Beste Baufinanzierer in Deutschland

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  1. Avatar von Finanzus
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    Standard Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Hallo Forengemeinde,


    ich bin privater Immobilien-Investor (auch ein Baron), da ich Immobilienvermögend bin. Ich hatte schon mithilfe meiner Hausbank finanziert, Sparkasse. Und ich werde das nie mehr wieder tun. Außerdem habe ich auch schon mit CHECK24, Interhyp, DrKlein, MKIB Online einige Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen finanziert. Die Konditionen waren zwar besser als bei der eigenen Hausbank, aber dennoch nicht so gut. Ich bin Unternehmer und habe meinen Rechtsanwalt gefragt, er sagte die ganz großen Baufinanzierungsmakler holen sich immer die Maximalprovision daher der höhere Effektivzinssatz.

    Nun habe ich mit einem anderen Online-Finanzierer Credimmobilia.de ein Haus (gehoben) finanziert und siehe da, perfekte Konditionen und günstiger. Die vermitteln auch Kapitalanlagen (Sorglos-Immobilien), also alles aus einer Hand. Ich werde vorerst bei Credimmobilia.de bleiben, die sind womöglich günstiger auf Grund der Digitalisierung. Auch die Beratung ist unkompliziert sinnig und man befindet sich in keinem Finanzdschungel!! Wohnriesterdarlehen empfehlen die ebenso nicht, aus mehreren sinnigen Gründen.

    Mit welchen Baufinanzierer habt Ihr die Besten Erfahrungen gemacht? Könntet Ihr Mal was auflisten und das begründen, warum und wieso?

    Freundliche Grüße
    Finanzus

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Ich zahle immer bar und habe dabei gute Erfahrungen gemacht. Keine Zinsen, keine Tilgung, keine Eintragungskosten der Grundschuld und keine Notargebühren für die Grundschuld.

    Sollte in Adelskreisen Standard sein.

  3. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Ich verstehe das ganze Kreditgedöns auch nicht. Einfach mal Bar zahlen und sich Zeit, Nerven und Arbeit sparen.

  4. Avatar von Finanzus
    Finanzus ist offline
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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Zitat Zitat von brainy
    Ich zahle immer bar und habe dabei gute Erfahrungen gemacht. Keine Zinsen, keine Tilgung, keine Eintragungskosten der Grundschuld und keine Notargebühren für die Grundschuld.

    Sollte in Adelskreisen Standard sein.
    Ich Stelle hier eine Frage und kriege keine konstruktive Antwort. Und nein, ich verplempere gewiss nicht immer mit meinem Vermögen (Eigenkapital) oder meinen Sachgegenstände (Aktivvermögen) die Kohle für Sachwerte. Zumal ich davon profitiere bei der Immobilienfinanzierung, insbesondere von den Fremdschulden, da ich die Inflation mit in dieser Schuld einbinde und das Geld in Form von Kredite so getilgt werden und ich die Zinsaufwendungen ebenso steuerlich absetzen kann.

    Ich nutze Immobilien als Vermieter, zwecks Profit!!

  5. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Kann halt passieren, wenn man vermeintlich Werbung für Internetseiten macht ... und nicht wirklich nach der Meinung fragt.

    Ich zahle übrigens gern mit Bitcoin - habe bei Ebay ein paar alte Festplatten gekauft und darauf Bitcoin-Minen gefunden

  6. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Zitat Zitat von utopus
    Kann halt passieren, wenn man vermeintlich Werbung für Internetseiten macht ... und nicht wirklich nach der Meinung fragt.

    Ich zahle übrigens gern mit Bitcoin - habe bei Ebay ein paar alte Festplatten gekauft und darauf Bitcoin-Minen gefunden
    Solche Hypothesen hast bitte zu unterlassen, von wegen Werbung.

    Außerdem kannst gerne was von 0815-Bitcoin halten, aber da investiere ich lieber in Konsum-Automaten, nebst Immobilien.

    Schönen Abend.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Au, au Finanzus,

    mal ernsthaft:"Glauben sie den Mist, denen sie hier selber schreiben?

    es wäre mal Interessant zu wissen wer denn hier eigentlich das Geld bereit stellt? Von welcher Bank kommt das Geld!

    Dafür sind sie verantwortlich, schauen Sie mal nach. Woher das Geld kommt! Ansonsten lernen Sie sehr schnell mal Hebräisch, in der Wüste Negev ist noch unheimlich viel Platz, besonders für Oberschlaue.

