Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündigen?

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  1. Avatar von Ramadus
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    Standard Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündigen?

    Mein Mann und ich haben jeweils einen Wohn-Riester-Vertrag zur Anschlussfinanzierung unserer Immobilie abgeschlossen. Nun werden die Verträge nicht mehr benötigt. Weder für die Immobilie, noch ist eine Änderung in einen Riester-Vertrag für uns interessant. Welche sinnvollen Möglichkeiten haben wir?
    Kündigen, alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen und das dann noch verfügbare Guthaben zur freien Verfügung, für was auch immer, verwenden?
    Uns ist wichtig, das aus den Verträgen keine späteren Steuernachzahlungen resultieren!
    Welche Möglichkeiten gibt es noch, anstatt zu kündigen, wenn kein Bedarf mehr an einem Darlehen besteht?
    Vielen Dank für die Hilfe!

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündi

    Hallo,

    wenn Sie die Wohn Riester Verträge nicht mehr nutzen möchten, dann können Sie jederzeit das Guthaben übertagen auf eine Riester Rentenversicherung. Dazu müßten Sie eine Riester Rente abschließen, am besten ein Anbieter der auch ETF Fonds im Portolio hat und das Guthaben aus dem Wohn Riester wird dann auf Quartalsende + 3 Monate in die Riester Rente übertragen.

    Sie könnten auch theoretisch nur das Guthaben entnehmen und in ihr Darlehen als Sonderzahlung verwenden. Damit wird dann das Wohnförderkonto eröffnet oder Sie nehmen ihr Guthaben und das Bauspardarlehen um einen Teil der Restschulden abzulösen. Das klingt erstmal uninteressant, ist aber mathematisch sehr sinnvoll, da Sie hier Grenzzinsen von ca. 0% erzielen, sprich ihr Wohn Riester Darlehen hat einen Sollzins der unter dem Bankzins liegen wird, trotz Besteuerung im Alter.

    Der Hacken bei Wohn Riester ist dann a. die Zusatzbelastung im Alter von ca. 30-60 Euro an Steuern für 20 Jahre und b. das Schwert der Scheidung.

  3. Avatar von Ramadus
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    Standard AW: Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündi

    Hallo und vielen Dank für die rasche Antwort.
    Wir möchten nix Neues abschließen, da kein Bedarf!
    Ich dachte, das hätte ich in meiner Frage auch deutlich erwähnt.
    Haben Sie, da unsere Immobilie ohne die Wohn-Riester-Verträge bezahlt ist und wir keinen zusätzlichen Riester-Vertrag benötigen, noch einen anderen Vorschlag als zu kündigen und die Steuervorteile und und Zulagen zurückzuzahlen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe!

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündi

    ???? Liegen lassen, einfach beitragsfrei bis zur Rente liegen lassen!


    ........oder auf mich übertragen

  5. Avatar von Ramadus
    Ramadus ist offline
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    Standard AW: Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündi

    Beitragsfrei liegen lassen bedeutet was in Bezug auf Steuervorteile und die bisher erhaltenen Zulagen?
    Steht bei Eintritt des Rentenalters einem der Guthabenbetrag automatisch frei zur Verfügung oder kommen dann auch noch irgendwelche Zahlungen (Versteuerungen) auf einen zu?

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündi

    Das hängt (wie bei allen "einfachen" Produkten mit deutscher Gründlichkeit) vom Einzelfall ab - wie hoch waren bisher die eigenen Einzahlungen/Kosten/Förderungen/Steuervorteile?
    Bei einer geringen Rente ist durchaus eine Steuerfreiheit möglich - bei geringem Riesterkapital kann auch eine Einmalzahlung in Anspruch genommen werden.

    Warum ist die Steuerfreiheit hier so wichtig? Wenn man in der Ansparphase Steuern spart, muss man generell schon mit einer Besteuerung im Alter rechnen/zurechtkommen.

  7. Avatar von Ramadus
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    Standard AW: Wohn-Riester-Verträge werden für Anschlussfinanzierung nicht mehr benötigt -kündi

    Es ist doch logisch, dass wenn man auf der einen Seite spart, man im Alter dafür zahlen muss.
    Wir dachten halt eher an "los werden", damit keine Rechnung mehr bei Eintritt in die Rente kommt.
    Meine Frage war daher auch an den Vorredner, wenn man die Verträge liegen lässt, wie es sich mit den erhaltenen Zulagen verhält, wenn kein Wohn-Riester o.ä. in Anspruch genommen wird. Vermutlich wird man diese dann doch auch zurückzahlen müssen.
    Daher eben die Überlegung, da wir wissen, wir benötigen die Verträge nicht mehr, sie direkt aufzukündigen und die Zulagen und Steuervorteile zurückzubezahlen...

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