ich bin dabei ein Hausdarlehen aufzunehmen. Die Bank dafür habe ich gefunden und auch zu einem guten Zinssatz.
Ich bekomme ein Darlehen von der KFW über 100.000 Euro mit 10 jähriger Zinsbindung und ein Darlehen von meiner Hausbank auch mit 10 jähriger Zinsbindung.
Wie sieht es nach 10 Jahren aus. Kann ich dann die restliche Summe beider Darlehen zahlen und bin raus aus dem Vertrag? Eigentlich schon, oder?
Sollte ich nach 10 Jahren z.B. das Darlehen von der KfW Bank nicht alles zurück zahlen können, sind die Zinsen immer noch so günstig wie im Vergleich zu anderen Banken oder gelten für Anschlußfinanzierungen andere Regeln?
1) Anschlussfinanzierung bei der gleichen Bank, bei einer anderen Bank?
2) Warum 10 Jahre fest?
3) Warum stellen sie diese Fragen nicht der Bank, die ihnen für ihre Lebensinvestition die beste Finanzierung bereit stellt?
4) Haben sie die Landesfördermittel geprüft?
5) Sind die 0,95 % für die KfW Kondition für 10 Jahre fest wirklich so gut?
6) Zu welchen Konditionen bekommen sie das andere Darlehen?
Die Konditionen der KfW werden nach Zinsauslauf marktüblich und dem Zinsniveau entsprechend angeboten. Die Prolongation nimmt das durchleitende Kreditinstitut vor.
Jetzt hast du dich mit dem falschen Account angemeldet
Alles gut, sollst du doch auch, wir helfen ja auch, nur leicht befremdlich, wenn man Aussagen des Beraters seines Vertrauens hinterfragen muss, was aber auch ok sein soll.
So Recht ist es dir ja auch egal, wie gut das Angebot ist, hinterfragt wird anderes.
Normalerweise läuft es so, das man sich schon ein paar Jahre vor Ende der Zinsbindung um die Anschlussfinanzierung kümmern kann und ein Forward-Darlehen aufnehmen kann. Man sichert sich dann die aktuellen Zinsen für die Zukunft, bis zu 5 Jahre sind da möglich aber sinnvoll sind meistens eher 1-2 Jahre. Das Forward-Darlehen löst dann das alte Darlehen zum Ende der Zinsbindung ab!
Lohnt sich immer in Niedrigzinsphasen. Ein Forward-Darlehen ist aber kein Muss. Unsere 10 Jährige Zinsbindung läuft z.b. nächstes Jahr im Oktober aus aber wir haben die aktuelle Gelegenheit der niedrigen Zinsen genutzt und vor 2 Wochen ein Forwarddarlehen abeschlossen und kommen dann von 2,6% auf 0,5% runter !
Unternimmt man nichts kommt in den Regel die Bank bei der man das Darlehen hat kurz vor Ende der Zinsbindung auf einen zu und unterbreitet ein Angebot zur Anschlussfinanzierung. Das kann besser, aber auch schlechter sein, je nachdem wie die Zinsen gerade stehen, 10 Jahre im voraus kann die Zinsen niemand vorhersehen. Man kann für die Anschlussfinanzierung auch die Bank wechseln, wenn man da ein besseres Angebot hat.
Kommt man weder mit der eigenen Bank, noch mit einer neuen Bank zu einem neuen Vertrag wird das Darlehen variabel nach aktuellen Marktzinsen verzinst, was sehr nachteilig ist. Die Bank kann eine Anschlussfinanzierung auch ablehnen, wenn der Kreditnehmer z.b. aus Sicht der Bank keine Kreditwürdigkeit mehr hat oder er öfters in Zahlungsverzug geraten ist ! Daher ist es ratsam sich spätestens ein halbes Jahr vor Ende der Zinsbindung um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern und nicht auf die Hausbank zu warten, wenn die nämlich nur wenige Wochen vor Ende ein schlechtes Angebot unterbreitet hat man kaum noch Zeit mit einer neuen Bank rechtzeitig einen Abschluss zu finden !
Wenn die Zinsfestschreibungszeit eines Darlehens ausläuft, wird diese prolongiert, dafür erhält man ein Prolongationsangebot von der bisherigen Bank. Bei KfW übernimmt das das durchleitende Kreditinstitut, die mit dem Darlehen ohnehin im Obligo stehen.
Selbstverständlich können die Darlehen dann aus Eigenmittel und/oder Fremdmittel abgelöst werden, soll dies über eine andere Bank geschehen, ist darauf zu achten, dass Darlehen mit einer längeren Zinsfestschreibungszeit den ersten Rang belegen.
Nun kommt es auf das Zinsniveau an, denn wenn die laufenden Zinsen des noch weiter laufenden Darlehens niedriger ausfallen als es der Markt bietet, muss ich eher bei der bisherigen Bank prolongieren/weiterfinanzieren, da die anderen Darlehensteile erstrangbesetzend weiter laufen und eine neue Bank nicht den Nachrang besetzen will.
Liegt das Zinsniveau niedriger schulde ich komplett um, in dem ich die Darlehen mit längerfristigen Darlehen nach BGB §489 kündige und somit wieder mit allen Darlehensteilen die erste Rangstelle besetze, in dem Zug um Zug die Grundschulden komplett abgetreten werden.