    Lesen Sie mal die Impressionen durch und finden sie mal den krassen Fehler!
    Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG: Credimmobilia.de vertr. durch Kemal Agca Postfach 3204 D-87441 Kempten
    Telefon: +49 (0) 172 – 955 26 10 E-Mail: credimmobilia@outlook.de

    Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, kein Ausweis von Umsatzsteuer.

    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Kemal Agca

    Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO / § 34i GewO Vermittlerregister gemäß § 11 Abs. 1 GewO; D-W-155-ISJR-36:
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    Bankverbindung: comdirect bank AG Quickborn IBAN: DE43 2004 1111 0820 8027 00 BIC: COBADEHDXXX

    Hinweis gemäß §36 Abs.1 Nr.1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG):

    Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet oder nehmen daran teil.
    Na, den Fehler gefunden?
    Wenn nicht, dann sollten Sie mal ihren Steuerberater mal ernsthaft aufsuchen und ihnen mal Fragen!

    Mein Tip: Fragen Sie ihren Steuerberater, wie denn dieser die Durchlaufposten der Umsatzsteuer steuerlich gelten macht? Da der Gegenüber ja auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung verzichtet!

    Und er auf die Ausweisung der Ust. verzichtet hat: Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, kein Ausweis von Umsatzsteuer.

    Demnach kann sich die Rechnung für die Tätigkeit als Verkaufsmakler für Immobilien, nur ohne Mwst. sein und Sie als Käufer obendrauf die Mwst. an das Finanzamt abzuführen haben!

    Das wird wiedereinmal ein Oberschlauer sein , der meint durch vermischen, eine Umsatzsteuerfreiheit den Kunden vorgaukeln zu können.

    Bedenken sie:" Sie sind der Ust. - Schuldner, nicht der gegenüber! Der hat ja in seine Impression, ja geschrieben das er keine Ust. ausweisen darf!

    Er hat zwei Zulassungen, die sich wegen der Umsatzsteuerrichtlinie eigentlich beißen!
    Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO / § 34i GewO Vermittlerregister gemäß § 11 Abs. 1 GewO; D-W-155-ISJR-36:
    Die Tätigkeit nach den § 34 c GewO ist eben nicht von der Ust. befreit wurden, weil eine Tätigkeit vorliegt die Mwst. pflichtig ist!
    Die Tätigkeit nach den § 34 i GewO ist durch die EU Richtlinie, explizit von der Mehrwertsteuer befreit!

    Aber grundsätzlich nur der vollständige Vorgang ist Ust. befreit! Auch in den anderen Zulassungen gilt dies! Teilvorgänge, wie Anbahnen, Unterrichten, unterliegen aber der Ust.- Pflicht!

    Also was sollt ich von Menschen halten,

    - die in ihre Impressionen schon eine Anstiftung zur steuerlichen Missgestaltung, § 42 AO verursachen?
    - die selbst maximiert Courtagen von den Gläubigern vereinnahmen?
    - Sollte das Geld eben nicht aus dem Bankensektor stammen? Woher kommt das Geld? Geld aus nicht zugelassen Wirtschaftskreisen? Ist das nicht ein Verstoß gegen das GWG (GeldWäscheGesetz)?

    Noch Fragen?
    bruno68

  8. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Zitat Zitat von bruno68
    Au, au Finanzus,

    mal ernsthaft:"Glauben sie den Mist, denen sie hier selber schreiben?

    es wäre mal Interessant zu wissen wer denn hier eigentlich das Geld bereit stellt? Von welcher Bank kommt das Geld!

    Dafür sind sie verantwortlich, schauen Sie mal nach. Woher das Geld kommt! Ansonsten lernen Sie sehr schnell mal Hebräisch, in der Wüste Negev ist noch unheimlich viel Platz, besonders für Oberschlaue.

    Lesen Sie mal die Impressionen durch und finden sie mal den krassen Fehler! Na, den Fehler gefunden?
    Wenn nicht, dann sollten Sie mal ihren Steuerberater mal ernsthaft aufsuchen und ihnen mal Fragen!

    Mein Tip: Fragen Sie ihren Steuerberater, wie denn dieser die Durchlaufposten der Umsatzsteuer steuerlich gelten macht? Da der Gegenüber ja auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung verzichtet!

