Zusätzlichen Kredit aufnehmen um Zinsen zu sichern
Guten Morgen,
ich habe einen Immobilienkredit laufen, bei dem die Zinsbindung noch 3,5 Jahre läuft. Der Kredit ist mit 2,1 Prozent verzinst, ich könnte aber noch 4 Sondertilgungen von jeweils 5.000 Euro pro Jahr durchführen. Am Ende werden ohne die ST ca. 55.000 Euro Restschuld bei der Bank sein.
Aktuell hat mir die Bank 0,6 Prozent angeboten.
Meine Idee es jetzt die in 3,5 Jahren neu zu finanzierende Restschuld von 55.000 Euro zu 0,6 Prozent + 2 Prozent Tilgung aufzunehmen. Zum einem kann ich dann die 4 Sondertilgungen bezahlen, zum anderen sichere ich mir die 0,6 Prozent. Nach 3,5 Jahren würde ich die Tilgung dann entsprechend erhöhen.
Die 4 Sondertilgungen bringen eine Zins Ersparnis von 900 Euro. Geld für die monatliche Belastung des zweiten Kredits ist vorhanden.
Mache ich einen Denkfehler oder kann dieses Modell durchaus sinnvoll sein?
Angemerkt sei, dass niemand eine Glaskugel hat. Wenn die Zinsen noch weiter sinken, wird es natürlich teuerer für mich. Die Sondertilgungen könnte ich mir aber ohne neuen Kredit nicht leisten.
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Wenn ich von 10 Jahren Rückzahlung des 20.000 Euro Kredits ausgehe, kostet mich das fast 172 Euro pro Monat, was schon ganz schön eng wird, und 600 Euro Zinsen. Damit würde mir das Ganze tatsächlich nur 300 Euro Ersparnis bringen.
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Kann man 2 Banken ins Grundbuch aufnehmen, bzw. was kosten ein Wechsel?
Die Sondertilgungen bringen ja auch große Unterschiede auf die 900 Euro. Die erste macht mit 400 Euro schon fast 50% des Zinsgewinns aus. Die letzte bringt dann auch nicht mehr so viel.
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Und die 4x5000€ Sondertilgung wird auch auf 4 Jahre verteilt - somit hat man das Geld dann auch teilweise erst "nutzlos" rumliegen?
Oder kann man das in einem Zug einzahlen?
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Nein, geviertelt, jeweils zu den möglichen Ablöseterminen und die sind 1 mal im Jahr.
Kann man sagen, auf der einen Seite sollen dadurch Zinsen eingespart werden, auf der anderen Seite aber unnötig welche in Kauf genommen werden, in dem man die volle Summe jetzt auszahlen lassen will.
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Leider nicht. Weswegen ich jetzt mir erstmal eine Tabelle gemacht habe, wieviel Ersparnis die STs bringen. 1 ST: 408 Euro, 2 ST: 257 Euro, 3ST: 177 Euro, 4 ST: 70 Euro.
Ein Kleinkredit über 10 Jahre in Höhe von 5000 Euro kosten bei aktuellen Zinsen in etwa 155 Euro. Das heißt für mich ich sollte dieses Jahr noch einen machen und vielleicht auch noch das Jahr dadrauf.
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Ja und mein Vorhaben macht definitiv keinen Sinn, außer man will für einen Aufpreis sich die Zinsen sichern. Da kein explosionsartiger Anstieg zu erwarten ist, wäre das eine zu teuer erkaufte Sicherheit.
Das Forward Angebot von 1,6% ist definitiv kein gutes Angebot.
Ich sollte schauen, ob ich ein paar kleinere Summen (soviel wie ich auch tilgen kann) zeitnah/dann aktuell aufnehme und diese dann mit hoher Tilgung bediene.
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Zitat von Dutch_OnE
Ja und mein Vorhaben macht definitiv keinen Sinn, außer man will für einen Aufpreis sich die Zinsen sichern. Da kein explosionsartiger Anstieg zu erwarten ist, wäre das eine zu teuer erkaufte Sicherheit.
