Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

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  1. Avatar von DavidB
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    Standard Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Wäre schön, wenn ich die ein oder andere Meinung von euch bekommen könnte, bevor ich eine Entscheidung treffe ????

    Ich habe vor 5 Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen, hauptsächlich wegen den Vermögenswirksame Leistungen meines Arbeitgebers. Die Bausparsumme beträgt 20.000€ und eingezahlt sind aktuell nur 2.500€. Es handelt sich hierbei um den Classic N der LBS Hessen Thüringen. Hier die genauen Details zu dem Classic N: https://www.google.com/url?sa=t&rct=...sGVkLkoLUGqohA Mir ist bekannt, dass ich eine Gewisse Gebühr bezahle, falls ich das Geld schnell möchte.

    Ich bin 30 Jahre, verdiene aktuell 3.800€ Brutto und lege mein Geld aktuell "nur" in ETF's an. Sollte ich den Bausparvertrag auflösen, würde ich die VWL für meine ETF's nutzen.

    Was meint ihr?

    Grüße

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Nun ja DavidB,

    lassen wir mal die blöden Bemerkung beiseite!

    Fangen wir mal an!

    Wer hat sie eigentlich Sie jemals etwas über die Vermögensbildung unterrichtet? Bestimmt keiner!

    Denn es gibt drei Zulagen vom Staat:

    a) 43 € p.a. für VL Bausparen
    b) 70 € p.a. für VL Bausparen, bei 700 € Sparbeitrag
    c) 80 € p.a. für VBL Sparen, bei 480 € Sparbeitrag gibt das Finanzamt 80 € als Zulage jährlich per EK Erklärung zurück

    Das hat aber wiederum nichts mit den tariflichen vereinbarten AG Zuschuss zu tun hat, dies gibt es nur für bestimmte Produkte! Laufzeit mindesten 7 Jahre, 6 Jahre einzahlen 1 Jahren ruhen, dann auszahlen!

    wie Sie unschwer erkennen Können, haben Sie fast 800 € Zulagen verschenkt! Haben aber nichts richtig gespart! Da brachen sie nur ihr Kontostand mit den Guthaben der BSK vergleichen! Im Regelfall wird dies um 0 € tendieren!

    Zwar haben sie ETF's angelegt und so wenigsten die Freibetrag 801 € ausgenutzt, aber dieses Jahr werden wohl die 25 % ig Gewinnabschöpfung erfolgen.

    Hinzu kommt das Ende des Jahres 21 das Emittenprivileg verloren geht, der Direktkauf beim Ausgeber!

    Suchen sie einen der ihnen hilft einen strukturierten Vermögensaufbau zu verwirklichen, allerdings heiß dieser nicht Vermögensberater und macht Vermögensplanung oder Finanzberatung, denn diese Bezeichnungen gibt es gesetzlich nicht! Und zwar seit 1977, durch Beschluss des BverfG von 1980!

    Das dumme ist aber eine Bezahlung für Fortbildung in reine Finanzen ist nicht vorgesehen!

    Scire volunt omnes, mercedem solvere nemo. = „Wissen wollen alle, Honorar zahlen keiner.“ – Zitat aus den Schriften des römischen Dichters Juvenal

    Scripta manent. =„Nur Geschriebenes ist von Dauer.“ // Beweise es, was besprochen wurden ist!

    Bruno68

  3. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Du hast 5 Jahre 40€ in den Bausparvertrag über den Arbeitgeber einzahlen lassen. Das wären 2400€ plus die Zinsen hierfür. In zwei Jahren hat er die Sperrfrist erreicht du kannst dann das Geld entnehmen. Hierfür musste du aber wohnwirtschaftliche Zwecke vorlegen können, ich würde den Vertrag ruhen lassen und dann mir was mit deinem Bank „Berater“ überlegen dass er das bestätigen kann das Geld richtig verwendet wurde.

    dann würde ich mich um ein VL Fonds kümmern der dir gefällt und dort die VL einzahlen lassen.

    fertig.

    und was andere Beantworter betrifft wenn man keine Antwort auf die Frage erhält sollte man sie ignorieren.

