Fällt im Todesfall für die Lebensversicherung Erbschaftssteuern an?
Mein Mann und ich überlegen, ob wir für die spätere Absicherung eine Lebensversicherung abschließen sollen. Diese kommt ja nach dem Ende der Laufzeit oder im Todesfall zur Auszahlung. Wir fragen uns allerdings, ob bei einer Auszahlung im Todesfall für die Versicherungssumme Erbschaftssteuern anfallen und welchen Prozentsatz sie bei Eheleuten betragen. Wer kennt eventuell noch andere, effektivere Formen der Absicherung?
AW: Fällt im Todesfall für die Lebensversicherung Erbschaftssteuern an?
Zitat von Lola
Mein Mann und ich überlegen, ob wir für die spätere Absicherung eine Lebensversicherung abschließen sollen. Diese kommt ja nach dem Ende der Laufzeit oder im Todesfall zur Auszahlung. Wir fragen uns allerdings, ob bei einer Auszahlung im Todesfall für die Versicherungssumme Erbschaftssteuern anfallen und welchen Prozentsatz sie bei Eheleuten betragen. Wer kennt eventuell noch andere, effektivere Formen der Absicherung?
L.G.
Lola9
Bei Leistungen aus der Risiko-LV fallen keine Erbschaftssteuern an!
AW: Fällt im Todesfall für die Lebensversicherung Erbschaftssteuern an?
Erbschaftssteuern fallen an, den Prozentsatz kenne ich allerdings nicht. Soweit ich weiß, kann man das Ganze umgehen, indem Versicherungsnehmer und versicherte Person im Vertrag getrennt werden.
AW: Fällt im Todesfall für die Lebensversicherung Erbschaftssteuern an?
Ehegatten können sich 500.000 Euro vererben, ohne das Erbschaftsteuer anfällt. Ich denke, das wird genug sein, um dieser Diskussion ein Ende zu bereiten. )