wir müssen berufsbedingt in die Schweiz ziehen. Könnte die Bank hier Probleme machen? Habe die Raten bis jetzt immer einwandfrei bezahlt. Die Finanzierung über die DSL Bank läuft aber erst 3,5 Jahre.
Wir würden die Wohnung gerne vermieten. Aber ich sehe im Darlehensvertrag diese Zeilen:
Abschnitt 6.20: Vereinbarungen über Baukostenzuschüsse, Mietvorauszahlungen, Mieterdarlehen oder andere Leistungen, die eine Vorauszahlung der Miete (Pacht) oder deren Vorausverrechnung oder Einbehaltung versehen, bedürfen der vorherigen schriftliche Zustimmung der Bank.
wir müssen berufsbedingt in die Schweiz ziehen. Könnte die Bank hier Probleme machen? Habe die Raten bis jetzt immer einwandfrei bezahlt. Die Finanzierung über die DSL Bank läuft aber erst 3,5 Jahre.
Wir würden die Wohnung gerne vermieten. Aber ich sehe im Darlehensvertrag diese Zeilen:
Abschnitt 6.20: Vereinbarungen über Baukostenzuschüsse, Mietvorauszahlungen, Mieterdarlehen oder andere Leistungen, die eine Vorauszahlung der Miete (Pacht) oder deren Vorausverrechnung oder Einbehaltung versehen, bedürfen der vorherigen schriftliche Zustimmung der Bank.
Wie ist das zu verstehen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Gibt 2 Möglichkeiten, sie teilen das der Bank mit und erfahren keinerlei Repressalien oder teilen dies nicht mit und erfahren diese ebenfalls nicht, wenn sie immer alles akurat bezahlen.
Sie müssen es ja aber ohnehin mitteilen oder soll die Post weiter an die bisherige Adresse gehen?