Grundstück mit Bankenbindung?

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  1. Avatar von Markus85
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    Standard Grundstück mit Bankenbindung?

    Hallo zusammen,

    bei uns wird gerade ein neues Wohngebiet erschlossen (von einem privaten Erschließungsträger). Jetzt haben wir von dem beauftragten Makler eine Mail bekommen, dass wir in dem Wohngebiet ein Grundstück reservieren können.

    Ganz am Ende der Mail steht noch der Satz:
    "Alle Baufinanzierungen der Bauwerber für dieses Wohngebiet sind über die Sparkasse XXX abzuschließen."

    Hat von euch schon mal jemand sowas gesehen? Kann der Makler tatsächlich vorschreiben, wo wir die Baufinanzierung abschließen müssen?

    Danke für euer Feedback.

    Viele Grüße
    Markus

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Grundstück mit Bankenbindung?

    Nein, gesehen habe ich so etwas noch nicht...

    Es ist aber zu vermuten, dass der Makler mit der Bank eine Art Provisionszahlung vereinbart hat d.h. letztlich doppelt verdient... am Verkauf und an der Darlehensvermittlung.

    Du wirst aber mM wenig dagegen tun können. Private Verträge sind nach Form und Inhalt frei d.h. entweder du verzichtest auf die Reservierung oder du akzeptierst die Bedingungen des Maklers.

    Das einzige, was möglich wäre ist den Auftraggeber des Maklers zu kontaktieren und ihn fragen, ob das in seinem Sinne ist, dass Baufinanzierungen über Sparkasse vorgeschrieben werden. Wenn der Makler das "hinter dem Rücken" des Auftraggebers gemacht hat, dann wäre es möglich, dass dieser dem Makler mitteilt, dass er nur für den Verkauf beauftragt wurde und dieser Verkauf nicht an Bedingungen wie z.B. wo die Finanzierung abgeschlossen wird, geknüpft sein darf.

    Es ist leider so, dass Makler oft mit Banken "zusammenarbeiten". Es ist für beide Seiten eine lukrative Zusammenarbeit. Also Makler vermittelt neben den Verkäufen die Finanzierung an die Bank und die Bank beauftragt den Makler z.B. wenn Immobilien aus gescheiterten Darlehensverträgen in den Eigenbestand der Bank übernommen wurden mit dem Verkauf dieser Immobilien.

    Zumindest rechtlich kannst du mM nichts dagegen tun...

  3. Avatar von Markus85
    Markus85 ist offline
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    Standard AW: Grundstück mit Bankenbindung?

    Danke für deine Einschätzung! Wir haben schon befürchtet, dass das Vorgehen wohl rechtlich in Ordnung sein wird.

    Aber gute Idee, wir werden uns mal an den Eigentümer wenden und dort nachfragen.

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Grundstück mit Bankenbindung?

    Alternativ kann man natürlich auch eine Baufinanzierung mit möglichst kleiner Sollzinsbindung abschließen um dann bei einem anderen Partner zu finanzieren.
    (Ob sich das finanziell rechnet, wird dann wohl der Einzelfall zeigen.)

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Grundstück mit Bankenbindung?

    Hallo Markus85,

    mein Tipp wäre "Finder weg". Früher oder später wird wohl die Staatsanwaltschaft mit den Zoll und Polizei auftauchen! Vorladung an die Grundstückskäufer verschicken und diese zum Gespräch einladen!

    Denn was Sie beschreiben, ist nichts anderes als OK Kriminalität, wo gewerbsmäßig Betrug vorgenommen wird! Hier gilt dann § 263 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1- 3 StGB
    Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    Wer ist wer? Zu § 263 Abs. 3 Satz 1
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    Der Eigentümer der Grundstücke, die exklusiv Bank und der Grundstücksvermittler = gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt!

    aus diesen Satz
    bei uns wird gerade ein neues Wohngebiet erschlossen (von einem privaten Erschließungsträger)
    nehme ich folgende Gedanken auf!
    a) hat der angebliche Bauträger überhaupt ein Zulassung als Bauträger?
    b) aus diesen Satz geht hier hervor, dass der Bauträger und der Eigentümer wohl eher jetzt pleite sind!

