Haftung bei Abhebungen am Geldautomaten mit gestohlener EC-Karte
Vor einigen Tagen kam meine EC-Karte abhanden. Ob ich sie verloren habe oder ob sie gestohlen wurde, kann ich nicht sagen. Tatsache ist jedoch, dass mit der Karte Abhebungen am Geldautomaten stattgefunden haben. Als ich dies meiner Bank meldete, erfuhr ich, dass ich in jedem Fall für alle Schäden aufkommen muss, das heißt, niemand ersetzt mir den entstandenen Schaden. Ist dies wirklich die Regel oder gibt es eine Möglichkeit, das Geld teilweise erstattet zu bekommen?
AW: Haftung bei Abhebungen am Geldautomaten mit gestohlener EC-Karte
Hast du denn deine Karte nicht als verloren oder gestohlen gemeldet? Dann wird sie doch eigentlich von der Bank gesperrt... Ansonsten hast du nach meiner Meinung keinen Anspruch auf Erstattung des abgehobenen Betrages.
Andrea
AW: Haftung bei Abhebungen am Geldautomaten mit gestohlener EC-Karte
Hallo Juliane,
an Deiner Stelle würde ich mir keine Hoffnung machen die fehlenden Beträge erstattet zu bekommen.
Grundsätzlich sind da 2 Fragen offen:
1. Warum hat der Dieb Deine Geheimzahl!
2. Warum hast Du den Diebstahl nicht sofort gemeldet?
Aus diesen Gründen ist Deine Bank haftungsfrei.