Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

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  1. Avatar von ofey
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    Standard Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Hallo zusammen,

    hier möchte ich Ihnen meine Erfahrung mit dem Kauf einer Immobilie in München und Finanzierungsmöglichkeit schildern und viellicht Hilfe holen, da wir nicht wissen wie wir weitergehen können.

    Meine Freundin und ich (beide nicht EU-Bürger) suchen seit Januar 2021 eine Möglichkeit, eine 2 Zimmer Wohnung zur Selbstnutzung in München zu kaufen. Meine Freundin besitzt im Augenblick einen befristeten Aufenhaltstitel (es besteht die Möglichkeit, im November 2021 den in die Blaue Karte zu wechseln) bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem großem deutschen Konzern mit dem Büro in München. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag als wiss. Mitarbeiter an der Hochschule in Nürnberg und promoviere im Bereich Softwareentwicklung. Mein Vertrag wird sehr wahrscheinlich im Herbst nächstes Jahren um 2 oder 3 Jahre verlängert (solange ich noch promoviere). Ich habe bereits die Enbürgerungszusicherung von Deutschland mit der Voraussetzung, dass ich mich aus meiner aktuellen Staatsangehörigkeit entlasse (es dauert noch ca. 1,5 Jahre).
    Wir beide haben mit unseren Arbeitsstellen im März 2020 angefangen und haben bereits den EK in Höhe von 38 000€. Unser Nettoeinkommen liegt bei 5 600 €/ Monat. Meine Freundin wird so möglich wie es geht in die Wohnung einziehen, ich - nach meiner Dissertation.

    Parallel zur Objektsuche haben wir auch bei Interhyp, Check24 und meiner Freundins Hausbank nachgefragt, ob sie bereit sind, den Darlehen zu finanzieren. Die ersten haben sofort abgesagt, da wir beide befristete Aufenhaltstiteln haben. Die Freundins Hausbank hat im Februar den Kredit bis 300 000 € meiner Freundin zugesagt, mein Geld könnte theoretisch über Sondertilgung fließen. Mitte März haben wir ein Gespräch bei der Wüstenrot in München gehabt, wo der Banker uns den Kredit bis 550 000 € zugesagt. Dann haben wir ein Objekt in München gefunden - VP 410 000 € und NK 23 000 €. Wir sind zur Wüstenrot mit dem Objekt gegangen. Leider haben alle kooperierenden Banken außer einem abgesagt, da wir beide befristeten Aufenthaltstitel haben. Einer Bank hat Augen auf unsere Aufenthaltstitel geschlossen, aber hat auch abgesagt, da das Objekt 20 % überteuert ist. Ich habe aber das Objekt mit ähnlichen im Ortsviertel vergliechen und der Preis schwankt sich kaum von der Durchschitt. In der letzten E-Mail von Freitag hat unser Wüstenrot Banker die Finanzierung für uns schlussendlich abgesagt. Übrigens haben wir auch das Objekt reserviert einen Tag davor (am Donnerstag) reserviert, da der Banker bis zum letzten Tag uns eine Finanzierung versprochen hat. Außerdem hat der Banker Folgendes geschrieben ''so wie es ausschaut geht es mit der Wohnung die Sie kaufen wollen nicht. Ich bekomme nächste Woche von einem Kunden eine andere Wohnung zum Verkaufen. Die Wohnung ist größer und günstiger und ebenfalls in der Nähe von meinem Büro gelegen".

    1. Haben wir beide als Ausländer mit befristeten Aufenhaltstiteln die Möglichkeit eine Finanzierung (mit relativ niederigen Zinsen, also unter 1,30%) in Deutschland zu finden? Wenn ja, welche Banken übernehmen solche Fälle?
    2. Wie würden Sie den Banker einschätzen? Was für ein Spiel spielt er mit uns?

    Danke!

