ich bin sehr verzweifelt und hoffe auf eure Unterstützung:
Meine Partnerin und ich habe eine Wohnung gekauft und sowohl die Notarkosten, als auch schon die Grunderwerbsteuer gezahlt. Die Fälligkeitsmitteilung vom Notar wurde uns auch schon zugestellt. Ich wollte mich daraufhin schonmal bei der neuen Hausverwaltung melden und diese reagierten sehr überrascht und deuteten an, dass es wohl Probleme mit dem Verkäufer gibt. Aufgrund des Datenschutzes durften sie mir aber keine Auskunft erteilten. Jetzt ist Wochenende und wir sind nun mehr als aufgebracht und machen uns große Sorgen, dass der Wohnungskauf ins Wasser fällt (unsere jetzige Wohnung haben wir auch schon gekündigt). Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Probleme zwischen dem Verkäufer und der Hausverwaltung auf unseren Kauf auswirken. Wir haben ja schließlich einen gültigen Kaufvertrag. Habt ihr eine Idee um welche Probleme es sich dabei handeln könnte und ob diese tatsächlich den Kauf verhindern könnten? Mir fällt dazu wirklich nichts ein, außer dass vllt die Nebenkosten nicht bezahlt wurden aber das sollte ja nicht unser Problem sein
Soweit ich weiß, sollte vorher (vom Notar?) der Hausverwalter bzgl. des Eigentümerwechsels informiert werden - bzw. befragt werden.
Möglicherweise kann es bei Nebenkostenforderungen Probleme geben - wir hatten damals (2005) auch kleine Probleme (650€)- bei uns stand im Kaufvertrag ein Passus:
(sinngemäß) " Mit dem Kaufzeitpunkt gehen alle Rechte und Pflichten an den Käufer über." - Damit durften wir im Folgejahr die Nebenkostennachzahlung vom Vorjahr für den Verkäufer übernehmen. (Kaufzeitpunkt Dezember - Nebenkostenabrechung Mai des Folgejahres)
Vielen Dank erstmal für die Rückmeldung! Bei uns steht im Kaufvertrag der Passus "Ab dem Zeitpunkt der Besitzübergabe übernimmt der Erwerber auch die Verpflichtung zur Zahlung des Hausgeldes an die Wohnungseigentümergemeinschaft" Damit sollte ja eigentlich klar sein, dass wir für etwaige Nachzahlungen nicht verantwortlich sind.
Weiter steht noch im Kaufvertrag, dass "Der Veräußerer erklärt, dass er mit Miteigentumslasten und -kosten nicht im Rückstand ist und dass keine die Instandhaltungsrücklage übersteigenden Maßnahmen und keine Sonderumlagen beschlossen sind."
Damit dachte ich eigentlich sollte alles klar sein.
Meine größte Sorge ist, dass die Hausverwaltung noch irgendwie den Verkauf blockieren kann, aber mir fällt ehrlich gesagt keine rechtliche Grundlage ein, einen Verkauf zu unterbinden, oder entgeht mir hierbei etwas?