Repräsentatives Beispiel:
Beleihung 60% des Objektwerts, Verwendungszweck: Kauf,
Nettodarlehensbetrag: 150.000 €, Sollzinsbindung: 10 Jahre, gebundener Sollzins: 0,44%, effektiver Jahreszins: 0,47%,
Annahmen der Berechnung
Die in der Zinsbox angezeigten Konditionen stellen die über die Vielzahl unserer regionalen und überregionalen Bankpartner günstigsten Tageskonditionen dar. Als anbieterunabhängiger Onlinefinanzierer haben wir die Möglichkeit, Ihre Finanzierung individuell und bankenübergreifend für Sie zu gestalten. Die hier angezeigten Konditionen dienen Ihnen daher als eine erste Orientierung.
Folgende Annahmen liegen unseren Konditionen zugrunde:
- Kauf einer eigengenutzten Immobilie
- Objektwert bzw. Kaufpreis von 300.000 €,
- Zahlung fällig in 3 Monaten in einer Rate
- der Nettodarlehensbetrag beträgt 150.000 €
- erstrangig Besicherung im Grundbuch
- anfängliche Tilgung 2%, keine Sondertilgung
- ein unbefristetes Arbeitnehmer- oder Beamtenverhältnis
- tragfähige Einkommens- und Vermögenssituation
- das Finanzierungsobjekt und/oder der Wohnort liegen im Finanzierungsgebiet des jeweiligen Finanzierungspartners
.....
Die Berechnung des anfänglichen effektiven Jahreszinses gemäß Preisangabenverordnung ist vorhabensbezogen. In diese Berechnung gehen die im Zusammenhang mit der Baufinanzierung anfallenden Kosten ein. In Abhängigkeit vom Bankpartner können sich die hierfür zugrunde gelegten Kosten unterscheiden. Die Berücksichtigung der Kosten erfolgt nur soweit diese exakt bekannt sind. Der im Darlehensvertrag durch die Bank ausgewiesene Effektivzins kann daher von dieser Berechnung abweichen.
Dass das ein Angebot ist das nur zu selten zum Zuge kommt, denn es setzt ein weiteres EK von 65 % vom 300.000 € voraus. Oder es fehlen schlichtweg 30.000 € Darlehn! Denn der Beleihungsauslauf ist nämlich nicht 60 %, sondern nur 50 %!
Noch Fragen? Wer solche Schnitzer erlaubt, dafür möchte ich als Vermittler und Garant nicht finanziell grade stehen!
bruno68