Hier darf und möchte bitte jeder seinen Senf dazugeben, da es nur um die individuelle Einschätzung geht...
- Ich bin auch als ganz und gar inoffizieller Schiedsmann dazu gefragt worden - hab mir aber ein paar Tage Bedenkzeit erbeten
Und noch reden alle Parteien miteinander
Gewerbe-Mietvertrag in 2020 abgeschlossen und im Mai 2020 folgende Nebenabrede in den Mietvertrag aufgenommen:
Zitat: " Aufgrund der "Corona-Pandemie" und den daraus folgenden Beschränkungen des bayr. Infektionsschutzgesetz in der 5. Fassung wird der Vertrag geändert.
Sofern es von Seiten der Landes- bzw. Bundesbehörden Einschränkungen des Gewerbes gibt, gilt folgendes Vereinbarung:
Bei behördlich angeordneter Schließung und/oder Bestehen von Betriebseinschränkungen für den Betrieb des Gewerbes einigen sich die Vertragsparteien
auf eine Mietminderung in Höhe von 50% für den Zeitraum des ersten Monats
50% für den Zeitraum des zweiten bis fünften Monats darüber hinaus ( nach §313 BGB und nach §275 BGB)
Sollte es von Seiten der Behörden zu Auflagen und damit verbundenen Einschränkungen der Gewerbetätigkeit kommen, gilt eine durchgehende Mietminderung in Höhe von 50% vom ersten Tag bis zum Erlöschen dieser Auflagen/ Einschränkungen vereinbart.
Unstrittig ist die Novembermiete - hier wurden 50% der Miete und der Nebenkosten bezahlt
Ab Dezember hat der Mieter jetzt nur 25% der vereinbarten Miete überwiesen - der Vermieter hätte gerne auch von Dezember bis Ende des Lockdowns für die Gastronomie 50% der Miete
Nach Wiedereröffnung sollte eine Mietminderung von 50% bei jeder egal wie kleinen Hygiene-Auflage klar sein
Meiner Meinung nach geht es um die Satzstellung des Wortes darüber hinaus ... was denkt Ihr?
Danke für die hoffentlich zahlreichen Meinungen
ich würde mich bei demjenigen beschweren, der den Vertrag aufgesetzt hat....
Eindeutig wäre gewesen:
1. Monat 1: 50% Mietminderung
Monat 2 bis 5: Entweder 75% Mietminderung oder 50% UND darüber hinaus (ab 6. Monat) ebenfalls 50%.
Ohne das Wort UND vor darüber hinaus würde ich es ebenfalls so verstehen, dass Monat 1 50% Mietminderung und ab Monat 2 nochmals 50% darüber hinaus, also 75%.
Allerdings würde ich mir halt die Frage stellen, warum man dann nicht gleich (ab Monat 2 bis 5) 75% Mietminderung geschrieben hat und warum Mietminderung ab Monat 6 gar nicht geregelt wurde.
Deshalb meine Meinung:
Sinngemäß ist gemeint 50% Mietminderung für alle Monate und auch über den 5. Monat hinaus. ( wobei sich auch hier die Frage stellen würde, warum man dann nicht einfach Monat 1 bis 5 Mietminderung 50% geschrieben hat). Im Vertrag wurde das Wort UND vergessen und deshalb entsteht folgendes:
Ab Monat 6 keine Regelung und Monat 1: 50% und Monat: 2 bis 5 75% Mietminderung.
Aber das ist einfach sehr dämlich formuliert....
Eindeutig wäre gewesen:
Monat 1 bis 5: 50% und alle Folgemonate
oder:
Monat 1: 50%, Monat 2 bis 5: 75% und alle Folgemonate x%.
Was sollen denn die ganzen unterschiedlichen Monate, wenn durchgehend 50% gezahlt werden sollen?
Warum nicht sinngemäß "Bei behördlich angeodneter Schließung wird eine Mietzahlung von 50% vereinbart."
Warum 1. Monat dann 2.-5. Monat und dann darüber hinaus?
Und was sind "Einschränkungen"? Sind Hygienemaßnahmen schon Einschränkungen?
Gilt die Minderung schon bei 1 Minute Schließung im Monat oder erst bei einem ganzen Monat?
Was sollen denn die ganzen unterschiedlichen Monate, wenn durchgehend 50% gezahlt werden sollen?
Warum nicht sinngemäß "Bei behördlich angeodneter Schließung wird eine Mietzahlung von 50% vereinbart."
Warum 1. Monat dann 2.-5. Monat und dann darüber hinaus?
Und was sind "Einschränkungen"? Sind Hygienemaßnahmen schon Einschränkungen?
Gilt die Minderung schon bei 1 Minute Schließung im Monat oder erst bei einem ganzen Monat?
In den Nebenabreden steht nach der Festlegung: Dauerhafte Mietminderung vom ersten Tag bis zum Erlöschen dieser Auflagen. Als Beispiele aufgeführt: Auflagen zur Bereitstellung von gastronomischen Angeboten, Auflagen zur Nutzung der Billard-, Dart- und anderen Geräten, Abstandsregelungen und dann das Hasswort : etc.