  4. Avatar von Patrick95
    Patrick95 ist offline

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    Standard AW: Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Vermögenswirksame Leistung kannst du jeder Zeit aus ein Bausparer nehmen oder anderes gesagt den Bausparer auflösen. Nur Arbeitnehmer- Sparzulage und Wohnungsbauprämie würden wieder
    an das Finanzamt zurückfließen wenn man es nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzt aber auch da gibt es ausnahmen wenn man den Bausparer vor den 25 Lebensjahr abgeschlossen hat. Das andere wäre es ist nur begrenzt Möglich vermögenswirksame Leistung in ETF´s zupacken. Muss ein Investment- Sparplan sein über eine Bank und die bieten meistens keine ETFs an sondern nur Fonds ist nicht unbedingt schlechter. Eine andere Sache ist das man ein Bausparer auch immer gebrauchen kann und da er dir leicht ein Kredit klar macht für ein festen Zinssatz. Zum anderen kannst
    du Wohnungsbauprämie beantragen sind nochmal bei Single bis 70euro im Jahr und Verheiratet sogar 140euro.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Bei VWL gibt es auch eine Haltefrist - sonst muss man die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) i.H.v. bis zu 43€/Jahr zurückzahlen.

    Bei einem Fondssparplan muss man aufpassen, dass er nicht teurer als die Förderung ist - kommt mit 5% Ausgabeaufschlag/Konto-/Depotführung schnell ein paar Zehner zusammen.

    ETF-Sparpläne sind in dem Bereich schwer zu finden - gibt aber 2-3 Anbieter - und auch hier ist das Ganze nicht kostenlos - muss man sich überlegen, ob es den Aufwand wert ist.

  6. Avatar von DavidB
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    Standard AW: Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Zitat Zitat von utopus
    Bei VWL gibt es auch eine Haltefrist - sonst muss man die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) i.H.v. bis zu 43€/Jahr zurückzahlen.
    Ja, aber ich habe, zumindest soweit ich weiß, nie eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Google sagt: "Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind aktuell beim Bausparen 17.900 Euro für Alleinstehende" Da habe ich immer drüber gelegen.

  7. Avatar von DavidB
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    Standard AW: Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Zitat Zitat von Patrick95
    Vermögenswirksame Leistung kannst du jeder Zeit aus ein Bausparer nehmen oder anderes gesagt den Bausparer auflösen. Nur Arbeitnehmer- Sparzulage und Wohnungsbauprämie würden wieder
    an das Finanzamt zurückfließen wenn man es nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzt aber auch da gibt es ausnahmen wenn man den Bausparer vor den 25 Lebensjahr abgeschlossen hat. Das andere wäre es ist nur begrenzt Möglich vermögenswirksame Leistung in ETF´s zupacken. Muss ein Investment- Sparplan sein über eine Bank und die bieten meistens keine ETFs an sondern nur Fonds ist nicht unbedingt schlechter. Eine andere Sache ist das man ein Bausparer auch immer gebrauchen kann und da er dir leicht ein Kredit klar macht für ein festen Zinssatz. Zum anderen kannst
    du Wohnungsbauprämie beantragen sind nochmal bei Single bis 70euro im Jahr und Verheiratet sogar 140euro.
    Danke für deine Antwort Die Wohnungsbauprämie werde ich nicht bekommen, denn: "Die Wohnungsbauprämie ist durch Einkommensgrenzen beschränkt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze seit Januar 2021 bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro." ich verdiene mit Sonderzahlung 50.000€ Brutto jährlich.

    Das mit dem günstigen Kredit stimmt, ABER ich habe einen Vertrag mit einer Bausparsumme von 20.000€ abgeschlossen und der Kredit wäre erst mit 10.000€ zuteilungsreif. Aktuell sind halt erst ~2.500€ drauf. Deutlich anheben möchte ich die monatliche Sparrate auch nicht.

  8. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Sinnhaftigkeit meines Bausparvertrages

    Hallo,

    soweit ich es ersehe haben Sie einen 40% Tarif, d.h. Sie müßten ca. 8.000 Euro Guthaben vorweisen, um die Zuteilungsreife zu erhalten. Für eine reine VL Besparung ist die Bausparsumme von 20.000 Euro zu hoch, daher wäre es vielleicht sinnvoll diese zu teilen in 10.000 Euro mit Guthaben und 10.000 Euro mit 1 Euro Guthaben, so dass eine schnellere Zuteilung erreicht wird. Sie haben dann die Option von einem Bauspardarlehen zu 1,15% im Blankobereich, d.h. es reicht Einkommen aus um dieses zu beantragen. Sollten Sie kein Bauspardarlehen wünschen, dann entnehmen Sie nur ihr Guthaben, welches frei ist in der Verwendung.
    Bei einer Inanspruchnahme vom Bauspardarlehen bestätigt Ihnen der Vermittler die wohnwirtschaftliche Verwendung.

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