Schuldhaftentlassung

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  1. Avatar von Thea
    Thea ist offline
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    Unglücklich Schuldhaftentlassung

    Guten Tag,
    Mein Mann bekam einen Resthof von seiner Mutter übertragen, ein Wohnhaus das wir mit zwei Kindern bewohnen, alte Gebäude und Flurstücke. Er steht allein im Grundbuch, das Darlehen für die Renovierung, Notarkosten für d. Übertragung, Auszahlung der Schwester haben wir gemeinsam unterschrieben Ich bin Alleinverdienerin von Anfang an und die Raten werden von meinem Konto abgebucht. Die Vereinbarung war, dass er die Renovierung übernimmt, er hat nur einen Minijob. Nun hat er ein massives Alkohol und Drogen Problem seit Monaten. Er möchte nicht in Behandlung und möchte, dass ich mit d. Kindern ausziehe, was auch unser Wunsch ist.
    Er weigert sich aber, die Raten von seinem Konto abbuchen zu lassen. Wie bekomme ich es hin, dass die Raten nicht mehr von meinem Konto abgebucht werden? Wie stehen meine Chancen auf Schuldhaftentlassung, wenn er kein Einkommen hat? Wohnung und die Raten kann ich nicht zahlen. Wie komme ich da raus ? Danke für hilfreiche Antworten!

  2. Avatar von Saskia
    Saskia ist offline

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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Vermutlich kommst du gar nicht raus, weil du den Kredit ja unterzeichnet hast. Doof gelaufen, weil Du nichtmal im Grundbuch stehst. Ich würde zu einer Schuldnerberatung gehen und mich beraten lassen.
    Die Bank hat auch keine eingetragene Grundschule?

    Je nachdem wieviel Du verdienst, können Sie dir im Fall der Fälle (Insolvenz) eh nur bis zum Freibetrag das Geld pfänden.

    Wie will dein Mann denn so ein Haus nur mit Minijob und teuren "Hobbys" halten?

  3. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Thea,

    ich meine das nicht als Vorwurf an dich, sondenr für alle, die diesen Thread lesen: Niemals, niemals einen Kreditvertrag unterschreiben, wenn man nicht gleichzeitig (Teil-)Eigentümer ist.

    Gut, das Kind ist nun in den Brunnen gefallen, kann man nicht ändern.

    Eine Entlassung der Bank aus dem Kreditvertrag wirst du nicht erreichen können. Das ist ein reines freiwilliges Entgegenkommen der Bank und da dein Mann nur einen Minijob hat, wird die Bank dem nicht zustimmen.

    Grundsätzlich ist dein Problem, dass jeder Kreditnehmer gesamtschulderisch haftet d.h. du haftest für alles, Kreditraten, Kreditausfälle usw. Natürlich auch dein Mann, nur mit einem Minijob ist da für die Bank halt nichts zu holen.

    Grundsätzlich wäre die beste Lösung, wenn ihr euch gemeinsam einen freien Verkauf einigen könnt und damit der Kredit abgelöst wird. Bis zum Verkauf müsstest du natürlich die Raten weiter tragen...

    Wenn dein Mann sich weigert, da er allein im Grundbuch steht und den Verkauf offiziell allein durchführen müsste, musst du ihm halt einfach "nachdrücklich" erklären, dass er diesen Resthof sowieso verlieren wird. Er kann die Raten nicht tragen und wenn du diese Zahlungen einstellt, wird dies "zwanghaft" durch die Bank passieren. Es geht nur darum welcher finanzieller Schaden auf dich und deinen Mann zukommen wird, der Verlust des Resthofes ist nicht zu verhindern (außer ihr würdest die Beziehung fortführen, was mit Alkohol- und Drogenproblemen natürlich eher unwahrscheinlich ist).

    Die schlechteste Variante für dich und deinen Mann ist: Verlust des Resthofes durch Zwangsversteigerung der Bank und der geringere Verkaufserlös als beim freien Verkauf deckt nicht mal die Kreditsumme. Bedeutet Privatinsolvenz für dich und deinen Mann.

