Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

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  1. Avatar von Miggi
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    Standard Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Hallo liebe Community,

    Ich möchte bald ein Haus meiner Eltern kaufen, wofür ich einen Kredit bei einer Bank aufnehmen muss.
    Nehmen wir an ich würde nächstes Jahr mein Studium abschließen und meine stolzen Eltern würden mir infolgedessen einen gewissen Geldbetrag schenken, womit ich natürlich überhaupt nicht gerechnet habe!

    Gibt es in diesem Szenario etwas auf das meine Eltern und ich achten müssten?
    Gibt es jemanden den das verärgern könnte?
    (Die Schenkung würde unter 400.000€ liegen)

    LG

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Wenn die Schenkung unter 400.000 Euro ist, dann gibt es mit dem Finanzamt kein Problem. Allerdings ist das etwas unsinnig, wenn deine Eltern dir zuerst Geld schenken und und du dann damit das Haus deiner Eltern kaufst. Dann können dir deine Eltern gleich den Kaufpreis entsprechend senken.

    Es spielt für das Finanzamt auch keine Rolle. Deine Eltern dürfen dir insgesamt in 10 Jahren steuerfrei 400.000 Euro schenken, egal ob in Geld oder Immobilienwerten. Wenn deine Eltern dir das Haus extrem verbilligt überlassen wird das Finanzamt dies ebenfalls als Teilschenkung ansehen. Also egal wie ihr es machen wollt, steuerfrei sind insgesamt 400.000 Euro, egal ob Teilbeträge in Geld, Immobilien oder was auch immer verschenkt werden.

    Verärgern können theoretisch alle sein, die am Erbe deiner Eltern partizipieren sollen oder wollen. Also, zunächst deine Geschwister (wenn du diese haben solltest), weil natürlich Vermögen auf dich übertragen und damit der Erbmassen entzogen wird. Aber auch wenn deine Eltern ein Testament haben und darin z.B. andere Verwandte/Freunde oder wer auch immer bedacht werden. Das ist dann immer noch kein Problem, wenn da Festbeträge angegeben sind, also z.B. Cousine x soll 10.000 Euro erben. Sie bekommt dann eben 10.000 Euro, egal was vorher passiert ist.

    Problematisch sind immer z.B. prozentuale Angaben, also z.B. Cousine x soll 10% des vorhandenen Barvermögens erben. Wenn deine Eltern dir nun einen größeren Geldbetrag schenken, nun ja, dann sind die 10% des vorhandenen Barvermögens eben entsprechend weniger als vor der Schenkung.

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Gilt der Steuerfreibetrag pro Elternteil (2x400k€) oder für beide zusammen 400k€?

  4. Avatar von Miggi
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Danke für die schnelle Antwort StGe1973.

    Ich habe es anscheinend nicht richtig ausgedrückt.
    Ich möchte das Haus meiner Eltern kaufen, das Geld dafür bekomme ich von einer Bank als Darlehen.
    Meine Eltern würden mir das Haus dann ca. 30% unter Marktwert verkaufen.
    Das Geld bekommen dann meine Eltern.
    Nun kann es sein, dass meine Eltern dass Geld das sie bekommen haben doch nicht benötigen und mir dann schenken.
    Also wäre es der Bank dann egal, wenn sie mir zuerst einen Betrag X zur Verfügung gestellt haben, der dann kurze Zeit später wieder auf meinem Konto wäre?
    Eigentlich müsste das der Bank doch dann egal sein, solange der Kredit und die Zinsen getilgt werden oder?

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Der Bank ist die anschließende Schenkung sicherlich egal - nur würde ich an deiner Stelle auf Strafzinsen achten.

    Willst du das Haus selbst bewohnen oder vermieten?
    Wenn du es selbst bewohnen willst, macht es meiner Meinung nach nicht wirklich sinn einen Kredit aufzunehmen.
    Weiterhin ist es natürlich fraglich, ob eine Bank einen Studenten mehrere Hunderttausend € leihen würde.

  6. Avatar von Miggi
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Mein Studium läuft neben dem Job. Also den Kredit zu bekommen wird nicht das Problem sein.
    Es ist ein ZFH und in einer Wohnung wohne ich.
    Die Bankraten könnten dann von den Mieteinnahmen getilgt werden.
    Was hat es mit den Strafzinsen auf sich?
    Muss mich da mal schlau machen.

  7. Avatar von Miggi
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Okay jetzt weiß ich was du mit Strafzinsen meinst. Dann muss ich wohl mehrere Konten eröffnen. Eventuell einen großen Teil in mein Aktiendepot.

  8. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    utopus,

    der Freibetrag bezieht sich auf ein Kind d.h. ein Kind kann 400.000 in Jahren geschenkt bekommen, egal ob von einem Elternteil oder beiden Elternteilen...