Das Forward Angebot von 1,6% ist definitiv kein gutes Angebot.
Ich sollte schauen, ob ich ein paar kleinere Summen (soviel wie ich auch tilgen kann) zeitnah/dann aktuell aufnehme und diese dann mit hoher Tilgung bediene.
Ergibt doch erst Recht gar keinen Sinn, welchen Zinssatz erwarten sie dann auf diese kleinen, unbesicherten Summen? Jedes Jahr dann einen neuen Kredit in die Schufa einmelden lassen???
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Würde vorschlagen, die Sondertilgung so zu nutzen, wie es eigentlich üblich ist - entweder 12 Monate im Jahr je etwas über 400€ zurücklegen - oder Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld zusätzlich dafür zu nutzen - und nicht 4 Kleinkredite aufzunehmen die je 155€ pro Monat für je 10 Jahre kosten (also nach dem 4. dann 620€ pro Monat) - im Zweifel könnte die Schufa sonst der Meinung sein, dass man mit dem Geld nicht zurecht kommt und immer mehr Kredit benötigt - was u.U. negativ für die Ablösung in 4 Jahren sein könnte. (Um ein paar hundert Euro zu sparen zahlt man dann evtl. doppelt und dreifach wieder drauf.)
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Zitat von utopus
Würde vorschlagen, die Sondertilgung so zu nutzen, wie es eigentlich üblich ist - entweder 12 Monate im Jahr je etwas über 400€ zurücklegen - oder Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld zusätzlich dafür zu nutzen - und nicht 4 Kleinkredite aufzunehmen die je 155€ pro Monat für je 10 Jahre kosten (also nach dem 4. dann 620€ pro Monat) - im Zweifel könnte die Schufa sonst der Meinung sein, dass man mit dem Geld nicht zurecht kommt und immer mehr Kredit benötigt - was u.U. negativ für die Ablösung in 4 Jahren sein könnte. (Um ein paar hundert Euro zu sparen zahlt man dann evtl. doppelt und dreifach wieder drauf.)
In diese Richtung werde ich gehen. Mal schauen, was es alternativ noch für Forward Möglichkeiten für die Restschuld gibt.
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Ob du jetzt wirklich 20.000 € und 2024 dann 35.000 € zu den gleichen Konditionen erhälst, wie jetzt auf einen Schlag die 55.000 €, wage ich zu bezweifeln.
Aber du könntest doch jetzt die 55.000 € aufnehmen und 35.000 € bei Klarna (Schweden) 3 Jahre zu 1,05% anlegen. Die restlichen 20.000 € kannst du in 5.000 € Stücken entsprechend kürzer anlegen.
Dann hast du mit den 35.000 € höher Einnahmen, als du Ausgaben für die 55.000 € hast.
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O, O, O,
ihre Reden von Zinsen die durch eine Grundschuld gedeckt sind!
Die ohne Grundschulddeckung liegen eher bei 2 bis 3 % p.a. Und sollte eher im Bereich von bis 29.999 € liegen! Die Bonität bei der Schufa bei 98 %.
Das BGH hat anerkannt,
dass nach 10 Jahre der Vollauszahlung gekündigt werden darf!
Ob dann noch eine Kündigungsfrist juristisch von 6 Monaten gibt oder sich aus den c.i.c (Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss) ergeben kann bleibt außer Ansatz. Verschulden bei Vertragsschluss dies ist an zunehmen, da der Schuldner wie hier im Fall die falsche Laufzeit bei Vertragsschluss gewählt hat!
- diese Fehlerhafte Laufzeit hat der Schuldner zu vertreten!
Jetzt möchte der Schuldner aber vor der 10 jährige Zinsbindungsfrist umschulden! Hier gibt es zwar den genannten § 489 BGB, aber ist der Wunsch des Schuldners einer Umschuldung zum Zwecke einer Zinsverbilligung ein wichtiger für den Schuldner: ja, für den aktuellen Gläubiger: nein!