Ich denke mal, Hygieneregeln zählen auch dazu. Ist zwar Schei... für den Vermieter - weil so gesehen zahlt der Mieter für die nächsten Jahre nur die Hälfte vom Mietpreis.
Deshalb habe ich dem Vermieter schon gesagt, dass es sinnvoll wäre nochmal die Nebenabreden neu aufzusetzen und diesmal vom Anwalt aufsetzen zu lassen
Ich tendiere auch dazu : 1. Monat 50% - und 2.-5. Monat 75% danach wieder 50% - sonst macht es keinen Sinn
Diese Interpretation ist mM nicht zulässig, bzw. du würdest den Vermieter doppelt benachteiligen, da sich dann das "darüber hinaus" auf Wochen und Mietreduzierung beziehen würde...
Du hast mM 2 Möglichkeiten der Intrepretation:
Entdeder genau nach Wortlaut: 1. Monat 50%, Monat 2 bis 5: 75% ( dann bezieht sich das 50 % darüber hinaus auf die bereits gültige 50% Mietminderung). Das hat dann aber zwangsläufig zur Folge, dass ab Monat 6 wieder 100% Mietzahlung gilt (da im Vertrag hierzu dann nichts geregelt wurde und dann der Mietvertrag gilt).
Oder Interpretation, dass das Wort "UND" vergessen wurde und sich das (und) 50% darüber hinaus auf die Monate bezieht. Dann gilt ab Monat 6 ebenfalls 50% Mietminderung, aber zuvor keine 75%.
Du kannst die Worte "50% .... darüber hinaus" entweder auf Monate oder Mietreduzierung beziehen, aber nicht auf beides...
Am besten wäre hier wahrscheinlich ein Gespräch mit Vermieter, Mieter und dem Verfasser des Vertrages. Je nach Sinn dieser Klausel (Bezug auf Monate oder Mietminderung), sollte man sich da einfach einigen. Vielleicht Minat 2 bis 5 60% Mietminderung und ab Monat 6 40% oder irgendetwas in dieser Richtung.
Über die Nebenabreden ist der Vertrag sowieso für einen Vermieter fast unzumutbar, vielleicht geling t5eine Einigung mit besserem und eindeutigem Vertrag und gerechteren Nebenabreden als "Gesamtkonstrukt" mit dem dann Mieter und Vermieter langfristig "leben" können.
Eigentlich sollte man als Vermieter Froh sein, das bezahlt wird!
Laut einer Mitteilung sollten 6 von 10 Gastronomen so finanziell geschädigt sein, dass eh nur eine Insolvenz in Frage kommt! Und die Verluste eh von der Vorort Bank abgeschrieben werden müssen!
Das die großen Getränkeverlage auch riesige Verluste einfahren, die die Gastronomen mit diversen Utensilen, wie Sonnenschirme, Theken- Bestuhlungen,.... ausgestattet haben.
Oder die Brauereien? Die jetzt das Bier aus den Fässern den Abwasser hinzufügen.
Glaubt einer jetzt, wenn 6 von 10 Kneipen, Clubs, Diskotheken in diesen Jahr noch zumachen, dass die je wieder öffnen werden? Und das sich je wieder mit einer solchen Pacht mit den Bedingungen aus dem Boomjahren des Vermieters wieder eröffnen?
Wenn man dann Betriebswirtschaft versteht, erkennt man dann die Folgewirkung,
- denn der Verkaufs- Wert einer Immobilie aus der erzielbaren Jahreskaltmiete mal Faktor x
Was ist aber dann wenn die erzielbaren Jahreskaltmiete aktuell nur 50 bis 25 % von 2019 beträgt?
Das bedeutet doch schon dass die Immobilie nur noch die Hälfte bis ein Viertel wert ist! Und wenn man dann 80 %, von 50 % bis 25 % des Immobilienrestwert 2021/22 refinanzieren kann.
Und ob sich der Faktor x nicht in den Faktor x/2 also in Faktor y wandelt wird ist nicht mal angetestet!
Dann wird die Zukunft des Verpächters, so dunkel wie eine schwarzes Loch nach den überschreiten des Ereignishorizont!
Und da streiten sich zwei Parteien über ihren eigenen geschriebenen Vertragsmist? Wegen geringfügigkeiten?
normalerweise ignoriere ich deine Ergüsse, aber sorry, du hast schlichtweg keine Ahnung von dieser ganzen Materie...
1. Gerade die Gastronomie wurde von der politik extrem bedacht. Von nicht rückzahlbaren Überbrückungshilfen (Fixkosten insb. Miete wurden angedeckt) und November und Dezember sogar am Umsatz orientiert, obwohl natürlich viele Kosten gar nicht angefallen sind wie z.B. Einkauf, Betriebskosten wie Heizung, Strom usw.
Kein Vermieter war gezwungen Mietkürzungen zu akzeptieren, es war und ist ausschließlich ein Entgegenkommen der Vermieter.
