im letzten Jahr bin ich arbeitslos geworden und habe Leistungen aus der Restschuldversicherung bei meiner Bank beantragt.
Zuerst im Mai , da ich aber wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, kam eine Leistung der Versicherung nicht zum tragen. Ich wurde dann im September erneut arbeitslos und habe wieder Leistungen beantragt. Dieser Antrag wurde heute nach 8 Monaten abgelehnt , weil zwischen 2 Leistungsfällen eine durchgehende Beschäftigungsperiode von mindestens 6 Monaten liegen muss. In den Versicherungsbedingungen steht dazu Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Karenzzeit gemäß Ziffer (2) beginnt für
jeden Fall der Arbeitslosigkeit erneut zu laufen.
Meine Frage dazu ist das rechtens wenn man keine Leistungen der Versicherung bezogen hat oder macht es Sinn der Ablehnung zu widersprechen ?
Wie wie wird ein Leistungsfall definiert ?