    Und er auf die Ausweisung der Ust. verzichtet hat: Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, kein Ausweis von Umsatzsteuer.

    Demnach kann sich die Rechnung für die Tätigkeit als Verkaufsmakler für Immobilien, nur ohne Mwst. sein und Sie als Käufer obendrauf die Mwst. an das Finanzamt abzuführen haben!

    Das wird wiedereinmal ein Oberschlauer sein , der meint durch vermischen, eine Umsatzsteuerfreiheit den Kunden vorgaukeln zu können.

    Bedenken sie:" Sie sind der Ust. - Schuldner, nicht der gegenüber! Der hat ja in seine Impression, ja geschrieben das er keine Ust. ausweisen darf!

    Er hat zwei Zulassungen, die sich wegen der Umsatzsteuerrichtlinie eigentlich beißen!Die Tätigkeit nach den § 34 c GewO ist eben nicht von der Ust. befreit wurden, weil eine Tätigkeit vorliegt die Mwst. pflichtig ist!
    Die Tätigkeit nach den § 34 i GewO ist durch die EU Richtlinie, explizit von der Mehrwertsteuer befreit!

    Aber grundsätzlich nur der vollständige Vorgang ist Ust. befreit! Auch in den anderen Zulassungen gilt dies! Teilvorgänge, wie Anbahnen, Unterrichten, unterliegen aber der Ust.- Pflicht!

    Also was sollt ich von Menschen halten,

    - die in ihre Impressionen schon eine Anstiftung zur steuerlichen Missgestaltung, § 42 AO verursachen?
    - die selbst maximiert Courtagen von den Gläubigern vereinnahmen?
    - Sollte das Geld eben nicht aus dem Bankensektor stammen? Woher kommt das Geld? Geld aus nicht zugelassen Wirtschaftskreisen? Ist das nicht ein Verstoß gegen das GWG (GeldWäscheGesetz)?

    Noch Fragen?
    bruno68
    Meno ist es traurig, wenn jemand wie du es bist gar keinen Plan hat von dem was du von dir gibst!

    Ein Tip, lass es!

    Ich habe gar nichts bezahlen müssen! Zumal man bei dem Onlineportal credimmobilia.de gar keine Maklerprovision bezahlen muss, also was redest du da? Hör auf! Und was spricht gegen einen Finanzmakler, der auch direkt mit Privatbanken zusammenarbeitet? Außerdem gucke ich mir immernoch Angebote von MKIB an. Es wird nur zu wenig von onlinefinanzierern gesprochen.

    Und das mit 34c stimmt auch nicht und Ust., zumal der Gesamtumsatz noch keine 8000€ überzogen hat und der Erwerb eine Kapitalanlage nicht mit einer maklerprovision versehen ist. Der kleine ist Newcomer. Und wir (unsere Company) ist interessiert an solche zwar kleine, aber exotische Unternehmen.

    Du Hobby-Steuerexperte....

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    Ja, ja,

    du Hast nichts bezahlt? Und trozdem was gekauft? Oder nur ein bezahlter Bewerber?

    Wer als Makler für den Verkauf, Vermietung, Verpachtung von Wohn- und Industrieflächen tätigt ist, muss auf seine Rechnung immer mit der Mwst ausweisen!

    Ihr beworbener Verein, weist ja auf der Webseite auf Eigentum hin inkl. Immobilienpreise von mehreren 100.000 € demnach werden bei Maklercourtagen von 5 % plus 19 % in Summe 5,95 % des Immobilienpreise fällig!

    Und bei 200.000 € Kaufpreis wären demnach 11.900 € Maklercourtage fällig, 10.000 € netto und 1.900 € Ust.

    Ein jeder kann sich selbst vor jeden Immobilienbüro selber überzeugen, dass der Kaufpreis zuzüglich Ust. fällig wird!

    Natürlich könnte es im Umsatzsteuergesetz (UStG) § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen geben!

    Neues Gesetz zur Maklerprovision ist in Kraft Kurz vor Weihnachten ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

    Seit 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklerprovision.
    .......

    Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher
    Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.
    Ob der Makler Unternehmer ist oder nicht, ist hingegen unerheblich. Auch „Gelegenheitsmakler“, die nur in geringem Umfang tätig sind, unterliegen den neuen Vorschriften.

    Maklerauftrag bedarf der Textform
    Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
    Es dürfte jetzt schon sehr eng werden!