    Die mittlere Variante: Zwangsversteigerung und Erlös deckt Kreditsumme= freie Zukunft für dich und deinen Mann und evtl. kleiner Überschuss für euch, da Verkauzfserlös höher als Kreditsumme.

    Die beste Variante für dich und einen Mann: Freier Verkauf des Resthofes und durch den höheren Erlös des freien verkaufs bleibt noch eine Restsumme übrig (Verkaufserlös - Kreditsumme). Besserer Start für dich und deinen Man in die Zukunft durch mehr oder weniger hohes finanzielles Polster.

    Einzige mögliche Alternative:

    Durch deinen Auszug versteht dein Mann, dass er sein Alkohol- und Drogenproblem lösen muss und er schafft dieses durch Therapie. Ob es für dich dann einen "Weg zurück" gibt und ob du zum alten Status Quo zurück wollen würdest, dann musst du natürlich für dich selbst entscheiden. Allerdings würd eich dann an deiner Stelle darauf bestehen, dass Du auch ins Grundbuch kommst.

  4. Avatar von RefleXx
    RefleXx ist offline

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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Möglichkeiten die mir noch einfallen.
    Wenn die Eltern vom Ehemann noch leben mit ihnen die Thematik besprechen und schauen ob sie eine Lösung haben.

    Mit der Schwester reden ggf. hat sie einen guten Einfluss oder ein Interesse die Situation zu Lösen. Vielleicht möchte sie das Haus übernehmen bevor es verkauft werden muss.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Eigentlich wollte ich mich nicht melden, aber zwei Kinder!

    Nun ja, sie haben halt als Ehefrau auf den Darlehnsvertrag quer geschrieben! Was dann auch eine Haftung bedeutet, allerdings auch nur wenn dies nicht eine krasse Überforderung darstellt!

    Was Sie schreiben, ist gelinde gesagt ein Problem! Der Gläubiger wird sich grundsätzlich wegen ihr Einkommen an Sie halten!
    Um sich abzusichern sollten Sie ihr Konto zum "Nur Konto" machen ("Nur Sie" bekommen das Geld vom Konto), sonst räumt ihr Ehemann das Konto für seine Sucht leer!

    Gelinde gesagt ist ihr Situation völlig Scheisse!

    Denn selbst eine Scheidung bringt Sie nicht aus den Darlehnsvertrag heraus, weil sie die Schulden haben und ihr Ehemann die Grundschuld.

    Allerdings die Grundschuld kann der Hebel sein, denn Wenn Sie wegen den Auszug nicht mehr zahlen können, wird die Grundschuld über eine Versteigerung eingelöst und die Schulden getilgt.

    Ihr Problem ist das sie für seine zukünftigen Schulden bis zur gesetzlichen Scheidung zu 100 % mithaften!

    Folgerichtig wäre es ihre Aufgabe "seiner" Bank, schriftlich Mitzuteilung, das sie sich in "Trennung" bzw. "Scheidung" , seit den xx.xx.xxxx befinden und das Ihre Konto Bürgschaft zu ihren Ehemann mit den heutigen Tage erlöscht!

    Ich nehme mal an dass die kontoführende Bank auch das Darlehn gegeben hat, hier wäre auch der Rat einzuholen wie schnell ein Zwangsverkauf möglich wäre! Um die Nebenkosten niedrig zu halten!

    Mein Rat:

    Wäre wie folgt, nach der Aktion sollten sie sehr schnell an Entfernung mit den Kindern gewinnen (Ihre Eltern, Geschwister?)!
    Stimmen sie keinen persönliches Treffen zu, weder in der Öffentlichkeit noch sonst wo!
    Es ist schon zu häufig in den letzten Jahren alles "Schief" gegangen und das "Schief gehen" ist nur einmalig möglich!

    bruno68

  6. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Zitat Zitat von StGe1973
    Thea,
    Grundsätzlich wäre die beste Lösung, wenn ihr euch gemeinsam einen freien Verkauf einigen könnt und damit der Kredit abgelöst wird. Bis zum Verkauf müsstest du natürlich die Raten weiter tragen...
    Es scheint doch aber so zu sein, dass der Verkauf den Kredit möglicherweise nicht komplett ablösen wird. Es ist Geld für Auszahlung der Schwester und Renovierung verwendet worden.
    Vielleicht wurden sogar Versuche unternommen den Alkoholkonsum indirekt zu finanzieren. Am Ende bleibt vermutlich ein dickes Minus.

