kann man die monatliche Tilgung als wohnwirtschaftliche Verwendung angeben?
Abgesehen davon sanieren wir gerade das gekaufte Haus und kaufen massig Baumaterial. Können wir die Einkäufe (Rechnung auf Namen) auch angeben oder geht das nur mit Handwerkerrechnung?
kann man die monatliche Tilgung als wohnwirtschaftliche Verwendung angeben?
Grundsätzlich, erst mal jnein!
Für die eigen, Reine Private Nutzung grundsätzlich: "Nein!"
Für die Fremd Nutzung gegen entgeld "Miete", nach der AfA Richtlinie : "Ja!"
Abgesehen davon sanieren wir gerade das gekaufte Haus und kaufen massig Baumaterial. Können wir die Einkäufe (Rechnung auf Namen) auch angeben oder geht das nur mit Handwerkerrechnung?
diese Fragestellung, da ist der Hammer begraben!
Sie haben ein Haus gekauft! Wie gekauft selber vollbezahlt oder durch Darlehn?
Wird eine Vollnutzung von Privat oder wird eine Teilnutzung angestrebt? Also eine Vermietung geplant?
Meine Frau und ich haben letztes Jahr ein Haus durch Darlehen gekauft. Wir nutzen dieses, wir haben drei Kinder, voll privat.
Der Bausparer wurde gekündigt und Ende letzten Jahres ausgezahlt. Da waren bereits Notar etc. bezahlt und laut Bausparkasse dürfen wir nur Zahlungen angeben, die nach der Auszahlung stattgefunden haben.
Jetzt wurde uns noch die Wohnungsbauprämie überwiesen und wir müssen bis 31.12.2021 die wohnwirtschaftliche Verwendung belegen.
Oder anders gefragt, was kann man üblicherweise angeben.
Wir geben ja tatsächlich viel mehr Geld aus als die Bausparkasse fordert. Aber halt tatsächlich durch Baustoffe, Fließen, Türen, Fußbodenheizung, Farbe, Spachtelmasse, Putz, usw.
Vielen dank schon einmal,
Hias
Oder anders gefragt, was kann man üblicherweise angeben.