einsatz, jederzeit durch Mehrheit der Anteilseigner beschlossen werden kann:" 'Es kommt eine große Solaranlage auf das Dach, aber vorher wird das Dach saniert! Kostenpunkt 200.000 €, ihr Anteil 40.000 €, dann haben sie statt 240.000 € Guthaben, 100.000 € Schulden!
Ihr Rendite oder Mieteinnahme dürfe dann zum Zuschußgeschäft für Jahrzehnte werden.
Allerdings stellt sich die Frage welche Alternative gibt es !
Demnach nur zwei weitere Bereiche nämlich Versicherung oder Finanzanlage!
Gut da könnten die 240.000 € schon sein und es ist ärgerlich jährlich die 25 % Steuern abzudrücken, bei einer Rendite von 6 % p.a. kommen schon die 14.400 € Einnahmen herein
davon 25% Steuern, abzüglich Freibetrag 801,00 €, 13.599 € steuerpflichtige Zins und Dividendeneinnahmen, sind 3.399,75 € jährliche Steuern, in der Steueranlage Kap.
Rechnet man das durchschnittliche Alter von 90 Jahren und einer Restlebenslauferwartung von 40 Jahren ergibt sich eine Steuerlast von 135.990 € nach heutigen Gesetzeslage.
Ob zukünftig auch eine GKV Pflicht hinzukommt, ist ungewiss.
Denen steht bei 2,5 % bis 4,0 % AC* max. 9.600 € Kosten Unterrichtungskosten gegenüber.
Was ist billiger? Einmalig max. 9.600 *Abschlusscourtage für 240.000 € oder jährliche Steuerlast von 3.399,75 €? lebenslang? Für die nächsten 40 Jahre?
Und da sind nicht mal die weitere Steuerlast für die Zinseszinsen, also der zukünftige Guthabenzuwachs enthalten!
Dementsprechend sollte ein Vermittler die richtige Zulassungen haben, um eine vollumfängliche Dienstleistung zu bieten.
Denn schließt sich der Wunsch, wie hier nach einer Vermietung aus weil das Risiko zur Rendite in keinen Verhältnis steht!
So sollte der Vermittler Vorschläge unterbreiten können, die sich nicht leider nicht mit seiner Zulassung als Immobiliendarlehnsvermittler nicht gesetzlich zulässig sind.
Allenfalls darf dieser dann in den nicht vorhanden Zulassungen als umsatzsteuerpflichiger Transportbote fungieren, was in keinen Verhältnis zum Aufwand steht.
Zusammenfassend ist zu sagen, das durch die Neufassung des Wohnrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich keine geschlossene Zustimmung bedarf, sondern die Mehrheit der Anteile am Haus entscheidet. Und sollte einer nicht mitziehen wollen oder können so kann die Mehrheit der Stimmrechte am Haus, diesen insolventen Miteigentümer zum gerichtlichen Zwangsverkauf, per Mehrheitsentscheid aus der Wohnungseigentümergemeinschaft heraus zwingen.
Die miese Rendite und die Gefahr das die Mehrheit der Miteigentümer durch ständige Instandssetzungsforderung, läuft das geplante Projekt etl. in eine Jahre bzw. Jahrzehntelange
Verlustphase ein.
Daher wäre es besser über Alternativen nachzudenken!
Ja, ja Tomy778,
und schon deinen § 34 c GewO gemacht, die Zulassungen erhalten? Versicherung gefunden? Für die Tätigkeit als Makler für Hausverwaltung und Vermietung?
Wie gesagt es wird schon sportlich, bis zum 31.12.2021, dies zu schaffen.
Oder schon die Pläne dazu aufgegeben, weil man ja richtig was können muss!
Oder schon an den Zentralregisterauszügen, wie Führungszeugnis und Gewerbezentralregister gescheitert?
Oder beim Insolvenzgericht zur Auskunft über ein laufendes Insolvenzverfahren gescheitert?
Hat elt. keine Versicherung, keine billige Versicherung angeboten?