    Miggi, es wäre natürlich gut, wenn du das mit dem Geld vorher wissen würdest...

    Zunächst bei Verkäufen unter Marktpreis solltest du auf jeden Fall mit einem Steuerberater sprechen, ob das Finanzamt das so akzeptiert oder als Teilschenkung ansieht. Bei einem ZFH wäre es natürlich am besten, wenn deine Eltern dir eine Wohnung schenken würden (in der du selbst wohnst) und die die andere Wohnung kaufst (die du vermieten wirst). Dann wären alle Kosten des Kredites absetzbar. Voraussetzung dafür wäre, dass das ZFH aufgeteilt ist oder wird.

    Ansonsten kommt es aben darauf an, ob du den Kredit haben willst d.h. wenn deine Eltern dir das Geld wieder schenken, kannst du natürlich einen extrem kurzen Kredit aufnehmen und diesen dann möglichst schnell wieder tilgen.

    Am besten sprich mal mit einem Steuerberater deiner Wahl, nimm alle Unterlagen mit (Aufteilung des Hausen vorhanden oder nicht) und idealerweise mit der Information, ob du das Geld wieder geschenkt bekommst oder nicht. Eigentlich müssten deine Eltern ja wissen, ob sie die Summe benötigen oder nicht.

    Der wird dir dann den besten Weg zeigen.... kommt eben auf die Einzelheiten an....

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Zitat Zitat von StGe1973
    utopus,

    der Freibetrag bezieht sich auf ein Kind d.h. ein Kind kann 400.000 in Jahren geschenkt bekommen, egal ob von einem Elternteil oder beiden Elternteilen...
    Sicher?

    https://www.immoverkauf24.de/immobil...ung-an-kinder/
    • Zuwendungen beider Elternteile an die Kinder

    Nehmen Eltern jeweils aus eigenem Vermögen eine Schenkung an ihre Kinder vor, können diese den Freibetrag doppelt nutzen.
    Ein Beispiel: Der Vater schenkt dem Kind 250.000 Euro aus seinem Vermögen. Der Mutter gehört die Immobilie im Wert von 400.000 Euro. Dann kann das Kind beide Schenkungen steuerfrei erhalten.
    Wenn Sie diese Option nutzen wollen, sollten Sie im Schenkungsvertrag klar festlegen, wer von Ihnen welchen Vermögenswert an das Kind verschenkt. So ist die Zuordnung eindeutig.

    Zitat Zitat von StGe1973
    Miggi, es wäre natürlich gut, wenn du das mit dem Geld vorher wissen würdest...

    Zunächst bei Verkäufen unter Marktpreis solltest du auf jeden Fall mit einem Steuerberater sprechen, ob das Finanzamt das so akzeptiert oder als Teilschenkung ansieht. Bei einem ZFH wäre es natürlich am besten, wenn deine Eltern dir eine Wohnung schenken würden (in der du selbst wohnst) und die die andere Wohnung kaufst (die du vermieten wirst). Dann wären alle Kosten des Kredites absetzbar. Voraussetzung dafür wäre, dass das ZFH aufgeteilt ist oder wird.

    Ansonsten kommt es aben darauf an, ob du den Kredit haben willst d.h. wenn deine Eltern dir das Geld wieder schenken, kannst du natürlich einen extrem kurzen Kredit aufnehmen und diesen dann möglichst schnell wieder tilgen.

    Am besten sprich mal mit einem Steuerberater deiner Wahl, nimm alle Unterlagen mit (Aufteilung des Hausen vorhanden oder nicht) und idealerweise mit der Information, ob du das Geld wieder geschenkt bekommst oder nicht. Eigentlich müssten deine Eltern ja wissen, ob sie die Summe benötigen oder nicht.

    Der wird dir dann den besten Weg zeigen.... kommt eben auf die Einzelheiten an....
    Sehe ich auch so. Gerade bei teilvermietete Objekte ist eine strikte Trennung äußerst wichtig. Dort sollte man die 150€ für Anwalt oder Steuerberater in die Hand nehmen, um nicht im Nachgang mehrere Tausende von € an Finanzamt zu verschenken.

  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Unter Umständen kann es sich auch lohnen das Haus speziell wegen der "Generationsweitergabe" zu teilen.

    Du kann übrigens nicht die Tilgung gegen die Mieteinnahmen setzen, sondern nur die Zinsen.
    Wenn du das Geld nur auf einem Konto liegen hast, dann würde ich den Kredit möglichst schnell tilgen, denn jeder gezahlte € kannst du nicht durch eine Steuerersparnis zurückholen.
    Wenn du mit dem Geld eine höhere Rendite erzielen kannst, als die Last des Sollzinssatzes ausmacht, dann macht eine möglichst geringe Tilgung Sinn.

