Darlehen Kündigen nach § 489

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  1. Avatar von gutiva
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    Standard Darlehen Kündigen nach § 489

    Hallo zusammen,

    ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 489 Gebrauch machen und mein Darlehensvertrag mit 15-jähriger Zinsbindung nach 10 Jahren kündigen.



    • Auszahlungstermin am 28.02.2011
    • + 10 Jahre Laufzeit 28.02.2021
    • + 6 Monate Kündigungsfrist 28.08.2021


    Mir ist immer noch nicht ganz klar, welchen Termin ich nun im Kündigungsschreiben aufführen muss.

    … hiermit kündige ich meinen Darlehensvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum 01.03.2021/01.09.2021 gemäß §489 BGB …

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Darlehen Kündigen nach § 489

    Ich kündige meinen Vertrag nach BGB §489 und bitte sie, mir dies mit Nennung des frühestmöglichen Ablösetermins und der Ablösesumme zu bestätigen.

  3. Avatar von gutiva
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    Standard AW: Darlehen Kündigen nach § 489

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Die o.g. Formulierung umgeht natürlich charmant die Nennung eines Kündigungsdatums. Es scheint ja wirklich nicht so einfach zu sein, einen Darlehensvertrag nach BGB §489 gezielt zu kündigen.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Darlehen Kündigen nach § 489

    Sagen sie mal!! So und nicht anders und dann passt das, oder meinen sie, die Bank kennt den Paragraphen nicht???

    Wenn sie sich in der Vollauszahlung irren würden, wäre eine Kündigung mit Nennung von einem Datum auch nicht zielführend!

  5. Avatar von gutiva
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    Standard AW: Darlehen Kündigen nach § 489

    Sorry, bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen – aber ich habe mittlerweile das Vertrauen in den Banken verloren. Ich könnte mir vorstellen, dass das Kündigungsdatum eher im Sinne der Banken erfolgt.

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Darlehen Kündigen nach § 489

    Das Kündigungsdatum ist klar geregelt und gilt wie oben auch schon korrekt beschrieben ist mit 6 monatiger Kündigungsfrist.
    Es gilt das Datum der Vollauszahlung,also der Tag wo der letzte Cent überwiesen worden ist, also das komplette Darlehen.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Darlehen Kündigen nach § 489

    Eben und das kann man sich seitens der Bank mit Verweis auf den Paragraphen 489 mitteilen lassen, dies unter Berücksichtigung der tatsächlich hinterlegten und gültigen Vollauszahlung.

    Kommt da ein Ergebnis in der Mitteilung der Bank, welches sich nicht mit meinen Berechnungen deckt, kann ich immer noch zielgerichtet intervenieren.

    Die Bank wird mit Absicht kein falsches Datum benennen und erkennen, was sie meinen!!

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