Die o.g. Formulierung umgeht natürlich charmant die Nennung eines Kündigungsdatums. Es scheint ja wirklich nicht so einfach zu sein, einen Darlehensvertrag nach BGB §489 gezielt zu kündigen.
Sorry, bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen – aber ich habe mittlerweile das Vertrauen in den Banken verloren. Ich könnte mir vorstellen, dass das Kündigungsdatum eher im Sinne der Banken erfolgt.
Das Kündigungsdatum ist klar geregelt und gilt wie oben auch schon korrekt beschrieben ist mit 6 monatiger Kündigungsfrist.
Es gilt das Datum der Vollauszahlung,also der Tag wo der letzte Cent überwiesen worden ist, also das komplette Darlehen.
Eben und das kann man sich seitens der Bank mit Verweis auf den Paragraphen 489 mitteilen lassen, dies unter Berücksichtigung der tatsächlich hinterlegten und gültigen Vollauszahlung.
Kommt da ein Ergebnis in der Mitteilung der Bank, welches sich nicht mit meinen Berechnungen deckt, kann ich immer noch zielgerichtet intervenieren.
Die Bank wird mit Absicht kein falsches Datum benennen und erkennen, was sie meinen!!