ich schreibe zum ersten Mal hier und hoffe, dass hier vielleicht jemand ist, der mir helfen kann.
Ich hatte Bausparverträge bei der LBS Bayern und die wollte ich gerne kündigen. Da ich in Berlin wohne habe ich hier einfach die LBS Berlin kontaktiert. Bei der LBS Berlin sagte man mir, dass es sinnvoll sei, diese beiden Verträge in einen Vertrag bei der LBS Berlin zusammenzufassen, weil die Kündigungsfrist hier nur 3 Monate betragen würde. Dazu sei ein "neuer Vertrag" nötig - aber das klang eher nach einer Proforma-Lösung. Ich hatte dem Berater erzählt, dass ich selber kaum Einkommen habe. Er legte mir Verträge zum Unterschreiben hin - tatsächlich für einen neuen Bausparvertrag, was mir aber nicht klar war. Auch von einer Abschlussgebühr sagte er nichts.
Heute, 7 Wochen später, habe ich einen Brief erhalten, dass ich 4000 Euro Abschlussgebühr zahlen soll. Ich habe sofort die Unterlagen durchgeguckt und jetzt erst verstanden, dass wir einen NEUEN Bausparvertrag abgeschlossen haben über 250.000 Euro und dass die 4000 € die Abschlussgebühr sind. Ehrlich gesagt verdiene ich im Jahr wenn es hochkommt 5000€ und wollte eigentlich nur die anderen Verträge kündigen. Ich will diesen neuen Vertrag nicht, aber weil ich nicht geahnt habe, was ich da unterschrieben habe, sind inzwischen 7 Wochen vergangen und die zweiwöchige Widerrufsfrist somit verstrichen. Was kann ich tun? Kennt ihr ähnliche Fälle? Welche Möglichkeiten habe ich, um damit umzugehen?
Ich wäre euch echt denkbar, ich bin gerade echt verzweifelt...
Der richtige Weg wäre gewesen sich direkt an die LBS Bayern zu wenden. Diese waren der richtigere Ansprechpartner. In Berlin ist das die LBS Nord, deren erster Hauptsitz in Hannover ist (LBS Berlin wurde vor etlichen Jahren von der LBS Niedersachsen übernommen, ~seitdem LBS Nord).
Wie es möglich ist, selbst unter Druck, so einen Bausparvertrag abzuschließen, verstehe ich nicht. Schwarze Schafe gibt es überall im Außendienst, aber irgendetwas erscheint mir unlogisch bei deiner Schilderung.
Da jetzt der Krug in den Brunnen gefallen ist, wende dich zuerst an den Außendienstmitarbeiter mit dem du zu tun hattest. Ist dieser nicht bereit oder ermächtigt das ganze zurückzudrehen, geht es weiter an die Zentrale der LBS Nord; im ersten Stepp sollte Berlin reichen. Ich sehe sehr gute Chancen dies im Gegenseitigen Einvernehmen rückgängig zu machen. Muss mich aber dabei auf deine Schilderungen verlassen.
Telefonnummern: Berlin 030-86091-0 / Hannover 0511-926-0
Aktuell ist wegen Corona und Homeoffice es nicht ganz so einfach einen direkten Ansprechpartner in den Zentralen zu erreichen, aber im Service-Center ist immer jemand und kann zumindest etwas weiterhelfen.
Wobei ich mit dem Wort "Betrug" sehr vorsichtig wäre - man unterstellt damit eine Straftat.
Wenn man etwas unterschreibt, sollte man das nicht unter Druck tun - und sich im Zweifel zuhause das Ganze vorher genau durchlesen und verstehen, bevor man unterschreibt.
Man sollte die Angestellten von Banken/Sparkassen/Versicherungen auch nicht unbedingt als "Berater" verstehen, die unabhängig informieren und das Beste für den Kunden machen - sondern eher als Verkäufer, die eine hohe Provision für sich selber oder das Beste für die eigene Firma erreichen möchten.
Ich werde z.B. in einem Süßwarenladen auch keine Ernährungsberatung erwarten dürfen ...
Wünsche natürlich viel Erfolg beim Rückabwickeln des Vertrages!
