Gehört der Dachboden automatisch zu meiner Dachgeschosseigentumswohnung?

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  1. Avatar von Elvive
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    Standard Gehört der Dachboden automatisch zu meiner Dachgeschosseigentumswohnung?

    Hallo Zusammen,

    momentan komme ich gerade echt nicht weiter. Ich habe seit 2 Jahren eine Eigentums Dachgeschosswohnung. Und habe jetzt ein Problem dies mir damals nicht vorlag. Der Vorbesitzer meiner Wohnung hatte 2014 in der Eigentümerversammlung angedeutet, dass er durch die Flurdecke einen durchbruch zum dachspitz tätigen möchte um sich eine Sicht für ein größeres Fenster am Dach zu verschaffen und die Decke über dem Wohnzimmer zu öffnen. So lies er eine klapp Treppe einbauen und sah das es keinen Sinn ergab, weitere Bauvorhaben vorzunehmen... So jetzt habe ich eine klapptreppe zur Bühne oder Dachspitz.. Die uch nicht nutze. Weitere Anliegen gab es von der WEG nicht deswegen auch keine Überprüfung

    Jetzt kommt mein Problem bei dem ich um Rat bitte:

    Seit kurzen hat sich Nahe dieser eingebauten Klapptreppe 1 bis 2 risse entwickelt. Als ich diesen Einbau mal genauer begutachtet habe, erkannte ich einen durchgesegten Balken. Wenn ich diese treppe hinauf steige und oben angekommen bin, befinde ich mich über meinem Wohnzimmer. Ich kann mich nicht aufrichten und bin 176 groß. Es kommt auch kein anderer der WEG über mein Wohnzimmer ausser mir.

    Dieser riss und der durchsägte Balken beunruhigt mich, wer muss sich hier jetzt darum kümmern ich oder die WEG?

    Diese Fläche uber meiner Wohnung steht nicht in der Teilungserklärung der WEG ist aber jedich von niemanden zugänglich aus dem Haus... Kann ich diese Fläche abkaufen oder anmieten? Wieviel würde das kosten?

    Ich bin um jede Antwort die mir Hilfe erschafft dankbar. LG
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  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Gehört der Dachboden automatisch zu meiner Dachgeschosseigentumswohnung?

    Definitiv nein, wenn der Dachboden nicht in der Teilungserklärung als Sondereigentum deiner Wohnung zugeordnet wurde, dann ist dieser Gemeinschaftseigentum. Die Decke (bei sich jetzt die Risse gebildet haben) ist sowieso Gemeinschaftseigentum.

    Die Überprüfung der Risse und des abgesägten Balkens sind Aufgaben der WEG, also HGausverwaltung melden und die wird dann jemanden beauftragen. Aber es gilt immer: Wer Auftrag gibt der muss auch bezahlen. Also wenn du selbst den Auftrag vergibst, dann bezahkst du auch die Rechnung. Also an Hausverwaltung wenden...

    Wenn du dich da oben soweiso nicht aufrichten kannst, warum willst du diese Fläche dann mieten oder kaufen?
    Aber wenn du es willst, dann ist es eine WEG Entscheidung, da du diesen "Raum" von der WEG kaufen oder mieten müsstest. Kaufen wird eher konstenintensiv werden, dann die Teilungserklärung geändert und der Dachboden deiner Wohnung als Sondereigentum zugeordnet werden müsste.

    Alswo praktische Lösung: Wenn kein anderer Zugang hat, einfach als Stauraum nutzen... mehr wird wegen der geringen Höhe soweiso nicht möglich sein. Da kein anderer Zugang hat, wird sich auch niemand beschweren...

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Gehört der Dachboden automatisch zu meiner Dachgeschosseigentumswohnung?

    Zitat Zitat von StGe1973
    Alswo praktische Lösung: Wenn kein anderer Zugang hat, einfach als Stauraum nutzen... mehr wird wegen der geringen Höhe soweiso nicht möglich sein. Da kein anderer Zugang hat, wird sich auch niemand beschweren...
    Bevor du ihn als Stauraum nutzt, solltest du prinzipiell schon klären, dass du ihn auch als Stauraum nutzen darfst.
    Was passiert, wenn du ihn widerrechtlich als Lager nutzt und es brennt?

    Muss wirklich sonst niemand in den Raum?
    Wie kommt man auf's Dach, bzw. an den Schornstein?


    Nun zu der eigentlichen Sache:
    Wenn ich einer der anderen Eigentümer wäre, würde ich sagen, dass du - als Nachfolger des Vorbesitzers - für dessen Machenschaften zur Kasse gebeten wirst. Wenn das ein versteckter Mangel war, solltest du meiner Meinung nach mal mit dem Verkäufer reden und zumindest einen Teil des Schadenbetrags einfordern. Dieser hätte meiner Meinung nach nicht in die Statik des Gebäudes eingreifen dürfen.

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Gehört der Dachboden automatisch zu meiner Dachgeschosseigentumswohnung?

    Zitat Zitat von BenniG
    Nun zu der eigentlichen Sache:
    Wenn ich einer der anderen Eigentümer wäre, würde ich sagen, dass du - als Nachfolger des Vorbesitzers - für dessen Machenschaften zur Kasse gebeten wirst. Wenn das ein versteckter Mangel war, solltest du meiner Meinung nach mal mit dem Verkäufer reden und zumindest einen Teil des Schadenbetrags einfordern. Dieser hätte meiner Meinung nach nicht in die Statik des Gebäudes eingreifen dürfen.
    Das ist so leider rechtlich nicht möglich. Die Decke ist Gemeinschaftseigentum, kein Sondereigentum. Wenn kann nur die WEG den Vorbesitzer auf Schadenersatz verklagen, wenn dort wirklich ein größerer Schaden vorhanden sein sollte. Ob dies nun wirklich ein tragender Balken ist, kann nur ein Handwerker bzw. Sachverständiger klären.

    Natürlich darf dieser Raum definitiv nicht als Stauraum genutzt werden. Wenn dieser nicht als Sondereigentum der Wohnung zugeordnet ist, dann ist er Gemeinschaftseigentum d.h. der "offizielle" Weg ist mieten oder von der WEG kaufen.

    Aber es gilt eben auch immer "wo kein Kläger, da kein Richter": Wenn dort wirklich niemand anderer Zugang hat, wird es niemanden stören diesen Ort als Stauraum zu nutzen. Natürlich sollte man in KEINEM Stauraum leicht brennbare Materialien wie Benzin usw. lagern....

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