Erbschaftssteuer für Bilder und Skulptur?
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Erbschaftssteuer für Bilder und Skulptur?
Aus dem Nachlass meiner Tante erhielt ich vor kurzem unter anderem auch zwei wertvolle Bilder und eine Skulptur. Mir ist bekannt, dass ich als Neffe wohl wahrscheinlich Erbschaftssteuern zahlen muss. Wie verhält es sich jedoch mit den Bildern und der Skulptur? Wird der Wert geschätzt und daraufhin die Erbschaftssteuer festgelegt? Muss ich einen Sachverständigen beauftragen oder wird dies vom Finanzamt veranlasst? Mir selbst ist der genaue Wert der drei Gegenstände nämlich nicht bekannt.
freundliche Grüße
Georg
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AW: Erbschaftssteuer für Bilder und Skulptur?
Zitat von
Georg1
Aus dem Nachlass meiner Tante erhielt ich vor kurzem unter anderem auch zwei wertvolle Bilder und eine Skulptur. Mir ist bekannt, dass ich als Neffe wohl wahrscheinlich Erbschaftssteuern zahlen muss. Wie verhält es sich jedoch mit den Bildern und der Skulptur? Wird der Wert geschätzt und daraufhin die Erbschaftssteuer festgelegt? Muss ich einen Sachverständigen beauftragen oder wird dies vom Finanzamt veranlasst? Mir selbst ist der genaue Wert der drei Gegenstände nämlich nicht bekannt.
freundliche Grüße
Georg
Wenden Sie sich am besten an ihr zuständiges Finanzamt. Unter Umständen sind Kunstgegenstände nämlich sogar von der Erbschaftssteuer befreit.
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