Im Zuge eines Finanzierungsgesprächs bei der LBS für eine Immobilie wurde uns unteranderem die Finanzierung mittels Riester geförderten Bausparvertrag unterbreitet. Daraufhin habe ich mich ein bisschen näher mit dem Thema befasst und kann diese Form aufgrund der späteren Nachteile (Nachbesteuerung/ Riester Verseuchung der Immobilie) für uns ausschließen.
Leider waren mir diese ganzen Nachteile vorher nicht bekannt und wurden in dem Finanzierungsgespräch auch nicht vermittelt.
Jetzt zu meinem Problem: Ich habe bereits 2008 während der Ausbildung einen Wohn-Riester Bausparvertrag abgeschlossen, ebenfalls ohne Kenntnis über die Nachteile.
Eckdaten des Vertrags:
Wohn-Riester aus 2008,Bausparsumme 39.000€, Sparguthaben aktuell 15.000€ davon 2.000€ Zulagen und 3.000€ Steuervorteil
Mein Plan war das Guthaben des Wohn-Riester Vertrages als Eigenkapital (es steht noch anderes Eigenkapital zur Verfügung, die 15.000€ würden jedoch nützlich sein um den Finanzierungsbedarf auf unter 90% zu drücken) für die neue Immobilie zu nutzen, das möchte ich allerdings nur, wenn sich daraus keine Nachteile (siehe oben) ergeben.
Wie hoch wäre das Wohnförderkonto wenn ich das Sparguthaben mit Zulagen als Eigenkapital verwenden würde und wie würde es sich weiter entwickeln? 15.000€ + (2.100€ +2% pa)? Oder nur 15.000€ + 2% pa?
Am liebsten wäre mir eine Lösung, bei der das aktuelle Guthaben ohne großen Verlust als Eigenkapital für die neue Immobilie eingesetzt werden kann, ohne die späteren Nachteile versteht sich. Ist so etwas möglich?
Alternatives Vorhaben:
1).
Mit Wohn-Riester Guthaben die Restschuld der aktuell selbstgenutzten Eigentumswohnung bezahlen (Vorfälligkeit) ca. 18000€.
Dann wird ja wahrscheinlich auch das Wohnförderkonto aktiv?
Aber was passiert dann mit dem Wohnförderkonto, wenn die Wohnung verkauft oder vermietet wird und mit dem Geld eine neue Immobilie gekauft wird?
Ist die neue Immobilie dann auch mit Riester verseucht?
Ist das Wohnförderkonto dann wieder auf Null oder wie entwickelt es sich?
2). Riester Vertrag ruhend stellen oder falls genug Geld übrig weiterlaufen lassen und später als Zusatz Rente benutzen (mit der dann anfallenden Versteuerung). Oder müsste der Vertrag dann umgewandelt werden?
PS: falls es wichtig ist ich bin Beamter und zur Zeit noch kinderlos aber verheiratet.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Grüße Kai
Das Riesterguthaben in einen Fondssparplan umswitchen und weiter die Zulagen kassieren. Die Sparraten dafür liegen hoch verzinst in der Anlage, während der Zahlzins für das Darlehen deutlich geringer ist.
Bei dem Hypothekendarlehen dürften sie nun rechnerisch zum Rentenbeginn eine Restschuld - nur um das mal plastisch darzustellen - bestehen lassen (ggf. auch resultierend aus dem etwas höheren Darlehensbedarf), was eine geringe Tilgung zulassen würde und könnten nun zu Renten/Pensionsbeginn die Restschuld aus der möglichen 30 %-igen Kapitalabfindung tilgen.
Für mich gibt es da keine 2 Meinungen, Riester gehört in keine Immobilienfinanzierung, aus mehreren Gründen nicht.
