Fälligkeit Kaufnebenkosten

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  1. Avatar von Tim2020
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    Standard Fälligkeit Kaufnebenkosten

    Guten Abend zusammen,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und habe eine Frage zur Fälligkeit der Kaufnebenkosten.
    Grundsätzlich ist mir klar das die Nebenkosten mit unterschriebenen Notarvertrag fällig werden.

    Angenommen ich kaufe ein Haus zum 01.10 und unterschreibe den Kaufvertrag beim Notar am 01.04.

    Werden nun z.B. die Maklerkosten zum April oder Oktober fällig ?

    Die Bank wird doch denke ich das Geld auch erst zum Oktober auszahlen ??

    Mein Problem ist gerade folgendes:
    Unser eingesetztes Eigenkapital wird erst mit einer Zwischenfinanzierung überbrückt (jetziges Haus muss erst verkauft werden).
    Müsste ich die Zwischenfinanzierung dann schon zum April in Anspruch nehmen um die Nebenkosten zahlen zu können ?

    Oder wie würde das funktionieren ?

    Beispielsrechnung
    Kaufpreis 400.000
    Nebenkosten 50.000
    Eigenkapital 90.000 (vorgezogen durch Zwischenfinanzierung)

    Aufgnommenes Darlehen 360.000

    Ich könnte also Stand April die Nebenkosten nicht aus eigener Tasche zahlen


    Danke für eure Antworten und einen schönen Sonntag noch.

    P.S. Bislang noch kein Kreditvertrag abgeschlossen, dass sind nur meine Gedanken gerade

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Fälligkeit Kaufnebenkosten

    Zitat Zitat von Tim2020
    Guten Abend zusammen,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und habe eine Frage zur Fälligkeit der Kaufnebenkosten.
    Grundsätzlich ist mir klar das die Nebenkosten mit unterschriebenen Notarvertrag fällig werden.

    Angenommen ich kaufe ein Haus zum 01.10 und unterschreibe den Kaufvertrag beim Notar am 01.04.

    Werden nun z.B. die Maklerkosten zum April oder Oktober fällig ? Der Makler wird sein Salär nach Beurkundung haben wollen, zumindest steht es ihm mit dieser auch zu.

    Die Bank wird doch denke ich das Geld auch erst zum Oktober auszahlen ??

    Warum? Das zwischenfinanzierte Geld steht doch nach Besicherung (Grundschuldeintragung) zur Verfügung und entsprechend wird es auch ausgezahlt, eben für anfallende Kosten aus dem Kostenplan.

    Mein Problem ist gerade folgendes:
    Unser eingesetztes Eigenkapital wird erst mit einer Zwischenfinanzierung überbrückt (jetziges Haus muss erst verkauft werden).
    Müsste ich die Zwischenfinanzierung dann schon zum April in Anspruch nehmen um die Nebenkosten zahlen zu können ?

    Ja, was aber auch ok und normal ist. Natürlich nicht die volle Summe, aber Teile davon und ob man den Baustein Zwischenfinanzierung anfasst, hängt von dem Gesamtkonzept und den Bedingungen der einzelnen Finanzierungsbausteine - welches man auch nach den erforderlichen Bedürfnissen aufstellt - ab.


    Oder wie würde das funktionieren ?

    Beispielsrechnung
    Kaufpreis 400.000
    Nebenkosten 50.000
    Eigenkapital 90.000 (vorgezogen durch Zwischenfinanzierung)

    Aufgnommenes Darlehen 360.000

    Ich könnte also Stand April die Nebenkosten nicht aus eigener Tasche zahlen

    Doch, notfalls eben aus dem Zwischenfinanzierungsbaustein. Die Zwischenfinanzierung muss man aufstellen, da der Finanzierungsplan sonst nicht aufgeht, Geld fehlen würde.



    Danke für eure Antworten und einen schönen Sonntag noch.

    P.S. Bislang noch kein Kreditvertrag abgeschlossen, dass sind nur meine Gedanken gerade
    Alles andere als den letzten Satz hätte mich jetzt auch gewundert, wenn gleich diese Fragen auch schon von Verbrauchern kamen, die völlig uninformiert ihe Finanzierung schon gezeichnet hatten!

  3. Avatar von Tim2020
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    Standard AW: Fälligkeit Kaufnebenkosten

    Danke für die schnelle Antwort

    Gedanklich war ich die ganze Zeit bei der Auszahlung der Zwischenfinanzierung zum 01.10.
    Aber klar wenn diese zum 01.04 stattfindet kann man alle Kosten bedienen. Das macht Sinn.

    Und die eigentliche Darlehenssumme wird dann zum 01.10 ausgezahlt. Richtig ?

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Fälligkeit Kaufnebenkosten

    Zitat Zitat von Tim2020
    Danke für die schnelle Antwort

    Gedanklich war ich die ganze Zeit bei der Auszahlung der Zwischenfinanzierung zum 01.10.
    Aber klar wenn diese zum 01.04 stattfindet kann man alle Kosten bedienen. Das macht Sinn.

    Und die eigentliche Darlehenssumme wird dann zum 01.10 ausgezahlt. Richtig ?
    Die Mittel werden zu dem Zeitpunkt ausgezahlt, wie sie benötigt werden, entsprechend wird u.a. auch die BZ freie Zeit ausgerichtet.

    Es ist doch auch die Frage, wann sie den Erlös aus ihrem Verkauf erhalten, ob schon ein Käufer feststeht und ein evtl. geschlossener Kaufvertrag abgetreten werden kann.

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