Gibt genügend Lumpen, die die Gebühr vor Unterschrift nicht eintragen und diese im Nachhinein ergänzen!! Natürlich sei aber auch gesagt, dass man sich als Verbraucher das Verkaufsprospekt und die allgemeinen Bausparbedingungen aushändigen lässt, nur wenn ich nicht weiß, dass es diese gibt, dann bin ich schon auf Vertrauen angewiesen.
Nur mal kurz, ein Vertrag in dieser Größenordnung bedarf einer grossen Regelbesparung und wenn die finanzielle Situation dieses nicht hergibt, erkennbar wird, dass ein Kauf oder - und nur dann würde solch ein Bausparvertrag wenn überhaupt nur Sinn ergeben (eher noch, überhaupt bei einer sofort anstehenden Finanzierung) - oder gar diese Besparung gar nicht möglich erscheint, dann wird die Bausparkasse den Vertrag auch nach der Widerrufsfrist kostenfrei auflösen, rückabwickeln.
Spätestens wenn das nicht gelingt (wird es aber), ist der Ombudsmann der Bausparkasse einzuschalten!
Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten, das hat mir schon weiter geholfen und die Dinge in Perspektive gerückt
@obelix, was genau meinst du mit "unlogisch" ? Mir kommt es auch total unlogisch vor, was passiert ist - kann es auch sein, dass es einfach nur ein Versehen ist? Also ein Fehler im Datensystem oder so?
Welche Art der Kommunikation würdet ihr empfehlen - macht es Sinn, den Außendienstmitarbeiter anzurufen oder sollte man die Kommunikation schriftlich machen? Und sollte man direkt die Gründe schreiben - wie z.B. "fehlerhafter Vertrag" ? Ich habe auch Angst, mich juristisch zu verrennen, oder ist das unbegründet?
Widerrufe den Antrag, auch wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist und begründe u.a. mit deiner Einkommenssituation, warum der Vertrag einer arglistigen Täuschung gleich kommt und dieser deinen finanziellen Verhältnissen nicht gerecht wird!
Hast du eine Durchsicht des Bausparantrages erhalten? Ist die Abschlussgebühr dort vermerkt?
@obelix, was genau meinst du mit "unlogisch" ? Mir kommt es auch total unlogisch vor, was passiert ist - kann es auch sein, dass es einfach nur ein Versehen ist? Also ein Fehler im Datensystem oder so?
Unlogisch ist für mich der gesamte Vorgang, u. a. auch dass du ohne es zu bemerken einen Bausparvertrag unterschrieben hast. So einfach und schnell geht das alles nicht. Einen Fehler im Datensystem schließe ich eher aus.
Wie erwähnt, gibt es überall schwarze Schafe, aber gerade bei den LBS'n sind diese aus Verbundgründen dünn gesät.
Zitat von clarissa12
Welche Art der Kommunikation würdet ihr empfehlen - macht es Sinn, den Außendienstmitarbeiter anzurufen oder sollte man die Kommunikation schriftlich machen? Und sollte man direkt die Gründe schreiben - wie z.B. "fehlerhafter Vertrag" ? Ich habe auch Angst, mich juristisch zu verrennen, oder ist das unbegründet?
für mich ist immer an erster Stelle mein ursprünglicher Gesprächspartner der erste Ansprechpartner. Das - und evtl. die weiteren Ansprechpartner, habe ich oben genannt. In deinem Fall werden weitere Ansprechpartner im Innendienst vermutlich erforderlich werden, da der Außendienstmitarbeiter "intern" nichts selbständig regeln kann. Anrufen und sprechen, freundlich, dann sollte sich immer etwas klären und regeln lassen!
Weshalb solltest du dich juristisch verrennen, verstehe ich nicht? Auf jeden Fall vorsorglich den neuen Bausparvertrag widerrufen. Rufe an!
@noelmaxim
Die Abschlussgebühr selber war nirgendwo vermerkt, allerdings steht in dem Vertrag, dass eine 1,6-prozentige Gebühr erhoben wird bei Abschluss eines Bausparvertrages. Da ich aber schon zwei Verträge hatte und es ja, dachte ich, nur um die Zusammenlegung und Kündigung ging, war mir nicht klar, dass das irgendwas für mich bedeutet. Erst auf diesem Kontoauszug stand dann die Abschlussgebühr.