2. Selbst wenn die Kaltmiete um 50% gekürzt wird, dann erleidet die Immobilie keinen Wertrverlust um 50%. Es ist ebenso Unsinn wie zu behaupten, dass eine Immoblie, wenn diese z.B. privat unter Marktpreis vermietet wird weniger wert ist als eine gleichwertige Immobilie, die zum Marktpreis vermietet wird.
Ein Investor zielt immer auf die potentiell mögliche Kaltmiete ab. Diese ist Basis für den Verkaufspreis, nicht wie eine Immobilie aktuell vermietet ist.
Diese Interpretation ist mM nicht zulässig, bzw. du würdest den Vermieter doppelt benachteiligen, da sich dann das "darüber hinaus" auf Wochen und Mietreduzierung beziehen würde...
Du hast mM 2 Möglichkeiten der Intrepretation:
Entdeder genau nach Wortlaut: 1. Monat 50%, Monat 2 bis 5: 75% ( dann bezieht sich das 50 % darüber hinaus auf die bereits gültige 50% Mietminderung). Das hat dann aber zwangsläufig zur Folge, dass ab Monat 6 wieder 100% Mietzahlung gilt (da im Vertrag hierzu dann nichts geregelt wurde und dann der Mietvertrag gilt).
Am besten wäre hier wahrscheinlich ein Gespräch mit Vermieter, Mieter und dem Verfasser des Vertrages. Je nach Sinn dieser Klausel (Bezug auf Monate oder Mietminderung), sollte man sich da einfach einigen. Vielleicht Minat 2 bis 5 60% Mietminderung und ab Monat 6 40% oder irgendetwas in dieser Richtung.
Über die Nebenabreden ist der Vertrag sowieso für einen Vermieter fast unzumutbar, vielleicht geling t5eine Einigung mit besserem und eindeutigem Vertrag und gerechteren Nebenabreden als "Gesamtkonstrukt" mit dem dann Mieter und Vermieter langfristig "leben" können.
So langsam kommt mein rotes Herz durch
Der Mieter hat den Vertrag geschrieben - weil er wegen Corona in 2020 sich etwas absichern wollte und in 2019 und 2020 alles Geld was er gehabt und auch das was er nicht gehabt hat, in seinen Traum investiert hat. > hält aber noch durch
Dem Vermieter war der Vertrag insoweit egal, dass er nie mit so einem Lockdown gerechnet hat -
hat wohl bisher seine Verträge sinngemäß mit einem Satz geschrieben: Ich vermiete und der Mieter zahlt...
- deshalb ist er im Moment, nicht nur mit diesem Vertrag , nicht richtig glücklich
Mein Mitleid hält sich aber in Grenzen - ist aber nicht entscheidend für meinen Rat am Wochenende
Natürlich konnte mit dieser Situation niemand rechnen bzw. die Gastronomie wurde bzgl. der Länge des Lockdowns wirklich hart getroffen. Deshalb existieren wahrscheinlich viele solcher "privater" Verträge, bei denen neimand (weder Vermieter noch Mieter) gedacht haben, dass es sich um ein derart langfristiges Problem handeln könnte. Mitleid ist da fehl am Platz, da ein privater Vertrag ebenso gültig ist, wie jeder andere Vertrag.
Trotzdem gerade weil niemand mit dieser Situation gerechnet hat, würde ich da schon sehr auf einen Kompromissvorschlag hinwirken: Also, so in dem Sinne:
Ja, Vertrag ist gültig, wie jeder andere auch. Aber Vertrag ist auch unklar formuliert und ich habe dazu eine Meinung und wenn nötig, entscheide ich auch. Trotzdem, da es sich um eine für beide Seiten unvorhersehbare Situation bzgl. der Länge des Lockdowns handelt und beide Seiten auch danach an einem "einvernehmlichen" Mietverhältnis interessiert sein sollten, sollten sich deiner Meinung nach beide Seiten auf einen Kompromiss einigen, der den jetztigen und auch zukünftige (z.B. wegen anderer Pandemien) Lockdowns für beide Seiten "akzeptabel" regelt.
Finde es grundsätzlich - unabhängig von Verträgen - eine "Sauerei", dass Vermieter nicht etwas mehr Rücksicht zeigen für die ohnehin schon gebeutelten Menschen, die durch die Krise ihre Jobs verlieren oder eben keinen Umsatz mehr machen.
Vermieter sich auch Menschen - einige müssen von ihren Mieteinkünften leben und die Kreditraten laufen oft auch weiter - und Vermieter bekommen u.U. keine Staatshilfen - als Unternehmer sollte man generell Rücklagen bilden um Durststrecken zu überbrücken - finde ein Entgegenkommen der Vermieter hier schon gut - auch um den Mieter dauerhaft halten zu können.
, dass Vermieter nicht etwas mehr Rücksicht zeigen für die ohnehin schon gebeutelten Menschen,
Was ist denn mit den Supermärkten oder Versanddienstleistern, dem Telefonanbieter oder dem Stromlieferanten - ach eigentlich könnten für den Zeitraum der sog. Pandemie alle Dienstleistungen und Waren kostenlos angeboten werden....