Ich kaufe demnächst eine ETW und werde vermieten. Für die Steuer ist die Aufteilung zwischen Grund/Boden und Gebäude relevant.
Nach aktuellem Urteil ""muss"" das Finanzamt die Aufteilung im Kaufvertrag akzeptieren.
Ein Steuerberater (leider nicht meiner), meinte der Notar sollte das beachten und eine Aufteilung in den Kaufvertrag aufnehmen.
Hat damit jemand Erfahrung? Ich habe den Notar angeschrieben. Mal sehen was kommt. Für den Verkäufer und dessen Makler sollte das doch egal sein??
Wenn es nicht völlig abwegig ist, dann akzeptiert das Finanzamt aus meiner Erfahrung die Aufteilung.
Allerdings sind die Finanzbeamten natürlich auch nicht blöd. Wenn der Bodenrichtwert für das Grundstück mit 150€/m² angegeben ist, rundrum die Grundstücke für 200€/m² verkauft werden und das Grundstück plötzlich nur für 70€/m² verkauft wird, dann wird auch mal ein Finanzbeamter hellhörig.
Ein Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und nicht unbedingt bindend. Ggf. bleibt dir dann nur der Klageweg.
Ansonsten dürfte es für den Verkäufer egal sein, sofern er kein Unternehmen ist, welches eine 6B Rücklage bilden kann.
Wenn ich "muss" lese, kann ich nur in Extremen denken ... möglicherweise schreibe ich also in den Kaufvertrag, dass das Grundstücksanteil anstatt 20.000€ dann -100.000€ wert ist, da hier noch Altlasten vorliegen, die beseitigt werden müssen (Papier/geduldig) - dafür ist dann die 1 Zimmerwohnung nicht 20.000€ wert, sondern 140.000€?
(Effektiv müssten also 140t€ -100t€ = 40.000€ Differenz vom Käufer gezahlt werden.)
Wenn es nicht völlig abwegig ist, dann akzeptiert das Finanzamt aus meiner Erfahrung die Aufteilung.
Allerdings sind die Finanzbeamten natürlich auch nicht blöd. Wenn der Bodenrichtwert für das Grundstück mit 150€/m² angegeben ist, rundrum die Grundstücke für 200€/m² verkauft werden und das Grundstück plötzlich nur für 70€/m² verkauft wird, dann wird auch mal ein Finanzbeamter hellhörig.
Ein Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und nicht unbedingt bindend. Ggf. bleibt dir dann nur der Klageweg.
Ansonsten dürfte es für den Verkäufer egal sein, sofern er kein Unternehmen ist, welches eine 6B Rücklage bilden kann.
will der Notar was vorgerechnet kriegen?
ist doch kein Wunschkonzert??
Liest hier noch einer mit? Es soll nix kreativ gestaltet werden. Das überlasse ich anderen.
Der Notar nimmt das wohl mit auf. Bittet aber um konkrete Zahlen. Iudex non calculat...
Ich habe jetzt die legendäre Rechenhilfe bemüht und komme auf 75 (Gebäude): 25 (Grund/Boden).
Bodenrichtwert sind sportliche 430 Euro/m2...
Diese Aufteilung ist für mich okay. Was mache ich damit?
Ich habe das jetzt der Maklerin geschickt, ob der Verkäufer damit einverstanden ist. Mal sehen was kommt.
Wenn nix kommt, geht das so an den Notar.
Wenn die Angaben, die du gemacht hast, realistisch sind, dann sollte es hinhauen.
Bei vielen Wohnungen auf einen Grund könnte es sein, wenn du eine Wohnung in einen 2-Familienhaus gekauft hast, wohl eher nicht.
Ich habe jetzt die legendäre Rechenhilfe bemüht und komme auf 75 (Gebäude): 25 (Grund/Boden).
Bodenrichtwert sind sportliche 430 Euro/m2...
Wenn die legendäre Rechenhilfe das so raus haut, dann ist es doch o.k. Wenn du jetzt 80 /20 daraus machst, wird es vielleicht auch akzeptiert.
Bei 95 / 5 prüft das Finanzamt ganz sicher nach und wird das sicherlich als Gestaltungsmissbrauch nach §42AO ansehen und schätzt vielleicht 65 / 35.
Dem Verkäufer ist zu 99% die Aufteilung egal. Für den dürfte der Endpreis für beides interessant sein.
Wenn die Angaben, die du gemacht hast, realistisch sind, dann sollte es hinhauen.
Bei vielen Wohnungen auf einen Grund könnte es sein, wenn du eine Wohnung in einen 2-Familienhaus gekauft hast, wohl eher nicht.
Zwei Häuser auf einem sehr zugebauten Grundstück, die auch eine Wirtschaftseinheit bilden (gemeinsame Tiefgarage und Keller).
15 Parteien. Mir gehören demnächst stolze 53/1000.
Ich habe das der Maklerin geschickt. Die lehnte Steuerberatung ab, bestätigte aber die Rechnerei.
Die meinte dem Verkäufer wäre das doch egal. Auf der anderen Seite ist der Typ anstrengend und fragt jeden Mist nach.
Insofern lieber so.