Hallo,

was bedeutet die folgende Formulierung bei der Zahlung der Semesterbeiträge:
Sie können, vorbehaltlich der Zahlung der Studienbeiträge,längstens bis einen Monat nach Vorlesungsende des beantragten Semesters gestellt werden (ca. Mitte/Ende August oder Anfang/Mitte März).

Mit "Sie" sind "die Anträge" gemeint.
Heißt das ich kann die Anträge bis einen Monat nach Vorlesungende stellen. Für das Semester welches die Anträge betreffen?