Zitat von
bruno68
Hallo Luan21,
Ich befinde das Vorgehen der VoBa auch als sehr seltsam, dass ein Begriff "Kundenstammvertrag" verwendet, denn es ist ja Zweifelhaft ob überhaupt eine Kundenbeziehung eintritt!
Das ist eher eine "Datensammelwut", von Informationen einzusammeln, ohne einen rechtlichen Rechtsgrund! Natürlich muss auch bedenken das viele VoBa nur für ihre Anteilseigner als Genossen, auch Genossenschaftanteilsscheine halten müssen.
Demgegenüber die VoBa aber so fair sein, dies den Darlehnskunden schriftlich mitzuteilen das eine Darlehnsauszahlung nur an Mitglieder der eigen VoBa ausgezahlt werden dürfen.
Es könnte sein dass Sie je nach Risiko, bis zu 8 % der Darlehnssumme mit Eigenkapital unterlegen müssen. Hat ihre Bonität bei der Schufa 97,x bis 98,x % betragen, so ist wohl eine Kapitalunterlage von 2,6 % bis 1,6 % der Darlehnssumme nötigt, die als Anteile zu je 1.000 € erbracht werden müssen. die jährlich einen Zinscoupon erhalten.
Denn anders kann ich den Begriff "Kundenstammvertrag" nicht erklären, woher dieser Kommt. Es könnte aus der Finanzanlagenbereich stammen! Da gibt es solche Begriffe!
Bruno68