Soweit ich weiß ist eine Umwandlung in einen normalen Riestervertrag möglich. Dieser kann dann wiederum (um an das gesamte Guthaben zu kommen und eine Verrentung zu vermeiden) kurz vor der Auszahlungsphase in voller Höhe zur Ablösung eines Immobiliendarlehens (für das Eigenheim) genutzt werden.
Soweit ich weiß ist eine Umwandlung in einen normalen Riestervertrag möglich. Dieser kann dann wiederum (um an das gesamte Guthaben zu kommen und eine Verrentung zu vermeiden) kurz vor der Auszahlungsphase in voller Höhe zur Ablösung eines Immobiliendarlehens (für das Eigenheim) genutzt werden.
Nein, nicht in voller Höhe, vielmehr mit 30 % des im Anlagestock befindliche Kapital.
Um mal grundsätzlich alles bewerten zu können, wäre es schön, wenn der TE mal die Gesamtkosten und das einzusetzende, vorhandene EK aufschlüsselt, denn dann kann man beurteilen, welchen Einfluss das Riester Kapital nehmen kann, bzw. welche Auswirkung eine Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung dieses Kapital sich auf den Beleihungsauslauf und damit auf die zu generierenden Konditionen ergibt.
Damit stoße ich aber wieder das fiktive Wohnförderkonto an, wobei das dann ggf. - da dieses nicht lange bestand/besteht - die Auswirkungen schmälert.
Muss ich mir mal genauer anschauen, wobei dann ja auch die Frage bleibt, lohnt dann so eine hohe Restschuld mit einhergehender langsamerer Entschuldung und höherer Zinszahlungen?
Nein, nicht in voller Höhe, vielmehr mit 30 % des im Anlagestock befindliche Kapital.
Um mal grundsätzlich alles bewerten zu können, wäre es schön, wenn der TE mal die Gesamtkosten und das einzusetzende, vorhandene EK aufschlüsselt, denn dann kann man beurteilen, welchen Einfluss das Riester Kapital nehmen kann, bzw. welche Auswirkung eine Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung dieses Kapital sich auf den Beleihungsauslauf und damit auf die zu generierenden Konditionen ergibt.
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Kosten der Immobilie 340.000€ + ca. 44.000€ NK = 384.000€
Einzusetzendes Kapital inkl. Wohn-Riester Guthaben 80.000€ ohne Wohn-Riester dementsprechend 65.000€
Wert aktuelle Eigentumswohnung ca. 130.000€ mit 18.000€ Restschuld ( bin mir noch nicht sicher ob diese verkauft werden soll oder erst einmal vermietet, verkaufen kann man immer noch).
Genau, keine Kosten für Modernisierung bzw. Sanierung berücksichtigt.
Finanzierungsbedarf mit Riester Guthaben 306.000€ also ca. 89% des Immobilienwertes.
Finanzierungsbedarf ohne Riester Guthaben 321.000€ also ca. 94% des Immobilienwertes, sollte also ein Zinsunterschied da sein, vllt nicht besonders groß.
Aber Fakt bleibt ja eh, ich will die neue Immobilie auf keinen Fall "Riester verseuchen" deswegen müste man die höheren Zinsen in Kauf nehmen.
Also entweder kündigen und Zulagen sowie steuervorteile zurückzahlen oder den bestehenden Wohn-Riester Vertrag in Fondssparplan umswitchen. Das ist dann wohl die bessere Alternative.
Ich hätte mir gewünscht es gibt vllt ein Hintertürchen bei dem ich das Guthaben für eine der beiden Immobilien verwenden könnte ohne die volle Breitseite der Nachteile abzubekommen.
Irgendeine Kröte gilt es zu schlucken, allerdings sehe ich den Beleihungsauslauf so oder so nicht in Ihren Größenordnungen.
Egal ob sie ihre Bestandsimmobilie nun verkaufen oder nicht und/oder sich das offen halten wollen, ein Teil der benötigten Mittel nehme ich variabel auf und besichere diese auf der Bestandsimmobilie.