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Finger weg von dem Wüstenrot Berater und ob er tatsächlich ein gelernter Bankkaufmann ist, da sie ihn Banker nennen, sei mal dahingestellt.

    Welcher Nationalität entsprechen sie denn?

  3. Avatar von ofey
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Ich bin Ukrainer und meine Freundin ist Chinesin.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Welchen Titel haben sie, Arbeitserlaubnis? Aufenthaltserlaubnis? Niederlassungserlaubnis? Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?

    Wie teilt sich das Einkommen auf?

  5. Avatar von ofey
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    5 600 € monatliches Nettoeinkommen teilt sich folgend auf: ich - 2 600 €, meine Freundin - 3 000 €. Bei mir ist Aufenhaltserlaubnis (18B ABS. 1) gültig bis 31.10.2022, bei meiner Freundin ist die BLAUE KARTE EU (18B ABS. 2 S.2) gültig bis 22.02.2023. Korrektur zu meinem ursprünglichen Beitrag: im November 2021 kann meine Freindin die Niederlassungserlaubnis beantragen!

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Nun ja ofey,

    Ich habe mal ihre gesetzliche Situation angeschaut! Sie selbst schreiben ja, dass sie die "Blaue Karte" besitzen!

    Demnach gehören Sie beide zum Förderkreis nach den § 18 b und hier liegt der Fehler vor!
    Bei mir ist Aufenhaltserlaubnis (18B ABS. 1) gültig bis 31.10.2022, bei meiner Freundin ist die BLAUE KARTE EU (18B ABS. 2 S.2) gültig bis 22.02.2023. Korrektur zu meinem ursprünglichen Beitrag: im November 2021 kann meine Freundin die Niederlassungserlaubnis beantragen!
    Leider gehen Sie hier von einer fehlerhaften Voraussetzung aus das sie eine Aufendhaltserlaubnis besitzen!

    In den gesamten § 18 gibt es einen Querhinweis auf den § 19 f in den wird grundsätzlich geregelt wer welchen Zulassung zum Aufendhalt hat!

    Grundsätzlich gilt es

    - das es keine Doppelzulassungen europaweit gibt

    Es ist ausgeschlossen
    - dass man ein Aufenthaltsrecht anderer Staaten wie Frankreich und gleichzeitig Deutschland hat
    - dass man eine"Blaue Karte" anderer Staaten wie Frankreich und gleichzeitig Deutschland hat
    - Dass man eine "Blaue Karte" von Deutschland mit einen Aufenthaltsrecht von Frankreich haben kann

    Des weiteren erliegen sie leider einen Irrtum in den Glauben das Sie ein Aufenthaltstitel haben! dies wird schon
    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d, 18e, 18f und 19e
    ....
    (3) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 17 Absatz 2, den §§ 18d und 19e wird über die in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe hinaus nicht erteilt an Ausländer, die eine Blaue Karte EU nach § 18b Absatz 2 oder einen Aufenthaltstitel, der durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf Grundlage der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17) erteilt wurde, besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn die Forschungstätigkeit Bestandteil eines Promotionsstudiums als Vollzeitstudienprogramm ist.
    Demnach "besitzen" Sie Selber für den Zeitraum der Promotionsstudiums, gesetzlich nur die "Blaue Karte" Und nicht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht!

    Ob oder in wieweit ihr Geburtsland als Drittland gilt kann Ich nicht beurteilen, sicher hingegen ist China kein EU Land!

    Beachten sie auch, das die "Blaue Karte" an besondere Bedingungen geknöpft ist:
    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
    (1) Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre Qualifikation sie befähigt.

    (2) Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erteilt, wenn sie ein Gehalt in Höhe von mindestens zwei Dritteln der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhält und keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt.

    Fachkräften mit akademischer Ausbildung, die einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 21, 221 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, wird die Blaue Karte EU abweichend von Satz 1 mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, wenn die Höhe des Gehalts mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt.