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Man muß das Haus nicht unbedingt teilen, man muß nur auf eine strikte Zuordnung von Kaufpreis, Schenkung, Darlehen, ggf. auch seperates Konto auf die entsprechende Wohnung achten.

  12. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    tneub,

    es mag sein, dass es beim Sonderfall, dass jeder Ehepartner über eigenes Vermögen verfügt anders ist. Der Regelfall wird aber sein, dass Eltern über gemeinsame Vermögenswerte verfügen und davon die Schenkung kommt.

    Eine Aufteilung halte ich für absolut notwendig, zumindest wenn man es steuerlich optimieren will. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt eine Aufteilung z.B. des Darlehens in unterschiedliche Größen erlaubt, wenn das Haus an sich gekauft wird.

    Bei einer Aufteilung kann das jedoch wirklich getrennt werden. Also, die Person bekommt Wohnung 1 geschenkt (selbst bewohnt), für Wohnung 2 wird voller Kaufpreis bezahlt. Dann ist dann wirklich der gesamte Kredit der vermieteten Wohnung zugeordnet.

    Aber nun ja, für so einem Spezielfall mit Schenkung und möglicherweise Geld zurück gegeben usw., mit teil selbstbewohnt und teils vermietet usw., da kann nur ein Steuerberater verlässliche Auskünfte geben.

  13. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Zitat Zitat von StGe1973
    tneub,

    es mag sein, dass es beim Sonderfall, dass jeder Ehepartner über eigenes Vermögen verfügt anders ist. Der Regelfall wird aber sein, dass Eltern über gemeinsame Vermögenswerte verfügen und davon die Schenkung kommt.
    Da in der Größenordnung sowieso das ganze über den Notar laufen sollte, kann man da sicherlich den Schenker angeben. Ob das ss einfach fuunktioniert, habe ich keine Ahnung.

    Zitat Zitat von StGe1973
    Eine Aufteilung halte ich für absolut notwendig, zumindest wenn man es steuerlich optimieren will. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt eine Aufteilung z.B. des Darlehens in unterschiedliche Größen erlaubt, wenn das Haus an sich gekauft wird.

    Bei einer Aufteilung kann das jedoch wirklich getrennt werden. Also, die Person bekommt Wohnung 1 geschenkt (selbst bewohnt), für Wohnung 2 wird voller Kaufpreis bezahlt. Dann ist dann wirklich der gesamte Kredit der vermieteten Wohnung zugeordnet.

    Aber nun ja, für so einem Spezielfall mit Schenkung und möglicherweise Geld zurück gegeben usw., mit teil selbstbewohnt und teils vermietet usw., da kann nur ein Steuerberater verlässliche Auskünfte geben.
    Es gab da in 2008/2009 sehr detailierte Verfahrensanforderungen für gemisch genutzte Grundstücke. Ob sich das im Nachgang nochmal geändert hat, hab ich keine Ahnung.
    https://www.esche.de/news/publikatio...cken-moeglich/
    Ob sich das im Nachgang nochmal geändert hat, hab ich keine Ahnung.

    Was ich aussagen wollte, dass für die steuerliche Optimierung nicht zwangsläufig eine Aufteilung nach WEG erfolgen muß.

  14. Avatar von Miggi
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Zitat Zitat von StGe1973

    Miggi, es wäre natürlich gut, wenn du das mit dem Geld vorher wissen würdest...
    ....
    Ja das ist schon abgeklärt. Ursprünglich wollten sie mir das Haus überschreiben und ich habe dann gesagt dass ich es gerne kaufen würde.
    Also das Geld bekomme ich definitiv zurück.


    Mir geht es in erster Linie darum Liquidität zu schaffen, für neue Immobilieninvestitionen und für den Kauf von Unternehmensanteilen.

    Aber danke für eure Tipps bezüglich der Steueroptimierung. Ich werde mich dann mit einem Steuerberater zusammensetzen.

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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Hallo Miggi,

    unterlass es so zu arbeiten! Schenkungen können innerhalb von 10 Jahren vom Sozialamt für die Pflege für Eltern zurückverlangt werden-.

    Bei der höchsten Stufe sind ca. 4.700 € Pflegekosten zu rechnen, davon übernimmt die Pflegekasse nur ca. 2.000. Demnach fehlen 2.700 € und das ist der monatliche Eigenanteil je Elternteil.

    Ich habe es selber am Stiefvater erlebt, jeden Monat die Rechnung Pflegekosten von 4.500 € plus, für jedes Rezept die Zuzahlungen zwischen 50 und 100 € monatlich. Der Frisör, glaube mir, ein jeder hält die Hand auf.