    Wie man als Makler eine Ust. freie Tätigkeit, seit 23.12.2020 hin bekommen will! Was meiste wie lange wird das Finanzamt da zusehen wird! Das zwar Grunderwerbssteuer vom Käufer bezahlt wird, aber keine Umsatzsteuer vom Makler! Weil keine Umsatzsteuererklärung vom Makler vorliegt!

    Jeder gewerbliche Kunde der gewerbsmäßig Kauft oder vermietet wird doch seine gezahlte Vorsteuer an einen Makler monatlich steuermindern gelten machen. Natürlich unter Angabe der Daten des Empfängers der Vorsteuer!
    Alternativ wäre die Nachfrage an wem die Käufer die Vorsteuer gezahlt hat, dann wird es eng!

    Zum Thema MKIB
    Ist auch nur ein Darlehnsvermittler, der sich zwischenschaltet und mitkassiert, diese unterliegen genauso der Bafin, IHK und Ordnungsamt Aufsicht!

    Einzig ihre Aufmachung ist etwas besser, ihre plakativen Standardflosskeln ändern nichts an den Konditionen![QUOTE]Repräsentatives Beispiel: Beleihung 60% des Objektwerts, Verwendungszweck: Kauf, Nettodarlehensbetrag: 150.000 €, Sollzinsbindung: 10 Jahre, gebundener Sollzins: 0,44%, effektiver Jahreszins: 0,47%,

    Annahmen der Berechnung
    Die in der Zinsbox angezeigten Konditionen stellen die über die Vielzahl unserer regionalen und überregionalen Bankpartner günstigsten Tageskonditionen dar. Als anbieterunabhängiger Onlinefinanzierer haben wir die Möglichkeit, Ihre Finanzierung individuell und bankenübergreifend für Sie zu gestalten. Die hier angezeigten Konditionen dienen Ihnen daher als eine erste Orientierung.

    Folgende Annahmen liegen unseren Konditionen zugrunde:


    • Kauf einer eigengenutzten Immobilie
    • Objektwert bzw. Kaufpreis von 300.000 €,
    • Zahlung fällig in 3 Monaten in einer Rate
    • der Nettodarlehensbetrag beträgt 150.000 €
    • erstrangig Besicherung im Grundbuch
    • anfängliche Tilgung 2%, keine Sondertilgung
    • ein unbefristetes Arbeitnehmer- oder Beamtenverhältnis
    • tragfähige Einkommens- und Vermögenssituation
    • das Finanzierungsobjekt und/oder der Wohnort liegen im Finanzierungsgebiet des jeweiligen Finanzierungspartners

    .....
    Die Berechnung des anfänglichen effektiven Jahreszinses gemäß Preisangabenverordnung ist vorhabensbezogen. In diese Berechnung gehen die im Zusammenhang mit der Baufinanzierung anfallenden Kosten ein. In Abhängigkeit vom Bankpartner können sich die hierfür zugrunde gelegten Kosten unterscheiden. Die Berücksichtigung der Kosten erfolgt nur soweit diese exakt bekannt sind. Der im Darlehensvertrag durch die Bank ausgewiesene Effektivzins kann daher von dieser Berechnung abweichen.

    Dass das ein Angebot ist das nur zu selten zum Zuge kommt, denn es setzt ein weiteres EK von 65 % vom 300.000 € voraus. Oder es fehlen schlichtweg 30.000 € Darlehn! Denn der Beleihungsauslauf ist nämlich nicht 60 %, sondern nur 50 %!

    Noch Fragen? Wer solche Schnitzer erlaubt, dafür möchte ich als Vermittler und Garant nicht finanziell grade stehen!

    bruno68

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland


  11. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Beste Baufinanzierer in Deutschland

    [QUOTE=bruno68;191963]Ja, ja,

    du Hast nichts bezahlt? Und trozdem was gekauft? Oder nur ein bezahlter Bewerber?

    Wer als Makler für den Verkauf, Vermietung, Verpachtung von Wohn- und Industrieflächen tätigt ist, muss auf seine Rechnung immer mit der Mwst ausweisen!

    Ihr beworbener Verein, weist ja auf der Webseite auf Eigentum hin inkl. Immobilienpreise von mehreren 100.000 € demnach werden bei Maklercourtagen von 5 % plus 19 % in Summe 5,95 % des Immobilienpreise fällig!