    Das Bundesministerium des Innern gibt die Mindestgehälter für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.
    Um ein gesetzliches Lohndumping zu vermeiden wurde die blaue Karte eingeführt und diese ist nicht mit ein Aufenthaltstitel zu verwechseln!

    Ihnen muss jetzt verständlich sein, welchen Vorteil die "Blaue Karte" ihnen bringt,

    - ein gesetzlich garantiertes Einkommen von 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
    - wenn sie ein Gehalt in Höhe von mindestens zwei Dritteln der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhält und keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt.

    Ob Sie als Deutscher oder als Ausländer mit Aufenthaltstitel das gleiche Einkommen erhalten würden, möchte bezweifeln!

    auf der anderen Seite ist es so das es nach den zeitlichen Ablauf der "Blauen Karte", keine Garantie gibt auf ein Aufenthalt in Eu- Europa!

    Und nach einer Finanzierung zu fragen die Jahrzehnte länger lauft als das Aufentsrecht zum Zeitpunkt der Anfrage, halte ich für nicht erfüllbar.

    Bruno68

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Hallo Ofey,

    ich kann verstehen, dass ihr auf der Suche nach Eigentum seid und etwas an euren für dieses Projekt verhältnismäßig schlechten Grundvoraussetzungen - was die Nationalität angeht - verzweifelt.
    Ihr habt natürlich ein gutes Einkommen und eine super Sparrate - knapp 3.000 € pro Monat.

    Wie hoch ist denn die Miete, die deine Freundin aktuell zahlt?

    Für den Moment scheint euch die 2 Zimmer Wohnung perfekt zu sein - und 410.000 € für Münchner Verhältnisse wohl auch noch relativ günstig, doch reicht dies aus Dauerhaft für eure Bedürfnisse?
    Seid ihr sicher, dass ihr dauerhaft in München bleiben wollt - bzw. du überhaupt erstmal dorthin ziehst?

    Ich an eurer Stelle würde einfach noch die 18 Monate bis zu Einbürgerung warten und sparen. Vielleicht entspant sich zwischenzeitlich auch der Immobilienmarkt etwas.
    Wenn euer Gehalt dann möglicherweise noch weiter gestiegen ist, denkt ihr, dass ihr doch gleich eine 3- oder 4-Zimmerwohnung nehmen solltet.

    Als Alternative, wenn ihr doch jetzt sofort eine Immobilie kaufen wollt, könntet ihr doch mal in euren Heimatländern nach Geld fragen.

    Viele Grüße
    BenniG

  8. Avatar von ofey
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Zitat Zitat von BenniG
    Hallo Ofey,

    ich kann verstehen, dass ihr auf der Suche nach Eigentum seid und etwas an euren für dieses Projekt verhältnismäßig schlechten Grundvoraussetzungen - was die Nationalität angeht - verzweifelt.
    Ihr habt natürlich ein gutes Einkommen und eine super Sparrate - knapp 3.000 € pro Monat.

    Wie hoch ist denn die Miete, die deine Freundin aktuell zahlt?

    Für den Moment scheint euch die 2 Zimmer Wohnung perfekt zu sein - und 410.000 € für Münchner Verhältnisse wohl auch noch relativ günstig, doch reicht dies aus Dauerhaft für eure Bedürfnisse?
    Seid ihr sicher, dass ihr dauerhaft in München bleiben wollt - bzw. du überhaupt erstmal dorthin ziehst?

    Ich an eurer Stelle würde einfach noch die 18 Monate bis zu Einbürgerung warten und sparen. Vielleicht entspant sich zwischenzeitlich auch der Immobilienmarkt etwas.
    Wenn euer Gehalt dann möglicherweise noch weiter gestiegen ist, denkt ihr, dass ihr doch gleich eine 3- oder 4-Zimmerwohnung nehmen solltet.

    Als Alternative, wenn ihr doch jetzt sofort eine Immobilie kaufen wollt, könntet ihr doch mal in euren Heimatländern nach Geld fragen.