Ein wichtiger Grund wäre der Abschluss des Insolvenzverfahren, durch die Zwangsverwertung des Eigenheims durch die Gläubiger, deshalb entfallen hier die Vorfälligkeit das der Gläubiger nicht noch eine weitere zusätzliche Entschädigung erhält.
Anders sieh es aus der Schuldner vorzeitig Tilgungen will, also vor Ablauf der Zinsbindungsfrist! Hier entsteht für den Gläubiger einen Schaden, dieser besteht aus einen erhöhten Aufwand,
- Errechnung des Darlehnsoll's zum Zeitpunkt x,
- Errechnung des Darlehnzinssaldo bis Vertragsablauf y,
- Mehrkosten für die vorvertragliche Erstellung der Abschlussrechnung z,
Nun entsteht auch ein Zinsschaden, aber die wird dieser errechnet?
I) Nun aus der Restschuld mal Laufzeit mal Zinssatz! Nun bei Endfälligkeit wäre es kein Problem!
II) Aber bei einen "Ballondarlehn oder Ballonkredit" ist ein höherer Aufwand
Bei beiden Fällen I und II müsste aber y errechnet werden! was beachtet werden muss das der Gläubiger frei ist in seiner Entscheidung, wie hoch die seine Vorfälligkeit wirklich ist! Und zwar bis zur Grenze des Wuchers, § 138 BGB!
Demnach wäre eine Grenze zum Wucher, § 138 BGB mit den max. doppelten dessen was regulär noch als Darlehnszinssaldo offen wäre!
Um das zu vermeiden des "Wuchers" könnte der Gläubiger die Grenze auf 1,9 fache festsetzen!
Also y mal 1,9 = Vorfälligkeitsentschädigung für den Schuldner!
So wäre der erste Teil erfüllt,
Der Schuldner bekommt mitgeteilt, was er den Gläubiger noch schuldet und der Gläubiger bereit diesen Geldbetrag anzunehmen ist!
Aber das hat nichts mit der Freigabe der Grundschuld zu tun, denn die Freigabe besteht nur bei völliger Begleichung der Schuld beim Altgläubiger!
Beim Wechsel wird ja nur die Grundschuld zwischen Altgläubiger und Neugläubiger, durch den Tausch "Zug um Zug" erfolgen.
Der Neugläubiger sendet die geforderte Summe, inkl. Notarkosten des Altgläubiger, dieser tilgt die Restschuld tagegenau und sendet die Kostennote "Notar" und "Amtsgericht" zusammen mit den Restgeld retour an den Neugläubigr! die Abschriften gehen an den Schuldner!
Das Amtsgericht schickt dann jeweils ein Kopie von Grundbuchauszug an den Schuldner und Neugläubiger!
Aber dies ist hier etwas anders! Hier will der Schuldner vorzeitig raus aus den Vertrag!
Hier kann der Altgläubiger aber sich weigern, die Grundschuld freizugeben, weil dieser diese Grundschuld nicht mehr hat! Denn mit der Grundschuld wird sich der Gläubiger sich ja zinsgünstig refinanziert haben!
In den Programm AllinixDresdner BSK gab es die Spalte wo man dies Abwählen konnte und damals einen Zinszuschlag von 0,1 % p.a. zuzahlen musste!
Hier scheiden sich die Geister, hat der Gläubiger zu wenig Personal kann dies zu Folge sein dass der selbige nicht in Lage ist!
So ist trotz Angebot einer Vorfälligkeit, selbst einer 1,9 fachen dies abzulehnen und auf Vertragstreue festzuhalten! Und bis die Gerichte entschieden haben, so in 2 bis 3 Jahren!
Er kann auch auf Ausgleich der Werte bestehen,
- also Kontoeröffnung und Volleinzahlung der genannten Summe inkl. 1,9 fache von y verlangen, was ja teuer ist denn es fallen dann zusätzliche Kosten an! Siehe Notar, Amtsgericht, Kontokosten,..... Wiederbeschaffung der Grundschuld vom Refinanzierer.
Dafür besteht auch dann kein Anspruch auf die Grundschuld mehr!