Guten Tag,
es gibt ja eine Änderung bei der Vermietung an Angehörige.

Darf ich ab 2021 auch einen bereits bestehenden Mietvertrag an meine Eltern von bisher 66 Prozent auf 50 Prozent der ortsüblichen Miete ändern. Sprich eine Mietanpassung tätigen? Oder gilt das nur für Neuverträge?
Mir ist bekannt, das Gewinnabsicht nachgewiesen werden muß.
Ich finde aber keine Ausführungsbestimmungen zu der Frage.
Danke für eine Hilfe.
Joki