    Viele Grüße
    BenniG
    Meine Freundin zahlt aktuell 730 € Miete, was uns ziemlich stark motiviert was eigenes zu kaufen.

    Die gefundenen Eigentumswohnung ist gedacht für die ersten 10 Jahre. Wir beide mögen die Stadt und würden hier sehr gerne bleiben. In Bezug auf unsere Ausbildung/ Beruf haben wir aus unserer Sicht gute Chancen einen Job zu finden. Deswegen wollen wir (nachdem wir den Kredit auszahlen) in eine viel größere Wohnung in München oder Umland umziehen.

  9. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Zitat Zitat von ofey
    Meine Freundin zahlt aktuell 730 € Miete, was uns ziemlich stark motiviert was eigenes zu kaufen.
    Kalt oder warm?

    Bei 400.000 € und 1% bist du bei 333 € Zinsen.
    Das gleiche kommt nochmal für die Abschreibung/Instandhaltung obendrauf.
    Hinzu kommt 50 € für die Verwaltung.

    Da bist du auch schnell bei 700 €.
    Also gewinnst du nicht wirklich einen Blumentopf.

    Zitat Zitat von ofey
    Die gefundenen Eigentumswohnung ist gedacht für die ersten 10 Jahre. Wir beide mögen die Stadt und würden hier sehr gerne bleiben. In Bezug auf unsere Ausbildung/ Beruf haben wir aus unserer Sicht gute Chancen einen Job zu finden. Deswegen wollen wir (nachdem wir den Kredit auszahlen) in eine viel größere Wohnung in München oder Umland umziehen.
    Wollt ihr auch 10 Jahre mit Nachwuchs warten oder denkt ihr gar nicht in die Richtung?
    Wollt ihr nach den 10 Jahren Vermieter sein oder euch nur um eine Immobilie kümmern.
    Wie hoch sind denn die gesamten Kaufnebenkosten? Bei angedachten 15% sind das 60.000 €, also auch nochmal 500 € je Monat.

    Wenn ihr nach 3 Jahren bemerkt, dass die Wohnung doch nicht zu euch passt, habt ihr zwei Optionen:
    - Entweder die Wohnung verkaufen, sodass ihr die Kaufnebenkosten verloren habt.
    - Die Wohnung behalten und hoffen, dass ihr trotz einer Restschuld von (mindestens) 300.000 € noch genug Geld für eine passende Alternative erhaltet.

  10. Avatar von ofey
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Zitat Zitat von BenniG
    Kalt oder warm?

    Bei 400.000 € und 1% bist du bei 333 € Zinsen.
    Das gleiche kommt nochmal für die Abschreibung/Instandhaltung obendrauf.
    Hinzu kommt 50 € für die Verwaltung.

    Da bist du auch schnell bei 700 €.
    Also gewinnst du nicht wirklich einen Blumentopf.



    Wollt ihr auch 10 Jahre mit Nachwuchs warten oder denkt ihr gar nicht in die Richtung?
    Wollt ihr nach den 10 Jahren Vermieter sein oder euch nur um eine Immobilie kümmern.
    Wie hoch sind denn die gesamten Kaufnebenkosten? Bei angedachten 15% sind das 60.000 €, also auch nochmal 500 € je Monat.