    Und bei 200.000 € Kaufpreis wären demnach 11.900 € Maklercourtage fällig, 10.000 € netto und 1.900 € Ust.

    Ein jeder kann sich selbst vor jeden Immobilienbüro selber überzeugen, dass der Kaufpreis zuzüglich Ust. fällig wird!

    Natürlich könnte es im Umsatzsteuergesetz (UStG) § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen geben!

    Es dürfte jetzt schon sehr eng werden!

    Wie man als Makler eine Ust. freie Tätigkeit, seit 23.12.2020 hin bekommen will! Was meiste wie lange wird das Finanzamt da zusehen wird! Das zwar Grunderwerbssteuer vom Käufer bezahlt wird, aber keine Umsatzsteuer vom Makler! Weil keine Umsatzsteuererklärung vom Makler vorliegt!

    Jeder gewerbliche Kunde der gewerbsmäßig Kauft oder vermietet wird doch seine gezahlte Vorsteuer an einen Makler monatlich steuermindern gelten machen. Natürlich unter Angabe der Daten des Empfängers der Vorsteuer!
    Alternativ wäre die Nachfrage an wem die Käufer die Vorsteuer gezahlt hat, dann wird es eng!

    Zum Thema MKIB
    Ist auch nur ein Darlehnsvermittler, der sich zwischenschaltet und mitkassiert, diese unterliegen genauso der Bafin, IHK und Ordnungsamt Aufsicht!

    Einzig ihre Aufmachung ist etwas besser, ihre plakativen Standardflosskeln ändern nichts an den Konditionen!
    Repräsentatives Beispiel: Beleihung 60% des Objektwerts, Verwendungszweck: Kauf, Nettodarlehensbetrag: 150.000 €, Sollzinsbindung: 10 Jahre, gebundener Sollzins: 0,44%, effektiver Jahreszins: 0,47%,

    Annahmen der Berechnung
    Die in der Zinsbox angezeigten Konditionen stellen die über die Vielzahl unserer regionalen und überregionalen Bankpartner günstigsten Tageskonditionen dar. Als anbieterunabhängiger Onlinefinanzierer haben wir die Möglichkeit, Ihre Finanzierung individuell und bankenübergreifend für Sie zu gestalten. Die hier angezeigten Konditionen dienen Ihnen daher als eine erste Orientierung.

    Folgende Annahmen liegen unseren Konditionen zugrunde:


    • Kauf einer eigengenutzten Immobilie
    • Objektwert bzw. Kaufpreis von 300.000 €,
    • Zahlung fällig in 3 Monaten in einer Rate
    • der Nettodarlehensbetrag beträgt 150.000 €
    • erstrangig Besicherung im Grundbuch
    • anfängliche Tilgung 2%, keine Sondertilgung
    • ein unbefristetes Arbeitnehmer- oder Beamtenverhältnis
    • tragfähige Einkommens- und Vermögenssituation
    • das Finanzierungsobjekt und/oder der Wohnort liegen im Finanzierungsgebiet des jeweiligen Finanzierungspartners

    .....
    Die Berechnung des anfänglichen effektiven Jahreszinses gemäß Preisangabenverordnung ist vorhabensbezogen. In diese Berechnung gehen die im Zusammenhang mit der Baufinanzierung anfallenden Kosten ein. In Abhängigkeit vom Bankpartner können sich die hierfür zugrunde gelegten Kosten unterscheiden. Die Berücksichtigung der Kosten erfolgt nur soweit diese exakt bekannt sind. Der im Darlehensvertrag durch die Bank ausgewiesene Effektivzins kann daher von dieser Berechnung abweichen.

    Dass das ein Angebot ist das nur zu selten zum Zuge kommt, denn es setzt ein weiteres EK von 65 % vom 300.000 € voraus. Oder es fehlen schlichtweg 30.000 € Darlehn! Denn der Beleihungsauslauf ist nämlich nicht 60 %, sondern nur 50 %!

    Noch Fragen? Wer solche Schnitzer erlaubt, dafür möchte ich als Vermittler und Garant nicht finanziell grade stehen!

    bruno68
    Ich habe mir das nicht durchgelesen. Ich war interessiert an einer Kapitalanlage und NEIN, man zahlt keine Maklercourtage! Nochmal! Die Provision bezahlt womöglich der Bauträger.

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