Spekulationssteuer EFH mit Einliegerwohnung zeitweise AirBnb
Hallo, kurze Frage:
EFH gekauft Notarvertrag 01.11.2011. Selbstbewohnt. Nur die Einliegerwohnung wurde ZEITWEISE, UNREGELMÄßig über Airbnb vermietet. Ist dies schädlich für die Spekulationssteuerfreiheit? Die Wohnung ist ca. 30qm groß, das Haus gesamt 165qm. Kein Gewerbe. Einnahmen wurden ordentlich versteuert. 2021 haben wir die Vermietung eingestellt.
Was ist relevant für uns? Kaufpreiszahlung 2022 oder Unterschrift Verkaufsvertrag Notar 03/2021?
AW: Spekulationssteuer EFH mit Einliegerwohnung zeitweise AirBnb
Zitat von Marc2512
Hallo, kurze Frage:
EFH gekauft Notarvertrag 01.11.2011. Selbstbewohnt. Nur die Einliegerwohnung wurde ZEITWEISE, UNREGELMÄßig über Airbnb vermietet. Ist dies schädlich für die Spekulationssteuerfreiheit? Die Wohnung ist ca. 30qm groß, das Haus gesamt 165qm. Kein Gewerbe. Einnahmen wurden ordentlich versteuert. 2021 haben wir die Vermietung eingestellt.
Was ist relevant für uns? Kaufpreiszahlung 2022 oder Unterschrift Verkaufsvertrag Notar 03/2021?
DANKE
Relevant können beide Tage sein oder ein ganz anderer. Was steht denn zu Übergang Nutzen und Lasten im Vertrag? Das ist der Übergangszeitpunkt.
Ich vermute damit dürfte sich die restliche Frage auch erledigen, da über 10 Jahre.
AW: Spekulationssteuer EFH mit Einliegerwohnung zeitweise AirBnb
Bei Eigennutzung gibt es eine Regelung bzgl. Spekulationssteuer mit 3 Kalenderjahren (Extremfall: Kauf/Einzug Sylvester Jahr 1 - Jahr 2 komplett Eigennutzung - Jahr 3 Verkauf Januar) - aber zur Sicherheit einen Steuerberater fragen.
Hattet ihr jedes Jahr Teilweise Airbnb-Vermietung?