    Wenn ihr nach 3 Jahren bemerkt, dass die Wohnung doch nicht zu euch passt, habt ihr zwei Optionen:
    - Entweder die Wohnung verkaufen, sodass ihr die Kaufnebenkosten verloren habt.
    - Die Wohnung behalten und hoffen, dass ihr trotz einer Restschuld von (mindestens) 300.000 € noch genug Geld für eine passende Alternative erhaltet.
    Bei meiner Freundin ist die Miete 730 € warm. Kinder planen wir in drei Jahren zu haben und wollen mit ihnen in der Wochun 6-7 Jahre bleiben. Danach in etwas größeres, wie du schon gesagt hast, 3- oder 4 Zimmer Wohnung. Ich habe leider keine Ahnung, wie ist es mit so einem Kind auf 46 m2 zu leben. Hoffentlich wird es nicht zu eng.
    Nach dem Umzug in eine größere Wohnung würden wir gerne die alte auch behalten. In weiß aber nicht, ob aus unseren Gehaltserhöhungen in der Zukunft ein neues EK für die zweite Immobilie aufbauen lässt.
    Bei uns sind die Kaufnebenkosten 23 000 €.

    Es alles noch zu weit entfernt. Aber nicht weniger wichtig als jetzt eine Bank zu finden, die unser Vorhaben finanziert :-)

  11. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Ausländisches Pärchen auf der Suche nach der Finanzierungsmöglichkeit

    Leider stelle ich fest das die Mehrheit noch nicht verstanden hat, was die "Blaue Karte" eigentlich bedeutet:

    Sie bedeutet das eine Person aus einen Drittland in einen Mangelberuf einen Aufenthaltstitel inkl. eine Arbeitserlaubnis in einen Mangelberuf erhalten hat bzw. kann!

    Würde die Person aus einen Drittland keinen Mangelberuf (Mauer. Handwerker) ergreifen wollen, so würde dies grundsätzlich zu keine "Blaue Karte" führen, geschweige zum Aufenthaltsrecht mit Arbeitserlaubnis erhalten. Ein Aufenthalt innerhalb der EU wäre illegal, eine Tätigkeit dazu noch Schwarzarbeit! Beim einer Aufgreifung wäre die Abschiebung zwingend.

    Demnach wird ein Aufenthaltsrecht zwar das Recht sich innerhalb Der EU aufzuhalten, aber darauf gleichzeitig ein Arbeitsrecht abzuleiten, ist ganz klar im Gesetz geregelt wurden, nämlich gar nicht!

    Zwar kann man nach den Abschluss als Bachlor, Master, wird das Recht für eine einjährige Arbeitstätigkeit per Gesetz gegeben, aber nur in seinen Bereich seines Abschlusses. Eine Verlängerung kann nur erfolgen wenn die betreffende Person a) ein Inländer wird, ein Bürger der EU oder einen weiteren Abschluss versucht (Dr.).

    Was Personen die eine Aufhaltstitel haben passiert wenn die Fristen ablaufen habe ich beigefügt!

    Demnach kann "ofey" kein Aufenthaltsrecht haben, da er sonst nach Abschluss der eines Promotionsstudiums und ein weiten Jahr zwingend Europa verlassen muss! Siehe auch § 20
    Abs. 4 Satz 4 AufenthG.
    Auch der Gesetztext § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d, 18e, 18f und 19e

    (3) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 17 Absatz 2, den §§ 18d und 19e wird über die in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe hinaus nicht erteilt an Ausländer, die eine Blaue Karte EU nach § 18b Absatz 2
    oder
    einen Aufenthaltstitel, der durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf Grundlage der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17) erteilt wurde, besitzen.

    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn die Forschungstätigkeit Bestandteil eines Promotionsstudiums als Vollzeitstudienprogramm ist.

    Hinzu kommt noch das , wenn "Ofey" weiterhin behauptet eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen, so muss nach 1 Jahr nach den Abschluss der Doktorarbeit, Deutschland verlassen!
    Denn nach Abschluss der Doktorarbeit und der 1 Jährigen Vertiefung, sieht das Gesetz für ein Aufenthalrserlaubnis keine Verlängerung vor! Es besteht ein Ausreise zwang, sofern man nicht ein Deutsche/r wird!

    Damit schließt sich der Kreis warum ihnen beide eine aktuelle Finanzierung versagt wird! Die Abschiebung nach Abschluss, steht einer Darlehnsvergabe im Wege!

    bruno68
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