    Was ist denn wenn sie einfach nicht mehr zahlt? Die Sicherheit für den Kredit ist doch die Immobilie.
    Am Ende des Tages wird sich auch die Bank nicht ewig damit rumärgern wollen...

  7. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Zitat Zitat von bruno68
    Folgerichtig wäre es ihre Aufgabe "seiner" Bank, schriftlich Mitzuteilung, das sie sich in "Trennung" bzw. "Scheidung" , seit den xx.xx.xxxx befinden und das Ihre Konto Bürgschaft zu ihren Ehemann mit den heutigen Tage erlöscht!
    Es sicher angesagt mit der Bank Kontakt aufzunehmen und klarzustellen, dass man nicht der Depp ist.

  8. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Zitat Zitat von Thea
    Guten Tag,
    Er möchte nicht in Behandlung und möchte, dass ich mit d. Kindern ausziehe, was auch unser Wunsch ist.
    Das solltest Du ohnehin schnellstmöglichst machen.

  9. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Zitat Zitat von Rubberduck
    Es scheint doch aber so zu sein, dass der Verkauf den Kredit möglicherweise nicht komplett ablösen wird. Es ist Geld für Auszahlung der Schwester und Renovierung verwendet worden.
    Vielleicht wurden sogar Versuche unternommen den Alkoholkonsum indirekt zu finanzieren. Am Ende bleibt vermutlich ein dickes Minus.

    Was ist denn wenn sie einfach nicht mehr zahlt? Die Sicherheit für den Kredit ist doch die Immobilie.
    Am Ende des Tages wird sich auch die Bank nicht ewig damit rumärgern wollen...

    Die TE hat keine Angaben zum Wert der iMmobilie und zur aktuellen Darlehenshöhe gemacht. Insofern kann man nur allgemein die Möglichkeiten aufzeigen.

    Wenn die TE einfach nicht mehr zahlt, dann ist natürlich zunächst die Sicherheit die Immobilie. Aber wenn nach der Zwangsversteigerung eine restforderung übrig bleibt, dann haften wieder beide Kreditnehmer. Deshalb sollte es im Interesse beider sein, die Immobilie möglichst gut zu verkaufen.

    Unabhängig von Kredithöhe halte ich in diesem Fall immer einen freien Verkauf für sehr viel sinnvoller. Ein Resthof ist keine "normale" Immobilie, sondern das erfordert schon einen speziellen Kundenkreis. Ob dieser in einer Zwangsversteigerung anwesend sein würde, wage ich eher zu bezweifeln. Da muss man mM schon großflächig suchen, aber dann an einen Liebhaber sicher in der heutigen Zeit auch gut zu verkaufen.

    Aber die Grundlage ist, dass der Mann versteht, dass der resthof nicht zu halten ist und in den Verkauf einwilligt. Da er allein im Grundbuch steht, ist man auf sein "Mitwirken" angewiesen.

  10. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: Schuldhaftentlassung

    Das ist alles völlig klar und unstrittig. Wenn es so zu regeln ist, umso besser.

    Zitat Zitat von StGe1973
    Aber die Grundlage ist, dass der Mann versteht, dass der resthof nicht zu halten ist und in den Verkauf einwilligt. Da er allein im Grundbuch steht, ist man auf sein "Mitwirken" angewiesen.
    Die Frage ist halt, ob man bei einem Alkoholiker da durchdringt. Der hat doch gar keinen Handlungszwang, solange die Frau zahlt.
    Aber wenn das ganze sowieso in Richtung Privatinsolvenz geht, warum dann noch bis zum Burnout buckeln?