Hallo zusammen,
ich will mir zusammen mit meiner Frau ein Haus kaufen. (Wir sind seit 2 Jahren verheiratet aber es gibt keinen Ehevertrag)
Aktuell beschäftigt mich sehr, wie wir das mit den Eigentumsverhältnissen fair und gerecht regeln. Für den Fall der Fälle will ich aber auch für die Zukunft abgesichert sein, da ich einen Großteil der Kosten trage)
Folgende Aspekte:
Kaufpreis 550.000€
Eigenkapital von mir: 300.000€
Eigenkapital meiner Frau: 0€
Darlehen: 275.000 (davon werde ich höchstwahrscheinlich 2/3 übernehmen und meine Frau 1/3 zurückzahlen)
Wie löst man das am Besten mit der Eintragung im Kaufvertrag bzw. im Grundbuch.
Soll ich mich als alleiniger Eigentümer eintragen lassen?
oder
Macht man z.B. eine prozentuale Eintragung, wie
EK + anteilig Darlehen = 300.000 + 2/3 * 275.000 = 88% (mein Anteil) & (12% Anteil Frau)
Wie würdet ihr das lösen? Was sind euere Vorschläge / Ratschläge an mich.
Ich freue mich auf euere Antworten
dein Eigenkapital wird gespart sein oder geerbt.
Sprich im Fall einer Trennung / Scheidung stehst Du besser da als Deine Frau.
Wieviel Kapital hast Du in die Ehe mit eingebracht das würde ich festhalten. (bei Deinen Unterlagen)
Weil kein Ehevertrag = Zugewinngemeinschaft
Deine Frau wird es nicht verstehen, wenn Du sagst Haus gehört mir und Dir
nur einen Bruchteil. Die Kinder zieht Ihr zusammen groß und Kredit zahlt ihr ja zusammen zurück.
Mit dem Eigenkapital und Hausobjekt wirst Du immer genug Barmittel haben
egal was die Zukunft bringt.
Eine Beratung kann da nur ein Steuerberater oder Notar bzgl.
Ehevertrag oder wie man das am besten aufstellt.
Bei uns habe ich alleine das Eigenkapital mit einbebracht aber meine
Frau zahlt zu gleichen Teilen den Kredit. (sind beide zu je 50% Eigentümer)
(haben beide gleich viel Einkommen!)
Dank Ihr und mir sind wir mit dem Thema in 10 - 15 Jahren durch. (anfang/mitte 50 dann schuldenfrei)
Die Aufteilung 2/3 und 1/3 ist bezüglich der Zins-, und Tilgungsrate möglich, wenn ein Hauskonto angelegt wird und jeder seine Anteile zeitig auf dieses Konto zahlt. Entsprechend lässt sich das auch immer im Nachhinein nachvollziehen und berechnen, welche Anteile sich jeder über dem Anteil hinaus, den sie eingebracht haben, erworben hat.
Es sollte ebenfalls festgehalten werden, was jeder eingebracht hat, entsprechend lassen sich auch die Eigentumsverhältnisse darstellen.