Bestandsimmobilie finanzieren mit Partner in Verbraucherinsolvenz
Guten Tag
Ich bin etwas verwirrt, ich war vor einigen Wochen bei der Volksbank um nachzufragen ob eine Finanzierung überhaupt möglich wäre.
Dort wurde mir zugesagt dass ich einen Kredit bis 270.000 Euro bekommen würde für eine Immobilie.
In der Anfrage war mein Partner nicht miteinbezogen, der Kredit sollte nur auf mich gehen und auch nur ich sollte im Grundbuch stehen.
Nun wollte ich eine Immobilie finanzieren und beim Antrag wurde ich über den finanziellen Status meines Partners abgefragt, ich habe natürlich ehrlich geantwortet
und mitgeteilt dass er sich in einer Privatinsolvenz befindet.
Aufgrund dieser Tatsache wurde mir abgesagt.
Nun ist mir bekannt dass eine Bank gerne beide Eheleute in den Kredit miteinbezieht, aber es sollte doch auch irgendwo möglich sein als Einzelperson einen Kredit zu beziehen.
Falls relevant:
Einkommen: 2000 Euro Netto + 250 Euro die mir von den Mieteinnahmen bleiben
Sicherheit: Eigentumswohnung Verkehrswert circa 90.000 Euro
Eigenkapital: 30.000 Euro
1x Kredit momentan laufen bei der DKB aber der wird laufe der Woche komplett getilgt
Meine Eltern (selbstständig, besitz von zwei Häusern) würden auch bürgen, aber das hat alles nicht interessiert bei der Volksbank.
Weiß jemand an welche Bank oder welchen Kreditmakler ich mich wenden kann?
Wir wollen eine Gütertrennung machen, bring das was?
AW: Bestandsimmobilie finanzieren mit Partner in Verbraucherinsolvenz
Wenn du alleine Finanzieren möchtest dann ist das so. Die Bank möchte natürlich mehr Schuldner haben bei denen sie Geld eintreiben könnte sollte der eine nicht mehr zahlen können. Ich habe auch alleine finanziert und stehe auch alleine im Grundbuch.
AW: Bestandsimmobilie finanzieren mit Partner in Verbraucherinsolvenz
Hallo Fate,
willst du die Wohnung mit einem Verkehrswert von 90.000 € kaufen oder hast du diese als zusätzliche Sicherheit und willst etwas für 270.000 € kaufen?
Wie schaut es bei euch mit Kindern aus?
Sind die 250 € von deinem Mann?
AW: Bestandsimmobilie finanzieren mit Partner in Verbraucherinsolvenz
Nein die Wohnung soll als Sicherheit gelten, die 250 Euro bleiben übrig wenn man Hausgeld und Nebenkosten abzieht. Die Wohnung ist aus dem Erbe, deshalb kann ich Sie an Sicherheit angeben, es läuft keine Finanzierung darauf. Das Haus für das ich mir interessiert habe war mit Nebenkosten insgesamt bei 250.000 Euro.
Bin durch Kontakte an eine Finanzmaklerin gekommen die prüft das jetzt für mich. Mal schauen ob sie uns was anbieten kann.
AW: Bestandsimmobilie finanzieren mit Partner in Verbraucherinsolvenz
Hallo Fate,
erst mal ist es Pech! Denn nicht jeder Gläubiger finanziert eine Verheiratete(r) alleine!
Außerdem haben Sie schon den Fehler gemacht als sie die Fragen
Nun wollte ich eine Immobilie finanzieren und beim Antrag wurde ich über den finanziellen Status meines Partners abgefragt, ich habe natürlich ehrlich geantwortet und mitgeteilt dass er sich in einer Privatinsolvenz befindet.
Wenn sie alleine finanzieren wollen brauchen sie keine Angaben zu Ehepartner machen! Was sonst ja völlig dem Ziel widerspricht? Nämlich alleine das Objekt zu finanzieren!
Damit scheiden sich die Geister, nämlich in die, die nicht in der Lage sind, zwischen Kundenwunsch und Gläubigerweisungen zu unterscheiden!
Auch halte ich viele Immobiliendarlehnsvermittler nach GewO für nicht fähig, eine Finanzierung für eine verheiratete Person gesetztes Konform auszuführen. im übrigen gilt dies auch für den Gläubiger, deren Abteilungen sind dafür teilweise zu eingefahren!
Im BDSG gibt es die Pflicht zur Datenminimierung, d.h. keine unnötige Datenabfrage, die nichts mit der Sache zu tun haben.
In übrigen ist nach gelten Ansicht des BGH, eine Person die nicht in der Lage ist 25 % Schulden, in der Regelinsolvenz zu erfüllen, eh nicht bürge- bzw. haftungsfähig!
In ihren Fall bei 250.000 €, davon 25 % 62.500 € plus Gerichtskosten. also kann ihr Ehepartner in den nächsten 7 Jahre netto diese Summe bezahlen? Wenn nicht kommt diese(r) gemäß BGH gar nicht in Frage dafür, zu bürgen bzw. haften. Selbst wenn die aktuelle Regelinsolvenz abgeschlossen und das entsprechende Einkommen nicht vorhanden ist, kommt der Ehepartner niemals als Bürge bzw Haftender, laut BGH in Frage!
Allerdings habe ich so meine Probleme mit ihnen, sie erschaffen Berufsbezeichnungen, die es nicht gibt!
Weiß jemand an welche Bank oder welchen Kreditmakler ich mich wenden kann?
Richtig ist, das es bei der Bank auch welche Darlehnsvermittler gibt, die aber nicht auf Seiten des Kunden stehen, sondern nur auf Seiten des Gläubigers.
Das Erkennungsmerkmal ist erst ein Rechtsstreit, da man nur die Bank verklagen kann und der Bankmitarbeiter rechtsbeklagungsunfähig ist, allenfalls kommt dieser als Zeuge für die Bank in Frage.
Auch der Begriff "Kreditmakler" denn gibt es nicht! Weder in der Zulassung nach den § 32 KWG, als weisungsgebundener und sozialabhängiger Bankmitarbeiter, noch den gesetzlichen Regeln nach dem GewO.
In diesen Bereich gibt es nur zwei Arten:
Einmal den Honorar - Immobiliendarlehnsvermittler, deren Kernmerkmal die erfolgsunabhängige Honorierung ist, also die Bezahlung auch ohne Darlehnsabschluss!
oder den Immobiliendarlehnsvermittler deren Kernmerkmal die erfolgsabhängige Bezahlung ist, also die Bezahlung nur durch ein Darlehnsabschluss erfolgt!
Allerdings kann hier es zu einer Orqa Bildung kommen, so wie es bei Dr. Klein und anderen es gibt! Ob hier nach den Zielen von Banken, durch Provisions- oder Courtage gesteuert, zu Lasten des Kunden erfolgen könnte, bleibt hier außen vor!