Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Hallo,
vielleicht hat jemand eine Idee wie man so ein Vorhaben finanzieren könnte?
Mit der Unternehmeroption im Teileinkünfteverfahren wären die gezahlten Zinsen Werbungskosten.
Es sind z.B. ca. 300k Vermögenswerte vorhanden, bei denen eine Auflösung aber steuerlich unvorteilhaft ist (z.B. gestakte ETH und thesaurierende ETFs).
Private Ratenkredite sehen auch bei freiem Verwendungszweck nur ungern eine Benutzung für eine GmbH-Gründung.
KfW-Kredite für Gründungen sind für Finanzinvestitionen leider nicht vorgesehen.
Kredite für die GmbH sind kurz nach Gründung ebenfalls nicht möglich, oftmals wird eine gewisse Umsatzsumme verlangt und 3 Jahre Unternehmenshistorie.
Einfach doch einen Raten- oder Rahmenkredit nehmen und hoffen, dass die Bank es nicht merkt?
Ca. 50.000 Euro wären die angepeilte Summe. Laufzeit könnte bei 7 Jahren liegen, je nach Vermögensentwicklung könnte auch nach 2-3 Jahren komplett getilgt werden.
AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Super Geschwurbel Bruno.
Die Antwort auf die Frage wäre übrigens gewesen, dass es unbesicherte Kredite für Privatpersonen in Deutschland maximal bis 50-100k gibt.
Bei Smartbroker kann man sich - genügend Vermögen vorausgesetzt, ohne viele Fragen einen 500k Effektenkredit zu 2,x% holen. Aktiviert die Unternehmeroption in der Steuererklärung und setzt die Zinsen so in der persönlichen ESt-Eklärung ab.
Dann gründet man mit 25.00 Stammeinlage - sonst schenkt man nur dem Notar Geld, wenn sich die Adresse des Unternehmens verändert, den Rest steckt man die Kapitalrücklage.
Dann rennt man zu Ride.capital drückt denen die Knete in die Hand, wartet und traded dann fröhlich bei IBKR mit Aktien.
Und jetzt ist schluss mit deinem schizophrenen geistigen Dünnschiss.
AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Man muss das DAB Depot über einen Vermittler machen, dann klappt es übrigens mit dem Aktienkredit.
Smartbroker ist ja mittlerweile zur Baader Bank. Bei Scalable Capital gibt es mittlerweile auch einen guten Aktienkredit, bzw. Effektenkredit.
AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Und nach 3,5 Jahre wieder da Ozymandias?
Berichte mal wie es bzw. ob geklappt hat.
Der Plan der eigenen Vermögensverwaltung über eine GmbH? Ist doch nicht so einfach, wie gedacht.
Und wie ist das mit dem kreditfinanzierten Vermögensaufbau gelaufen? So wie bei CMI? Dass die Verzinsung nicht ausreichte, die Kreditzinsen und die Kosten der GmbH zu refinanzieren?
Denn auf einmal kommen die Kosten der GmbH hinzu und dann man erlebt auf einmal eine wahre Kostenexplosion und man muss auf einmal Steuern zahlen, obwohl Verluste auflaufen!
Eine asymmetrische Besteuerung liegt vor!
Und die Kosten für eine GmbH bei der DAB siehe auch
Kostenlos sieht anders aus und die Zinsen von 5,45 % und 10,45 % p.a. sieht auch nicht billig aus!
Allein die Tax, da fragt man sich warum die ETf's so kostenlos sein können, wenn bei jeder Buchung eine TAX anfällt? Vielleicht sind die Gewinne gedeckelt oder gekürzt? Nur um die Pflichtsteuer zu begleichen?
Und ob die Tätigkeit überhaupt rentabler ist, als die aktive Fremdverwaltung, aber das muss erstmal bewiesen werden!
Nun ja, die eigene Vermögensverwaltung kostet tatsächlich Geld, ob als Privat oder Gewerblich, das ist egal. Und kostenlos ist bedeutet aber nicht steuerfrei!
Was die Bewerbung von kostenfreie Handelskonten herum faselt gehört eher in das Märchenreich der Gebrüder Grimm. Grimms Märchenstunde für gutgläubige Sonderschüler, der mangelhaften Volkswirtschaftlern!
AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
@freeflo,
Es gibt unterschiedliche GmbHs,
- eine für sich selber
- eine, die für dritte Personen vermögensverwaltende Tätigkeiten,
dafür wird aber auch die Zulassung nach den KWG oder GewO verlangt!
Auch beschreibt dieser Artikel auch ab das wann sich es lohnt! nämlich ab 1 Mill. €. Aber was ist mit davor? Also bis eine 1 Mill €!
Bekanntlich heißt es: "Die erste Million ist die schwerste!"
Und das ist hier eher das Problem! Die erste Mill. und nicht die 5- oder 10-te Million.
Technisch gesehen, haben durchschnitts Bürger ein erhebliches Problem mit Vermögenswerte oberhalb 50. bis 60.000 € Bargeld, Kunden die ein Haus kaufen oder Bauen haben das gleiche Problem in geänderten Form, zwar haben die sich die 100.000 € vom Mund abgespart.
