ETFs und Auswandern nach Kanada

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  1. Avatar von FlorianT
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    Frage ETFs und Auswandern nach Kanada

    Hallo,
    ich habe eine sehr spezielle Frage, und hoffe dass sich hier jemand findet, der mir weiterhelfen kann.

    Ich spiele gerade mit dem Gedanken einen Sparplan in einen ETF zu erstellen. Da ich in Deutschland lebe (und Deutscher bin) würde ich da natürlich bei einem deutschen Broker ein Depot eröffnen, und mir dann einen bzw. mehrere ETS aussuchen, welche ihr Fondsdomizil in der europäischen Union haben.

    Was nun steuerlich in Deutschland zu beachten ist, habe ich, so weit ich weiß, durchdrungen. (Kapitalertragssteuer bei Ausschütungen und beim Verkauf von Anteilen)

    Nun zum komplizierten Teil: Ich plane innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre nach Kanada auszuwandern. Dann werde ich dementsprechend kanadische Dollar statt Euro verdienen, in Kanada steuern zahlen, etc. Was mache ich dann mit meinem Depot und meinen ETF?

    Kann ich ohne großen Aufwand / Kosten auf einen kanadischen Depot-Anbieter wechseln?
    Muss / kann / sollte ich dann auch in andere ETFs z.B. mit Fondsdomizil im Kanada investieren?
    Was passiert, wenn ich weiter meinen ETF mit EU Fondsdomizil besparen will?
    Kann ich überhaupt in kanadischen Doller in "EU-ETFs" investieren, oder müsste ich das zwingend in Euro tun bzw. an einer europäischen Börse?
    Ich habe gehört, dass es steuerliche Probleme geben soll, wenn ich aus Deutschland in ETF mit außer-EU Fondsdomizil investieren möchte.
    Gilt das auch andersherum?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder habt eventuell Quellen, in denen diese Thematik behandelt wird.
    Da es sich hier um eine langfristige Anlagestrategie handeln soll, möchte ich möglichst keinen Fehler machen.

    Viele Grüße

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: ETFs und Auswandern nach Kanada

    tneub,

    also wir haben einfach ein Gewerbe für Vermietung und Verpachtung angemeldet, einfach, dass Angestellte angerechnet werden können. Es fällt keine Gewerbesteuer usw. an, halt die Kosten für das Anmelden eines Gewerbes.

    Sorry, ich halte das für sehr viel Theorie:

    Ich kenne keine Hausverwaltung und wirklich keine einzige, die ich als wirklich gut bezeichnen würde. Ich könnte da Geschichten über die Abrechnung von Sonderleistungen usw. erzählen, bei denen man sich wirklich fragen muss, ob totale Unfähigkeit oder willenliche falsche Abrechnungen erstellt werden. Das grundsätzliche Problem ist immer, dass Mieter die Prüfer sind, die eigentlich davon überhaupt keine Ahnung haben und alles mehr oder weniger "durchwinken"... Einer Hauswaltung würde ich niemals die Vermietung übergeben, niemals....

    Hausmeisterservice ist gut und nett für einen verstopften Siffon oder sonstige Kleinigkeiten. Alles was etwas schwieriger ist, passiert bei uns nicht, weil ein Hausmeisterservice eben keine Haftung übernimmt. Sobald eben Handwerkerfirmen benötigt werden ist die Hausverwaltung wegegn des Sondereigentums nicht mehr zuständig.

    Bei Rämungsklagen im privaten Bereich braucht man überhaupt keinen Rechtsanwalt bzw. wir machen das ohne Anwalt. Bei Zahlungsrückständen ist die Gesetzeslage klar und eindeutig, wenn 2 Monatsmieten überschritten sind. Wer dafür einen Anwalt bezahlen will, der kann das natürlich tun. Wirklich brauchen ist dann bei gewerblichen Mietern, weil dafür das Landgericht zuständig und anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben ist. Bei der Räumung durch den Gerichtsvollzieher muss man dann aber wieder anwesend sein.

    Also klar möglich vielleicht, sehr teuer und wirklich eine organisatorisches Kunststück. Aber empfehlen würde ich das niemandem....

  3. Avatar von tomy778
    tomy778 ist offline

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    Standard AW: ETFs und Auswandern nach Kanada

    Die Überlegung ist in die USA auszuwandern. Bitte dazu keine Diskussion.

    Die Immobilien würde ich ungern all verkaufen, da Sie zu gut laufen und zuviel Steuer wegen den Gewinnen wäre beim Verkauf.

    Ein Firma habe ich nicht, da es immer hieß, ich müsste nochmal Grunderwerbssteuern und Notar zahlen, was totaler quatsch wäre...

    Wie läuft es denn, wenn man ein Gewerbe für Vermietung und Verpachtung aufmacht?
    Kann ich darauf z.b. Angestellte oder Firmenwagen laufen lassen usw..?

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: ETFs und Auswandern nach Kanada

    tomy,

    zu beidem Ja, wobei der Aufwand immer anteilig auf die Immobilien aufgeteilt werden muss. Also z.B. Buchhaltung, Steuerberater bekommst du keine Gesamtrechnung, sondern diese sind nach einzelnen Immobilien aufgeteilt und müssen auch entsprechend zugeordnet und gebucht werden... wobei wenn man nur private Immobilien vermietet ist das wahrscheinlich unwichtig. Zumindest mit gewerblichen Anteilen ist ist wichtig, da unterschiedliche Vorsteuerabzüge geltend gemacht werden können...

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