@obelix - also ich dachte ja, ich unterschreibe die zur Kündigung nötige Zusammenlegung, weil das das war, was mir gesagt wurde.
Aber danke für deine Tipps, ich werde mich sobald es geht mit denen in Verbindung setzen.
@noelmaxim
Die Abschlussgebühr selber war nirgendwo vermerkt, allerdings steht in dem Vertrag, dass eine 1,6-prozentige Gebühr erhoben wird bei Abschluss eines Bausparvertrages. Da ich aber schon zwei Verträge hatte und es ja, dachte ich, nur um die Zusammenlegung und Kündigung ging, war mir nicht klar, dass das irgendwas für mich bedeutet. Erst auf diesem Kontoauszug stand dann die Abschlussgebühr.
Die Abschlussgebühr muss zwingend im Antrag schriftlich vermerkt sein!
@noelmaxim Heißt das, dass das rechtlich so festgelegt ist, dass die Abschlussgebühr als "ausgeschriebene Zahl" (verstehe ich das richtig?) im Vertrag vermerkt ist?
Sind solche Verträge nicht standardisiert und orientieren sich dementsprechend an den rechtlichen Standards?
je nach Formular kann die Abschlussgebühr vorgedruckt im Antrag sein, z. B. 1% der Bausparsumme. Zu 100% ist die Abschlussgebühr im Antrag enthalten, sonst kommt dieser vom Innendienst/der Vertragsannahme zurück. Was steht denn auf der Durchschrift des Bausparantrages? Ich kann immer noch nicht verstehen wie das passiert sein soll. Von beiden Seiten. Normalerweise auch aus Verkäufersicht sinn- und zwecklos.
Ich habe glaube ich gar keinen Antrag bekommen, sondern nur eine Tarif-Übersicht und per Post etwas später eine Urkunde zugemailt bekommen (auf der war auch keine Abschlussgebühr vermerkt; ich war etwas irritiert, dachte aber es wäre eine Proforma-Angelegenheit). Vielleicht habe ich es unterschrieben und vergessen, meine Kopie mitzunehmen?
Also vermutlich hilft es hier nicht, weiter zu spekulieren - ich werde mich mit denen in Verbindung setzen und herausfinden, wo der Fehler liegt. Danke für alles Und schreibt mir, wenn ihr Buchtipps habt, vielleicht kann ich dann auch mal was in diesem Forum beantworten!
je nach Formular kann die Abschlussgebühr vorgedruckt im Antrag sein, z. B. 1% der Bausparsumme. Zu 100% ist die Abschlussgebühr im Antrag enthalten, sonst kommt dieser vom Innendienst/der Vertragsannahme zurück. Was steht denn auf der Durchschrift des Bausparantrages? Ich kann immer noch nicht verstehen wie das passiert sein soll. Von beiden Seiten. Normalerweise auch aus Verkäufersicht sinn- und zwecklos.
Ja, ist diese aber vorgedruckt (was ich nicht glaube), findet sie ich ja im Antrag.
Ach, da gibt es die wildesten Gründe für, denn bei den Kassen laufen auch Wettbewerbe nach beantragten Geschäft, wo man noch nicht mal mit der AG tricksen müsste, um diese auch tatsächlich zu erhalten, es quasi nur um die Beantragung geht. Auch zählt bei Bausparkassen in nicht wenigen Statistiken eben das beantragte Geschäft, was um Stornos gar nicht bereinigt wird.
Auch wenn es da in den letzten Jahren große Bereinigungen - auch vor Jahren durch die seinerzeit eingeführte EU Vermittlerrichtlinie - bezüglich der schwarzen Schafe gegeben hat, so finden sich diese nach wie vor bei den Kassen oder haben frische Nachfolger gefunden. Das Abkassieren der Abschlussgebühren mit daraus resultierenden Provisionen für viel zu hohe Bausparsummen und unnötige Bausparverträge im allgemeinen zieht sich noch heute durch die gesamte Branche.
Wir haben nun aber konkret aufgezeigt was zu tun ist und unter welchen Bedingungen die Rückabwicklung ohnehin kein Problem darstellt.