    Ich empfehle gerade bei Geldschenkungen dies als Rücklage für die Pflegekosten zu verwenden! Und zwar sauber getrennt nicht das Sozialamt einblicke in ihre Vermögensverhältnisse per Gerichtsurteil erzwingt!
    BUNDESGERICHTSHOFIM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSSXII ZB 499/19Verkündet am:16. September 2020 Fahrner, Justizhauptsekretärinals Urkundsbeamtinder Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk:ja BGHZ:ja BGHR:ja BGB §§ 1605, 1606 Abs. 3, 1610a)
    a)Ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt nicht allein aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig“ (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 217, 24 =FamRZ 2018, 260).
    b)Eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höhe des Doppelten des höchsten darin (zur Zeit) ausgewiesenen Einkommensbetrags ist nicht ausgeschlossen (Fortführung der Senatsbeschlüsse BGHZ 217, 24 = FamRZ 2018, 260 und BGHZ 223, 203 =FamRZ 2020, 21; teilweise Aufgabe der Senatsurteile vom 13.Oktober1999 -XII ZR 16/98 -FamRZ 2000, 358 und vom 11.April2001 -XIIZR 152/99-FamRZ 2001, 1603).
    ...
    13)Erklärt sich der auf Auskunftserteilung in Anspruch genommene Unterhaltspflichtige für „unbegrenzt leistungsfähig“, so ist einer solchen Erklärung regelmäßig zu entnehmen, dass er darauf verzichtet, den Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit zu erheben. Damit ist er im Rahmen der (aktuellen) Unterhaltsfestsetzung an der Erhebung dieses Einwands gehindert, so dass das Gericht den Unterhalt grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen festzusetzen hat. Dieser Aspekt bezieht sich indessen nur auf die Leistungsfähigkeit. Damit steht noch nicht fest, dass auch der Unterhaltsbedarf ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens oder des Vermögens ermittelt werden kann (Senatsbeschluss BGHZ 217, 24 = FamRZ 2018, 260 Rn. 15 mwN).
    Liest man den ersten Satz, so muss man eine Differenz feststellen, der betroffene (Unterhaltspflichtige) meint mit der Abgabe der notariellen Erklärung zur "unbegrenzten Leistungsfähigkeit", die Einsicht in die Vermögenslage zu vermeiden (Trump Effekt).
    Das meint aber das BGH zur dieser Aussage:" der notariellen Erklärung zur "unbegrenzten Leistungsfähigkeit", dass der Betroffene selbst beim Banktrott jederzeit seine Unterhaltszahlung nachkommen kann! Wie dies möglich sein soll, wenn das Vermögen vom Amtsgericht arrestiert ist, ist mir völlig schleierhaft, da ja nur max. ein Einkommen nach § 850 c ZPO verfügbar ist!

    Bedenken sie: Aus den Unterhalt der Kinder wird, zukünftig der Unterhalt der Eltern und das nur aus der Zeit heraus.

    Der Einwand nur Einkünfte ab 100.000 € p.a. zahlen zu! Wenn man aber 4 bis 8 Wohnungen besitzt,vermietet und eine Jobeinkommen hat ist man schon sehr weit über die 100.000 € p.a. Einkommensgrenze drüber!!

    Außerdem sollte man sehr genau überlegen, ab dies auch tatsächlich möglich ist familiär durch einen verbilligen Kauf eines Hauses eine steuerliche Missgestaltung nach § 42 AO vorliegen könnte, denn durch die Minderung der Kaufkosten, sinkt ja auch die Grunderwerbssteuer (Landessteuer)
    Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist zusammen mit der Schenkungssteuer im ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) geregelt.(Bundessteuer)
    Sie sollten sich lieber mit eine Steuerberater und Notar beraten lassen, um steuerliche und zukünftige Haftungsfallen durch Gestaltungsfehler zu vermeiden. Nur diese Berufsgruppen können kostenpflichtige Auskünfte erteilen und einholen. und damit zumindest die Vermögenshaftung übernehmen, die strafrechtliche Haftung lässt sich nicht wegdelegieren diese verbleibt immer bei ihnen!

    Bedenken sie auch das bei einer Steuerschuld durch steuerliche Mißgestaltung über 50.000 €, keine Bewährung mehr in Frage kommt!

    Bruno68

  16. Avatar von Miggi
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    Standard AW: Haus von Eltern abkaufen, kurze Zeit später Geld von Eltern geschenkt bekommen.

    Danke Bruno68 für deine Meinung.

    Natürlich zahle ich gerne Unterhalt für meine Eltern, wenn sie es nicht selbst finanziell stemmen können.
    Aber ich glaube nicht das dies der Fall sein wird.
    Außerdem würde ich das Geld der Schenkung nicht verbrennen, indem ich mir ein Luxusauto oder ähnliches kaufe, sondern es vermehren.

    Die Grunderwerbssteuer entfällt in meiner Situation, also würde keine steuerliche Missgestaltung vorliegen.

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