    Welche Maschen möglich sind! Prüfung sie aus den Anhang ob alles vorliegt die Erlaubnis zum bauen, die Bauträgereigenschaft des Ausführenden, die Zulassung des Maklers,

    Auch die Frage nach der Wertermittlung ist sehr wichtig, nach meinen Erkenntnissen sind die Häuser meist nur 75 - 85 % des Kaufpreises, ohne Nebenkosten wert!

    Wenn Sie ein Angebot von 300.000 € für alles erhalten! lassen Sie sich alles aufschlüsseln, was Neben- und Hauskosten sind! Ich gehe davon aus das Haus eine Beleihung von mehr als 100 % liegen wird, was nach den neuen Regeln erhebliche strammere Tilgungsregeln unterliegen werden, daher ist unabdingbar vorab ein schriftliche Zusage der exklusiv Bank, mehr als 120 % beleihen zu können!

    Machen sie nicht den Griff ins Klo!

    Das andere erspare ich mir! Anbei die gesetzlichen Bedingungen

    Ein Nebensatz dazu Lesen sie den Anhang sehr genau durch! Unter schreiben Sie diesen Vertrag können Sie diesen Vertrag nicht mehr kündigen! Selbst wenn die Bank sie für nicht Kreditwürdig hält!
    Also damit sie verstehen: Unterschreiben sie den Vertrag, lehnt die exklusiv Bank sie als Schuldner ab, sind Sie gegenüber den Bauträger mindestens 4 bis 5 stellig Schadensersatzpflichtig! Noch Fragen?

    bruno68
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  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Grundstück mit Bankenbindung?

    Oder wie wäre es, wenn man mit zwei zugesagten Finanzierungen in der Tasche zum Notar kommt. Eine günstige und eine von der Sparkasse.
    Die, die man nicht nimmt, widerruft man entsprechend.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Grundstück mit Bankenbindung?

    Hallo BennyG,

    dass geht eben nicht!
    Oder wie wäre es, wenn man mit zwei zugesagten Finanzierungen in der Tasche zum Notar kommt. Eine günstige und eine von der Sparkasse.
    Denn der Rechtsweg zur Eigentumsübertragung ist lang, zu lang.

    Zwar unterschreibt man beim Notar des Käufers.
    Dieser macht eine Auflassungvormerkung beim Amtsgericht.
    Das Amtsgericht teilt den Finanzamt diese Grundstücksübertragung mit.
    Das Finanzamt schreibt den Käufer an und fordert die Grunderwerbssteuer an.
    Der Käufer überweist die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt, nach den bestätigten Eingang des Geldes, erteilt das Finanzamt die schriftliche Zustimmung zum Übertrag des Grundstückes auf den Käufer.
    In Grundbuch wird in Abt I der Eigentümer geändert und etl. Abt III der Gläubiger mit der Grundschuld nebst Zinsen eingetragen!

    Zeitdauer: ca 6 Wochen

    In der Zwischenzeit meldet die Bank den Verkäufer den Vertragsbruch mit, dieser kann dann vom Gesamtvertrag zurücktreten!. Denn selber kann er auch nicht vom Bauträgervertrag (ein Teilvertrag) zurücktreten.

    Im Bauträgervertrag ist ganz genau die Lücke zum Rücktritt erkennbar! Die Trennung zwischen Grundstück und Restgewerke!

    bruno68

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Grundstück mit Bankenbindung?

    Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass es sich um einen Bauträger handelt. Es ist im ersten Beitrag nur von Grundstückserwerb die Rede.

    Mögliche Vorgehensweise:
    Grundstück variabel bei der Sparkasse finanzieren und dann beim Bau die Bank wechseln und die variable Finanzierung ablösen.

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