Hilfe bei Mehrwertsteuer Berechnung mit Anzahlung 2020 - Kauf 2021
Hallo liebe Community,
ich habe vielleicht ein etwas einfache Frage, bräuchte jedoch auf eure Hilfe.
Ein Familienmitglied hat sich entschlossen 2020 bei 16% MwSt. ein Fahrrad mit dem Kaufpreis von 3599,00€ zu erwerben.
Das Fahrrad wurde im September 2020 mit 200€ in Bar angezahlt. Leider konnte das Fahrrad erst heute abgeholte werden, was wiederum bedeutete das nur die Restlichen 3400€ wieder 19% MwSt. fällig sind, richtig? Oder liege ich hier schon bereits falsch? Besteht sogar ein Recht auf die 16% auf die komplette Rechnung? Weil 2020 angezahlt und in Auftrag gegeben?
Jetzt aber zu dem "Auftrag" bzw. Rechnungen selbst. Die lesen sich wie folgt:
Auftrag 123.456 vom Sep. 2020
Fahrrad wird mit 3508,27€ aufgeführt.
Enthaltene Mehrwertsteuer:
16% MwSt. 483,90€ aus 3024,37€
Angezahlt: 200€ Bar
Jetzt die Rechnung 789.1011 von heute:
Als Text Fahrrad
Betrag: 3599,00€ 19% USt. Gesamt= 3599,00€
Im Rechnungsbetrag sind enthalten:
574,63€ Mehrwertsteuer 19% aus 3599,00€
Daran ist eine "Quitung" mit mit einem Kundenbeleg einer Girozahlung über 3399,00€ angeheftet + Nochmals die Rechnung auch in Form einer "Quittung" mit folgender Auflistung:
3599€
19% 574,63 aus 3024,374
Erhalten Zahlungen:
Sep. 2020 200€ Bar
29.01. 21. 3399 EC Lastschrift
Nun zu meiner Frage. Wo ist hier irgendwo eine MwSt. Ersparnis? Es wurden doch die kompletten 3599€ bezahlt. Nicht mal Anteilig 3% auf die 200€ in Bar wurden berücksichtig.
Oder sehe ich das komplett falsch? Des weiteren Stimmen doch auch die 574,63€ Mwst. 19% aus 3599,00€ auch nicht!?!?! Wo ist hier in dem ganzen der Fehler? Oder bin ich einfach nur doof? Was wäre hier "richtig" oder auch "rechtens" ?
AW: Hilfe bei Mehrwertsteuer Berechnung mit Anzahlung 2020 - Kauf 2021
Ich verstehe offen gesagt dein Problem nicht. Es wurd eien Fahrrad für 3599 Euro gekauft und genau dieser Betrag wurde bezahlt. Den Nachteil hat der Verkäufer, da er vor Ende 2021 16% UsSt. an das Finanzamt abführen muss und nach 2021 19%. Wie tneub sagt, jeweils Leistungsdatum...
Für einen privaten Verbraucher ist die UsSt. sowieso uninteressant, da du diese ja nicht beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen kannst. Für dich zählt nur der Endpreis und dieser war 3599,00 Euro 2020 und 2021.
Und nur allg. zur Mehrwertsteuererparnis:
Kein Unternehmen war verpflichtet diese Ersparnis an die Kunden weiter zu geben. Ob diese weitergeben wurde, dafür wäre der Preis des Fahrrads vor 01.07.2020 interessant. Wenn dieses damals auch schon 3599, 00 Euro gekostet hat, dann hat der Händler die Mehrwertsteuersenkung selbst "eingestrichen". Wenn es am 30.06.2020 3692 Euro gekostet hat, dann hat es diese Senkung an die Kunden weitergeben.