Aber durch eine falsche Sparform, vernichten die Kunden fast 33.000 € vom gesparten!
Faktisch entwerten die Kunden selbst ihr Vermögen, weil die fachlichen Grundkenntnisse fehlen.
Dies ist bei der Baufinanzierung gleich der Vermögensverwaltung.
AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Zitat von bruno68
@freeflo,
Es gibt unterschiedliche GmbHs,
- eine für sich selber
- eine, die für dritte Personen vermögensverwaltende Tätigkeiten,
dafür wird aber auch die Zulassung nach den KWG oder GewO verlangt!
Auch beschreibt dieser Artikel auch ab das wann sich es lohnt! nämlich ab 1 Mill. €. Aber was ist mit davor? Also bis eine 1 Mill €!
Bekanntlich heißt es: "Die erste Million ist die schwerste!"
Und das ist hier eher das Problem! Die erste Mill. und nicht die 5- oder 10-te Million.
Technisch gesehen, haben durchschnitts Bürger ein erhebliches Problem mit Vermögenswerte oberhalb 50. bis 60.000 € Bargeld, Kunden die ein Haus kaufen oder Bauen haben das gleiche Problem in geänderten Form, zwar haben die sich die 100.000 € vom Mund abgespart.
Aber durch eine falsche Sparform, vernichten die Kunden fast 33.000 € vom gesparten!
Faktisch entwerten die Kunden selbst ihr Vermögen, weil die fachlichen Grundkenntnisse fehlen.
Dies ist bei der Baufinanzierung gleich der Vermögensverwaltung.
bruno68
Du hast immer noch nix verstanden und laberst in den letzten Abschnitt dann endgültig nur noch Mist.
AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
a, ja sebastian-k,
wofür will man denn eine vermögensverwaltende GmbH überhaupt gründen?
hier erkennt man dann sofort den Torfkopf, denn für eine GmbH bedarf es eine Beschreibung der Tätigkeit als Grund der Gründung!
Damit erfasst es den Status der Firma als GmbH!
Als Zweck dieser Firma als GmbH:
"Wäre hier die eigene Verwaltung von eigenen Vermögenswerten wie Immobilien, Finanzanlagen und Versicherungen, als Eigentümer!"
"Es wird keine Vermögensverwaltung für Dritte erbracht, auch nicht für Verwandte und Familienangehörige, insofern diese Familienangehörige und nicht minderjährig sind!"
Man muss halt auf alle Fälle gerüstet sein, den der Zweck der Firma, schränkt das, handeln der Firma ein! Fehlt ein Zweck, so ist das Geschäftsfeld, bis zur Gesellschafterbeschluss, nicht durch den Zweck der GmbH gedeckt, folgerichtig "rutscht" dieser Geschäftsbereich in die Privatsphäre.
Mit dieser unerlaubten Handlungen unterläuft man den GmbH-Mantel, was faktisch den GmbH-Mantel nutzlos macht, gegenüber dem Privatvermögen aller Gesellschafter und Geschäftsführer.
Auch der Halbsatz: "insofern diese Familienangehörige und nicht minderjährig sind!"; Er zielt das Kind ein Einkommen aus Kapital und Vermögen über 3000 € jährlich so ist es ratsam sich Gedanken über eine eigene Krankenkassenversicherung nachzudenken, das sonst eine Nachprüfung der Krankenkasse, mit Nachzahlung droht.
Natürlich ist die Frage, ob bei einem Einkommen oberhalb von 5.000 € jährlich des Kindes dies nicht eine eigene Steuerpflicht begründet und man als Elternteil, noch nicht jahrelang ein Kind oder alle Kinder zu viel auf seiner Steuerkarte hatte?
Auf einmal kommt ein Rattenschwanz von neuen Wagnissen und wirtschaftlichen Risiken, denn legen die minderjährigen Kinder als Einlage in einer GmbH ein, so sind diese Gesellschafter der GmbH! Denn die Mittelherkunft muss ja vorm Notar offenbart werden! Siehe auch GW-Gesetz!
Daraus erfolgt auch die jährliche Vermögensaufstellung, nicht nur für die GmbH, sondern auch für die Mit-Gesellschafter. Denn[QUOTE][Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar./QUOTE]
Sonst liegt eine Verstoß gegen § 41 GmbH-Gesetz vor, was zur Abberufung des Geschäftsführers zur Folge hat.
So hat sich Ozymandias am 05.09.2021 zum letzten dazu gemeldet! Und das nächste Mal war überhaupt keine Rede mehr von einer GmbH! 04.08.2024, genau 35 Monate später.
Nur er allein weis, was er in den letzten 35 Monaten passiert ist, und dass "seine geplante Vermögensverwaltung als GmbH" seitdem nicht zustande kam.
Schreibe ihn mal eine PN und frage ihn warum er 35 Monate sich nicht gemeldet hat. Könnte es sein das der Staatsanwalt evtl. seine gesamten Computerdaten ausgewertet hat? Und sich Zeit damit sich lies?