Bundesregierung verbietet Blindpools und stärkt 34f-Vermittler Florian Burghardt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für mehr Anlegerschutz beschlossen. Dieser soll sogenannte Blindpool-AIF verbieten und die BaFin stärken.
Außerdem betont er die Kompetenz der beaufsichtigten Finanzanlagenvermittler und Berater.
Um Verbraucher bei Finanzanlagen besser aufzuklären und vor Risiken zu schützen, hat die Bundesregierung gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der Beschluss erfolgte nach Vorlage des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“, das Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium im August 2019 gemeinsam erarbeitet hatten.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz kommentierte den Gesetzesentwurf wie folgt: „Mir ist es wichtig, gerade Kleinanleger zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen. Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.
Das Thema Verbraucherschutz im Finanzsektor ist mir dabei wichtig.
Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz."
Verbot für Blindpools
Eine der wichtigsten neuen Regelungen aus dem Gesetzentwurf ist das Verbot von Blindpools. Dabei handelt es sich um alternative Investmentfonds (AIF), bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts, also zu Beginn der Zeichnungsmöglichkeit, noch nicht feststehen. Mit dem Verbot wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass für die Menschen eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt ihrer Geldanlage besteht.
Der Gesetzentwurf schreibt außerdem fest, dass der Vertrieb von Vermögensanlagen nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagenvermittler erfolgen darf.
Somit dürfen die Emittenten der Vermögensanlage diese nicht mehr selbst vertreiben.
Damit wolle man sicherstellen, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger berücksichtigt und geprüft wird.
Eine indirekte Anerkenntnis also an die Kompetenz der 34f-Vermittler.
Stärkung der Finanzaufsicht
Des Weiteren soll das neue Gesetz – sofern es von Bundestag und Bundesrat ebenfalls beschlossen wird – die Finanzaufsicht stärken.
Beispielsweise soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Prüfung von Anlageprospekten aussetzen können, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen.
Außerdem sollen Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden, um die Transparenz für Anleger weiter zu erhöhen.
Verbraucherschützer hatten vor der Beratung des Kabinetts noch deutlich weitergehende Regulierungen gefordert, unter anderem eine Beweislastumkehr bei Fragen der Beratungshaftung. Darauf ist die Bundesregierung in ihrem Beschluss aber nicht weiter eingegangen.