Ich habe in der Steuerbescheinigung meines Brokers folgende Zeile enthalten:
Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer
Zeile 41 Anlage KAP 10,66
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem Ausweis verpflichtet sind, die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung – Zeile 19
der Anlage KAP - gemäß § 32d Abs. 3 EStG anzugeben.
Was genau bedeutet dies. Worauf ist dieser Betrag noch nicht angerechnet und was fange ich mit der Information an?
Ausländische Quellensteuer fällt bspw. bei Dividendenausschüttungen von ausländischen Aktien an. Diese abgeführten Steuern können mit Gewinnen aus inländischen Kapitalerträgen verrechnet werden. Damit diese Verrechnung funktioniert, müssen aber erstmal Gewinne vorhanden sein. Je nach Depotstruktur hast Du am Ende des Jahres also möglicherweise noch nicht angerechnete Quellensteuern übrig, die nicht verrechnet werden konnten.
Sollten diese Beträge negativ sein, würde das bedeuten, die Bank hätte bereits mehr Quellensteuern angerechnet, als Dir in diesem Jahr zustehen würden. Mir ist nicht ganz klar, wie dieser Fall überhaupt zustande kommen kann, Dir wäre in diesem Fall aber ein unzulässiger Steuervorteil entstanden. Entsprechend müsstest Du die zu wenig gezahlten Steuern über die Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt die korrekte Steuerhöhe ermitteln kann.
Steht bei Dir in dieser Zeile überhaupt ein negativer Betrag?
Der Betrag der da steht sind die 10,66€. Ich habe im vergangenen Jahr Dividenden von Gazprom und von Apple erhalten. Beides also US Quellenbesteuert.
Bedeutet dies, dass diese 10,66€ die einbehaltene Steuer ist und ich diese bei der Steuererklärung zurückbekommen kann, da ich noch nicht über die 801€ Sparerpauschbetrag gekommen bin?
Nun die gezahlten Steuern sind halt in Ausland angefallen und nach den Doppelbesteuerungsabkommen werden die gezahlten ausländischen Steuern mit den inländischen Steuern verrechnet!
Also wer in Deutschland mehr als 801 € Dividenden erhält und damit in die Steuerpflicht eintritt kann die ausländische Steuer anrechnen lassen!
Beispiel bei 1000 € Dividenden 2020 so wird der Freibetrag von 801 € abgezogen, 199 € Steuerpflichtig davon 25 % sind 49,75 € Quellensteuer fällig davon gezahlt die 10,66 € ergibt eine Steuerlast 39,09 € an den deutschen Fiskus.
Demnach dürften die ausländischen gezahlten Steuer im Falle des "hineinfallen" in den Freibetrag von steuerlich nicht wirksam werden!
Also entsteht letztendlich verändert sich die Rendite, einmal durch die ausländischen Quellenbesteuerung, inländische Quellenbesteuerung und zu guter Letzt durch das Währungswechserisiko, unter diesen Gesichtspunkten könnte eine Substandsbesteuerung entstehen.
Was faktisch zu Vermögensverlust beim einzelnen unvermeidlich wäre! Trotz Gewinne der beteiligten Firma
Also bedeutet das, dass mir die Angabe der ausländischen und noch nicht angerechneten Steuern nur etwas bringt, wenn ich über den Sparerpauschbetrag kommen würde?
Bsp. Sparerpauschbetrag genutzt und darüber hinaus 1000€ Dividenden. Diese mit 15% im Ausland versteuert macht 150€. In Deutschland dann nochmal mit 26,375% versteuert, macht 263,75€.
Da dies eine Doppelbesteuerung ist, kann man nun anteilig bei der Steuererklärung einen Teil zurückholen. Habe ich das so richtig verstanden?
Falls ja, fallen die ausländischen Steuern also nicht in den Sparerpauschbetrag und ich habe trotz dessen, dass ich unter 801€ war, steuern auf die Dividenden gezahlt, welche ich auch nicht zurück bekomme?
Da dies eine Doppelbesteuerung ist, kann man nun anteilig bei der Steuererklärung einen Teil zurückholen. Habe ich das so richtig verstanden?
Ja. Der Anteil, den Du Dir zurückholen kannst, ist abhängig vom Quellenland, beträgt aber i.d.R. 15%.
Falls ja, fallen die ausländischen Steuern also nicht in den Sparerpauschbetrag und ich habe trotz dessen, dass ich unter 801€ war, steuern auf die Dividenden gezahlt, welche ich auch nicht zurück bekomme?
So würde ich das verstehen. Die Quellensteuern können nur mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern. Sofern aber keine Gewinne angefallen sind, gibt es nicht zum Verrechnen. Bei höheren Beträgen würde es sich lohnen, einen Teil der Aktien mit Gewinn zu verkaufen, damit Du über den Pauschbetrag kommst. Bei 10 Euro lohnt sich das wegen der Gebühren wohl nicht.