Hallo zusammen, habe zurzeit eine Teilzeitstelle mit 890,50 Brutto Ca 735€ Netto in der Steuerklasse 1 und einen Minijob wo ich zwischen 280 und 300€ Brutto verdiene, im Schnitt 242€, außerdem erhalte ich derzeit 182€ Aufstockung vom Jobcenter. Nun stellt sich für mich die Frage ob es möglich wäre einen zweiten Minijob aufzunehmen um auf die 450€ zu kommen, beide Arbeitgeber sind im Zustellgewerbe, konkurrieren aber nicht unbedingt.um vom Jobcenter wegzukommen. Leider ist es nicht möglich über meinen 1. Arbeitgeber Vollzeit zuarbeiten. Daher mein zweites Szenario ist es möglich einen zweiten Midijob aufzunehmen, da würde ich insgesamt auf ca. 1460€ Brutto kommen. Was hätte dies für die zwei Arbeitgeber für Konsequenzen? Zeitlich wäre es möglich und die Arbeitgeber sind nicht im selben Gewerbe. Sind also keine Konkurrenz. Im Grunde geht es mir meine Rentenansprüche zu erhöhen und langfristig, eventuell um eine Betriebliche Altersvorsorge. Mein Motto Grundrente statt Grundsicherung. Steuerliche Nachteile spielen für mich nicht die große Rolle möchte die rechtlichen Möglichkeiten kennen, damit ich mich weiterhin bewerben kann. Grüße Bernhard
Also wirklich ohne Garantie, weil ich persönlich eine solche Arbeitkonstellation mit letztlich 4 Jobs noch nie gesehen habe:
Bei den Minijobs musste es egal sein, da du eben insgesamt nur auf 450 Euro kommen darfst. Bei mehreren Minijobs müssen Die Arbeitgeber Mehrfachbeschäftigung bei der Meldung angeben d.h. du musst die Arbeitgeber darübe rinformieren, dass du noch einen 2. Minijob hast. Aber wenn beide insgesamt nur 450 Euro müsste alles gut sein.
Einen 2. Midijob halte ich für nicht möglich d.h. du kannst natürlich eine 2. Stelle über 450 Euro annehmen, aber dann dürften mM beide keine Midijobs mehr sein, da dein dteuerpflichtiges Einkommen über der Grenze für Midijobs liegt. Bedeutet du bist in beiden Jobs voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Aber so etwas mit 2 Midijobs habe ich wirklich noch nie gesehen, daher bitte beim Finanzamt anrufen. Die können das genau sagen...
Vielleicht kann auch die Minijobzentrale weiterhelfen?
Bei 2 normalen Arbeitsstellen (kein Mini/Midi-Job) arbeite ich ja bei einem AG mit normaler Steuerklasse (1-5) und beim 2. AG bekomme ich Steuerklasse 6 - da kann man später dann beim Steuerjahresausgleich zuviel gezahlte Steuer zurück holen.