Ich bin gerade mitten in der Finanzierungsphase einer Immobilie. Über einen Finanzierungsvermittler habe ich mich für die DSL Bank entschieden. Es wurden dann alle Unterlagen ausgefüllt und der DarlehensANTRAG an den Vermittler und von ihm an die DSL Bank verschickt.
Gestern nun die eigentlich freudige Nachricht vom Vermittler, dass der Antrag genehmigt wurde. Gleichzeitig wies er aber darauf hin, dass nun innerhalb von 14 Tagen der Notartermin stattfinden müsse, da die Genehmigung seitens der DSL Bank gleichzeitig den Beginn der Widerrufsfrist darstelle. Dies kann ich mir jedoch nicht so ganz erklären, da ich ja bisher noch keinen VERTRAG unterzeichnet habe, sondern lediglich den ANTRAG. Ich hätte gedacht, dass die 14 tägige Widerrufsfrist erst beginnt, sobald ich den VERTRAG (der mir ja sicherlich die nächsten Tage postalisch zugestellt wird) unterschrieben zurückgeschickt habe.
Sollte dies so sein, unterschreibe ich natürlich erst einen Tag vor Notartermin und schicke es dann zurück an die Bank.
Oder ist der Antrag=Vertrag? Auf dem Schreiben steht aber immer nur ANTRAG, nicht VERTRAG.
Problem und Hintergrund sind:
Notartermin ist wahrscheinlich sogar noch nächste Woche möglich, der Makler beauftragt heute den Notar zum Aufsetzen des Kaufvertragentwurfs. Dieser soll diesen Donnerstag oder Freitag bei uns eintreffen. Jedoch wird der Verkäufer nicht beim Notartermin anwesend sein, da er mittlerweile wieder in Frankreich wohnt. Es wird so ablaufen, dass der Makler ohne Vollmacht am Notartermin teilnimmt und die Nachgenehmigung dann in Frankreich erfolgt. Vorher muss der Kaufvertrag aber wohl auch noch ins Französisch übersetzt werden. Dies alles dauert und ist wohl innerhalb der 14 Tage nicht machbar.
Wie soll ich mich nun verhalten? Ab wann gilt die Frist bei der DSL Bank?
Sie bekommen ein Zusageschreiben mit den Sicherheitsverträgen, den Grundschuldbestellungsvordrucken, sowie weiteren Unterlagen. Mit Erhalt des Zusageschreibens beginnt die Wiederrufsfrist zu laufen.